Präsident des Bundesverfassungsgerichts über Aktionismus des Gesetzgebers und mehr Demokratie

Hier einige Auszüge aus einem lesenswerten Interview des Deutschlandradios vom 17.12.2006 mit dem Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Die richtigen Warnungen des Präsidenten treffen auch auf die beständige Flut neuer Sicherheitsgesetze und -forderungen zu:

Papier: Ich habe vorhin schon von der Gefahr einer Überforderung des Staates gesprochen, dass er sich gewissermaßen verzettelt. Und dazu zähle ich auch diesen Hang zur Überreglementierung. Also, ich meine die Tendenz in der Politik, dass immer dann, wenn mögliche oder vermeintliche Probleme in der Gesellschaft auftreten, sofort die Gesetzesmaschine angeworfen wird und Normen produziert werden, ohne Rücksicht darauf, ob diese Normen überhaupt jemals irgend jemand vollziehen kann, Gesetzgebung also als symbolische Politik. Wir haben in Deutschland, jedenfalls aufs Ganze gesehen, wirklich kein Gesetzesdefizit. Wenn, dann haben wir allenfalls ein Vollzugsdefizit, was aber vielfach darauf beruht, dass wir einen Normenüberhang haben, den keine Bürokratie mehr zu finanziell tragbaren Bedingungen überhaupt verwirklichen und vollziehen kann. Und wenn das so ist, wir also einen Normenüberhang haben, der im Grunde zu erheblichen Vollzugsdefiziten führt, dann ist eine Wirkung die, dass die Politikverdrossenheit der Bevölkerung eher zunimmt denn abnimmt.

Lange: Also der Rat des Verfassungsrechtlers: Macht mal halblang mit den vielen Normen?

Papier: Vorsicht. Bevor man die Gesetzesmaschinerie neu anwirft, sollte man mal überdenken: Muss der Staat sich dieses Feldes annehmen? Muss er hier spezielle Gesetze erlassen – ich denke etwa an den Bereich des Dopings –, oder sollte man darauf vertrauen, dass die gesellschaftlichen Kräfte kraft Selbstbestimmung und Selbstverantwortung hier Regulierungen vornehmen können, oder dass zumindest das allgemeine Strafrecht etwa hinreichende Mechanismen bietet, man also nicht mit neuen Spezialgesetzen hervortreten muss, von denen man wie gesagt gar nicht weiß, ob man sie überhaupt vollziehen kann.

Der Verfassungsgerichtspräsident kritisiert auch den Abnick-Parlamentarismus der letzten Jahre und fordert, anstelle von Parteisoldaten Persönlichkeiten „mit politischer Gestaltungskraft und politischem Gestaltungswillen“ in die Parlamente zu wählen. Dazu sei auch eine Demokratisierung des Wahlrechts wichtig:

Papier: Wir müssen die Parlamente wieder stärken. Wir haben in letzter Zeit, nicht zuletzt aufgrund der überkommenen bisherigen föderalen Ordnung, so eine Art Exekutivföderalismus in Deutschland eingeführt …

Lange: Das heißt, die Regierungen haben das Sagen?

Papier: Ja, ja. Und nicht zuletzt eben auch die Regierungen oder die Regierungschefs der Bundesländer über die Institution des Bundesrates. Das ist auch zu Lasten der Parlamente, in jedem Fall der Länder, aber im Grunde auch zu Lasten des Bundesparlamentes gegangen. Denn die großen gesetzlichen Vorhaben wurden gewissermaßen außerhalb des parlamentarischen Diskurses in irgendwelchen „Elefantenrunden“ oder schlussendlich im Vermittlungsausschuss innerhalb einer Nacht gewissermaßen beschlossen, aber das Parlament, der Bundestag war vielfach dann nur noch in der Lage, dem zuzustimmen, dies gewissermaßen abzunicken. Wir müssen also verstärkt den Parlamentarismus wieder revitalisieren, sage ich mal. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann überlegen, ob man beim Wahlrecht auch ansetzen kann, dass wir verstärkt wieder darauf setzen, dass Persönlichkeiten in den Bundestag gewählt werden, die eben das Mandat in stärkerem Maße, als es vereinzelt in der Vergangenheit geschehen ist, mit politischer Gestaltungskraft und politischem Gestaltungswillen ausfüllen.

[...] Ja, das fängt schon bei der Rekrutierung der Parteien an. Und auch wichtig ist die Zusammensetzung der Liste, die die Parteien dem Wähler gewissermaßen zur Verfügung stellen für die Wahlentscheidung. Und da könnte man natürlich auch schon überlegen, ob der Wähler nicht in stärkerem Maße Einfluss nehmen können müsste auf die Zusammensetzung der Listen und vor allen Dingen auch auf die Reihe der zu wählenden Abgeordneten. Diese starren Listen sind natürlich ein Grund dafür, dass der Wähler selbst wenig Einfluss hat auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente.

Staatsrechtler wie Hans Herbert von Arnim fordern schon lange eine Einschränkung des Rechts der Parteien, die Wahllisten zu bestimmen. Dieses Recht ermöglicht es den Parteien in der Praxis, „sichere Listenplätze“ zu vergeben. Die Abgeordneten, die auf ihre Wiederaufstellung und -wahl hoffen, werden dadurch noch abhängiger von der Parteiführung.

Zum vollständigen Interview…

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