Sebastian Blumenthal (FDP) für IP-Vorratsdatenspeicherung

Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ – diesen Brief haben im Juni vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, „Netzgemeinde“, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an alle  FDP-Bundestagsabgeordneten geschickt. Geantwortet hat nun einer davon: Sebastian Blumenthal (FDP) ist von Beruf IT-Berater, politisch Mitglied der Jungen Liberalen und im Bundestag u.a. in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft aktiv.

Herr Blumenthal schreibt am 23.08.2011:

vielen Dank für die Übersendung des offenen Briefs zur Speicherung von IP-Adressen.

Nicht nur als Teilnehmer und Unterstützer von Initiativen wie „Freiheit statt Angst“, sondern auch als Netzpolitiker in den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion habe ich Ihre Anliegen immer aus voller Überzeugung unterstützt – so konnte die FDP nach hartem und zähen Ringen (gegen erhebliche politische Widerstände) die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durchsetzen und den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ verbindlich festsetzen. Das abschließende Gesetzgebungsverfahren des Bundestages hierzu ist für den Herbst geplant. Auch Netzsperren „durch die Hintertür“ – so z.B. beim mittlerweile (zum Glück) gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag – konnten wir Liberale uns, auch Dank tatkräftiger Unterstützung der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten der FDP, entgegenstellen. Vor diesem Hintergrund hat sich vor allem die langjährige Zusammenarbeit zwischen FDP/JuLis und Ihnen als sehr fruchtbar erwiesen – sei es im Rahmen von parlamentarischen oder auch außerparlamentarischen Initiativen und Gremien (so z.B. im vergangenen Jahr die Veranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet) sowie persönlichen Gesprächen.

Die Sorge vor einem „Dammbruch“ betreffend der vorgeschlagenen 7-Tage Speicherung von IP-Adressen kann ich nicht teilen. Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin sieht ausdrücklich vor, dass für einen Ermittlungsansatz durch die Strafverfolgungsbehörden eine bestimmte IP-Adresse mit einem bestimmten Verdachtsmoment verbunden sein muss und nur dann gezielt zu dieser IP-Adresse eine Auskunftserteilung über die beim Provider vorhandenen Bestandsdaten in einem rechtlich klar definierten Abfrageprozess erfolgen kann. Ich sehe daher die Gefahr von massenhafter und anlassloser Auswertung von IPAdressen mit der Herstellung zu einem Personenbezug nicht, ebenso wenig wie die Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen oder einer Inhaltskontrolle. Vielmehr erfolgt nach Identifizierung eines Verdachtsmoments mit entsprechender IP-Adresse lediglich die Personenzuordnung. Es wird hingegen nicht nachvollzogen, welche weiteren Aktivitäten unter der IP-Adresse im Datentransfer stattgefunden haben.

Der von Ihnen zitierte § 15 Abs. 5 TMG umfasst lediglich die Weitergabe von Abrechnungsdaten oder anonymisierte Nutzungsdaten im Rahmen der Marktforschung. Inhaltsdaten wie Suchvorgänge o.a. sind in jedem Fall nicht abrechnungsrelevant, sondern nur der Umstand ob ein bestimmter Dienst genutzt wurde. Weitergehende Auskünfte sind ohne Einschaltung eines Gerichts nicht zulässig. Insofern sehe ich das Einfalltor mit § 15 TMG nicht. Wenn Ihnen entsprechende Vorfälle und konkrete Rechtsverstöße auf Seiten von Providern gegenüber Nutzern durch ungerechtfertigte Weitergabe inhaltsbezogener Daten an Dritte bekannt sind, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen meine Position nachvollziehbar dargestellt zu haben. Mir ist dabei wichtig, dass wir die in Ihrem offenen Brief angesprochenen Aspekte weiter diskutieren – insbesondere dann, wenn das parlamentarische Verfahren einsetzt. Gerade vor dem Hintergrund der Anschläge von Oslo/Utöya muss uns aber auch eines klar sein: Mit unserem konsequenten Eintreten für Freiheitsrechte hat die FDP keinen leichten Stand. Dies ist nicht nur innerhalb der Regierungskoalition auf Bundesebene der Fall Vertreter aus den Bundesländern (siehe z.B. die Forderung nach Netzsperren beim bereits von mir angesprochenen Glücksspielstaatsvertrag) und Vertretern der Oppositionsparteien erheben immer wieder weitergehende Forderungen nach Netzsperren und der Vorratsdatenspeicherung. So fordert z.B. der SPD-Fraktionsvorsitzende von Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, eine drei- bis viermonatige Speicherung (einen offiziellen Antrag dazu wird es auf dem SPD-Bundesparteitag im Dezember geben) – die diesbezüglichen Forderungen des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz, sind Ihnen sicherlich auch bekannt.
Ich möchte Sie daher auch dazu anregen, Ihre Position auch an die Landtagsabgeordneten den Bundesländern zu richten, in denen es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder die Forderung nach einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung erhoben wurde, so etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Für unser gemeinsames Ziel ist jede klare und eindeutige Positionierung von Bürgern Initiativen für den Erhalt der Freiheitsrechte eine wichtige Unterstützung. Wie Sie in Ihrem Brief auch dankenswerterweise herausgestellt haben, dürfen Bürgerrechte für uns Freie Demokraten keine Verhandlungsmasse sein – mehr noch: für mich sind sie eine unverzichtbare Grundlage unserer Gesellschaftsauffassung. Ich würde mich sehr darüber freuen, diese Diskussion auch in persönlichen Gesprächen fortzusetzen.

