Keine europarechtliche Pflicht zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung
Der folgende Aufsatz ist erstmals erschienen in MMR 9/2011, V (MMR-Aktuell 2011, 321241) – alle Rechte vorbehalten. Vorangetrieben insbesondere von Großbritannien beschloss die EU im Jahr 2006 mehrheitlich die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, verdachtslos für die gesamte Bevölkerung aufzeichnen zu lassen, wer mit wem wann und wo per Telefon, Handy […]