Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

Im Zuge des geplanten Anti-Terror-Pakets will die Bundesregierung Nutzer von Prepaid-Handykarten zur Vorlage eines Ausweises verpflichten. Doch gegen das schon länger bestehende Verbot anonymer Prepaidkarten hat Patrick Breyer Beschwerde eingereicht. Und nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Prüfung der Zulässigkeit entschieden, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern.

Patrick Breyer: »Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die jetzt neu geplante Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.

Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.

Ich empfehle allen Nutzern von Prepaidkarten, sich gegen diese vorsorgliche Überwachung zu wehren und Prepaidkarten mit Fantasieangaben zu registrieren

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1 Kommentar »


  1. „ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik – Patrick Breyer — 18. September 2019 @ 19.54 Uhr

    […] vor falschem Verdacht. Ich hoffe, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf meine Beschwerde reagiert und anonyme SIM-Karten wieder erlauben […]

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