Beste Grüße,

Aus meiner Antwort vom 04.09.2011:

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihre Antwort auf unseren Brief zur IP-Vorratsdatenspeicherung. Sie sind bisher der einzige Abgeordnete, der uns geantwortet hat. Ich habe Ihre Antwort an die Mitverfasser des Offenen Briefs „Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ weitergeleitet.

Inhaltlich finde ich Ihre Stellungnahme leider enttäuschend. Auf den größten Teil unserer Argumente gehen Sie nicht ein, und über die Rechtslage sind Sie in entscheidenden Punkten leider falsch informiert. Bitte setzen Sie sich damit noch einmal ausführlicher auseinander, beispielsweise indem Sie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags dazu einholen.

Namentlich können Polizei und Geheimdienste gegenwärtig durchaus ohne richterliche Genehmigung Internet-Nutzungsdaten wie Logfiles herausverlangen, etwa auf der Grundlage von § 94 StPO, § 20m BKA-G oder § 8a BVerfSchG. Nach § 15 Abs. 5 S. 4 TMG können keineswegs nur Abrechnungsdaten oder anonymisierte Daten heraus verlangt werden; davon ist weder in § 15 Abs. 5 S. 4 TMG noch in einschlägigen Kommentaren dazu die Rede. Nur wenn der Diensteanbieter die Herausgabe der Logfiles in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verweigert, ist gegenwärtig ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich; jedoch weigern sich die Diensteanbieter nur in den seltensten Fällen, weil sie dann mit einem Strafverfahren wegen Strafvereitelung bedroht werden.

Der AK Vorrat fordert vor diesem Hintergrund eine Änderung der §§ 14, 15 TMG dahin, dass Behörden Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen dürfen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten (nur mit richterlicher Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren). Dazu sollte ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ analog dem Fernmeldegeheimnis eingeführt werden (siehe anliegende Stellungnahme). Einen konkreten Formulierungsvorschlag finden Sie in den anliegenden Forderungen zum Telemediengesetz. Eine Initiative zur Verbesserung des Datenschutzes bei Telemedien ist überfällig.

Auch Ihre politischen Argumente für die angebliche Notwendigkeit einer IP-Vorratsdatenspeicherung halte ich nicht für stichhaltig. Die FDP ist auf keine Einigung angewiesen, sie muss einer IP-Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen. Auch die SPD oder die Länder können ein solches Gesetz nicht erzwingen. Laut Koalitionsvertrag sind wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen und darf die Union im Bundestag keinem SPD-Gesetzentwurf gegen den Willen der FDP zustimmen. Dass es eine große Koalition in Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt, ist seit 2007 nichts neues, ist aber auch keine Entschuldigung für ein Einknicken der FDP, die im Wahlkampf gerade angetreten ist, um die von der großen Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Welche Maßnahmen die Strafverfolgung im Internet tatsächlich verbessern würden, haben wir Ihnen aufgezeigt.

Auf unsere inhaltlichen Argumente, warum eine IP-Vorratsdatenspeicherung in der Sache verfehlt ist, gehen Sie leider überhaupt nicht ein. Dass die Sorge um einen Dammbruch durch erstmalige Erfassung des Verhaltens beliebiger Bürger ohne jeden Anlass durchaus berechtigt ist, zeigen Äußerungen von Unionspolitikern, die den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur IP-Vorratsdatenspeicherung mit den Worten begrüßt haben, die FDP erkenne damit endlich an, dass eine anlasslose Vorratshaltung von Daten erforderlich sei, und dass man jetzt nur noch über Art und Dauer der zu erfassenden Daten zu einer Einigung kommen müsse. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung wäre der entscheidende Einstieg in eine Verhaltensprotokollierung ohne jeden Anlass, die im Rahmen der jetzigen Verhandlungen oder in Zukunft immer weiter ausgedeht und auf andere Gebiete ausgeweitet werden würde.

Zu einem persönlichen Gespräch bin ich gerne bereit. …

Siehe auch:

Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! (17.7.2011)

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2 Kommentare »


  1. vorratsdatenspeicherung — 11. September 2011 @ 12.08 Uhr

    Das Problem hat auch noch eine kriminelle Seite. Anbieter und Rechts-
    anwälte beziehen hohen ökonomischen Nutzen aus der sog. Verletzung
    des Urheberrechts. Bereits das Anklicken einer Webseite bzw. eines
    Programms, welches absichtlich, unabsichtlich oder fehlerhaft erfolgt,
    zieht die Speicherung der Verbindungsdaten nach sich, obwohl der
    Nutzer auf seinen Speicher nichts vorfindet, ebenso in keinem peer to
    peer Netzwerk. Man hat offenbar aus der gegenwärtigen Rechtslage,
    die einer Sicherheitshysterie folgt, eine neue Geschäftsidee abgeleitet.
    Der Überwachungsstaat feiert Triumphe. Was für Waisenknaben waren
    dazu ehemalige „Nachrichtendienste“.


  2. Sebastian Blumenthal (FDP) für IP-Vorratsdatenspeicherung — 13. September 2011 @ 15.01 Uhr

    [...] hier den Originalbeitrag weiterlesen: Sebastian Blumenthal (FDP) für IP-Vorratsdatenspeicherung [...]

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