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Sammlung von Passdaten und Passbildern in Karlsruhe auf dem Prüfstand [2. Ergänzung]

Bei dem Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine Verfassungsbeschwerde[1] [1] gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Mio. Inhaber von Reisepässen eingereicht worden.

Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.

Die Verfassungsbeschwerde bezeichnet solche Register als „Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“. „Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Europäische Nachbarländer wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor.[2] [2] Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.[3] [3]

Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.[4] [4] Zudem soll ein „Elektronischer Personalausweis“ die anonyme Nutzung des Internet verdrängen.[5] [5] Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR soll schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.[6] [6]

„Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden“, erklärt der Jurist PatrickiBreyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat. „Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z.B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.“

Die Beschwerdeschrift im Internet:
http://www.daten-speicherung.de/data/ [7] Verfassungsbeschwerde_Passregister_2008-05-09.pdf

Ergänzung vom 16.05.2008:

Die Verfassungsbeschwerde ist am gestrigen Donnerstag bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangen.

Ergänzung vom 25.05.2008:

Frankreich hat eine zentrale Sammlung von Passdaten, Passbilder und Fingerabdrücken eingeführt.

Die Datenschutzbehörde CNIL bemerkt in ihrer Stellungnahme [8] dazu: Die Daten sollten nach dem Gesetz der Ausstellung und Verlängerung von Pässen sowie der Aufdeckung von Fälschungen und Verfälschungen dienen. Diese Ziele rechtfertigten aber nicht eine Sammlung biometrischer Daten. Die Fälschungssicherheit werde schon dadurch vereitelt, dass man die bei Ausstellung des Passes vorzulegenden Dokumente weiterhin fälschen könne. Im Übrigen sei die Sammlung biometrischer Daten unverhältnismäßig.