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Stromanbieter berechnet illegal Zusatzkosten für abhörsichere Kommunikation per Post [ergänzt]

Der Stromanbieter „Sauber Energie [1]“ stellt 36 Euro [2] pro Jahr zusätzlich in Rechnung, wenn man keine Kommunikation per E-Mail wünscht. Da Verschlüsselung nicht angeboten wird, soll man mit dem Unternehmen unsicher und allgemein mitlesbar kommunizieren, wenn man nicht zur Kasse gebeten werden möchte.

Der Bundesgerichtshof hat für Behörden bereits entschieden, dass keine Pflicht zur ungesicherten E-Mail-Kommunikation besteht (Az. KVZ 57/12 [3]). Die Pauschale ist aber auch aus anderen Gründen unwirksam:

  1. Bei einem Stromanbieter ist es überraschend, dass eine Briefkommunikation Geld kostet (§ 305c BGB [4]), zumal wenn bei der Anmeldung nicht darauf hingewiesen wird. Stromrechnungen etc. werden üblicherweise per Post versandt.
  2. Der Versand von Rechnungen liegt im eigenen Interesse des Anbieters und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Pauschale übersteigt den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden „Schaden“ (§ 309 BGB [5]). Im Laufe eines Jahres entstehen durch Postversand normalerweise keine Mehrkosten von 36 Euro. Ansatzfähig sind nur 1,20 Euro pro Schreiben (vgl. OLG München, 28.07.2011 – 29 U 634/11 [6]). Es werden normalerweise keine 30 Schreiben pro Jahr versandt, sondern vielleicht eines oder zwei.
  4. Dem Kunden wird nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet, wesentlich niedrigere Kosten als die Pauschale seien entstanden (§ 309 BGB [5]).

Wer nicht per elektronischer Postkarte mit „Sauber Energie“ kommunizieren möchte, sollte diesen Anbieter meiden. Und wem bereits Portokosten in Rechnung gestellt worden sind, sollte sich rechtlich dagegen wehren, einschließlich einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Ergänzung vom 16.04.2014:

Sauber Energie hat im Schlichtungsverfahren [7] nachgegeben und die Portokosten erstattet – natürlich nur „aus Kulanz“.