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Tagebuchpflicht und Rauchzwang unverzichtbar zur Kriminalitätsbekämpfung!

Bundesjustizministerin muss jetzt endlich Gesetz vorlegen

Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion vom 27.09.2010

Zum heutigen Treffen [1] von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium mit den rechtspolitischen Sprechern von Union und FDP erklärt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Deutschland wird von Betrügern überzogen! Gegenüber 1990 ist die Zahl der Betrugsdelikte um 262% dramatisch angestiegen.[1] [2] Schuld daran ist eine Gesetzeslücke: Ohne Tagebuchpflicht kann nicht ermittelt werden, wer mit wem – beispielsweise an der Haustür – gesprochen hat. Dies führt dazu, dass sich bestens ausgestattete und vernetzte Banden und organisierte Kriminalität in Deuschland mit Enkeltricks, Seniorenfahrten und Heiratsschwindel breitgemacht haben. Die Folgen sind alarmierend: Im vergangenen Jahr konnten 170.000 Betrüger nicht ermittelt werden.[2] [3] Tendenz: rasant steigend. Experten schätzen, dass der wirtschaftliche Schaden eine Milliarde Euro übersteigt.[3] [4] Viel schlimmer ist jedoch der seelische Schaden, der den unzähligen Betrugsopfern und insbesondere älteren Menschen zugefügt wird. Deshalb appelliert die Union an die Bundesjustizministerin: Verzögern Sie nicht länger die Einführung einer Tagebuchpflicht und legen Sie endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vor!

„Der freie Bürger zeigt seine Gesprächspartner“,[4] [5] erläutert Stefan Müller (CSU) den Vorstoß. „Wohlgemerkt: Niemand muss nach unserem Vorschlag in sein Pflichttagebuch eintragen, worüber gesprochen wurde – eingetragen werden müssen nur Gesprächspartner, Zeit und Ort der täglichen Gespräche. Um den Aufwand für das Pflichttagebuch gering zu halten, empfehlen wir, häufige Gespräche etwa mit dem Ehepartner nur noch telefonisch zu führen, denn hier übernimmt der Telefonanbieter die Aufzeichnung für Sie. Wir wollen keinen unnötigen Aufwand. Wenn durch den Tagebuchzwang auch nur ein Trickbetrüger überführt werden kann, lohnt der Aufwand schon.“

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist darüber hinaus ein gesetzlicher Rauchzwang für die Ermittlung von Verbrechern zwingend erforderlich. „Die Ermittler haben riesige Probleme, Fälle von Raub, Diebstahl oder Vergewaltigung aufzuklären, weil oft jede Spur vom Täter fehlt“, erklärt Dr. Hans-Peter Uhl (CSU). „Nur durch eine allgemeine Rauchpflicht außerhalb geschlossener Räume kann ausreichendes Spurenmaterial an Tatorten in Form von DNA an Zigarettenstummeln sicher gestellt werden. Solche Zigarettenstummel sind in der Praxis oft der einzige Anhaltspunkt zur Überführung gewohnheitsmäßiger Handtaschenräuber und organisierter Fahrraddiebe.“

BKA-Präsident Jörg Ziercke kann mehrere Beispielsfälle nennen, in denen mangels Zigarettenstummeln am Tatort eine Aufklärung von Verbrechen nicht möglich war, darunter ein Handtaschenraub, mehrere Wohnungseinbrüche und der so genannte Enkeltrick. „Mangels Rauchzwang konnten allein 2009 über 20.000 Räuber und 200.000 Fahrraddiebe nicht überführt werden.[5] [6] Die Straße wird zum strafverfolgungsfreien Raum. Es kann nicht sein, dass drei Viertel aller im Internet begangenen Straftaten aufgeklärt werden, während jeder zweite Raub und sogar 93% aller Fahrraddiebstähle unaufgeklärt bleiben.[6] [7] Von den 2,7 Mio. unaufgeklärten Straftaten im Jahr 2009 wurden nur 2% im Internet begangen, 98% dagegen völlig spurenlos im wirklichen Leben.[7] [8]

Der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) stellt fest: „Die Polizei ist ohne Tagebuch- und Rauchzwang weitgehend hilflos, die Untätigkeit der Bundesjustizministerin lähmt Ermittlungen. Eine gesetzlicher Tagebuch- und Rauchzwang ist unverzichtbar, damit die Strafverfolgungsbehörden ihrem Verfassungsauftrag, Kriminalität effektiv und nachhaltig zu verfolgen, nachkommen können.“

 
Hinweis: Diese satirische „Pressemitteilung“ ist eine Persiflage auf Äußerungen[9] [9] konservativer Politiker und Polizeifunktionäre, welche seit einigen Monaten die Angst vor Internetdelikten schüren, um für Internet und Handy Vergleichbares wie einen Tagebuch- und Rauchzwang zu fordern, nämlich eine jederzeitige Rückverfolgbarkeit durch eine verdachtslose Speicherung aller Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung). Tatsächlich sind Internetdelikte wie Betrug und Verbreitung von Kinderpornografie auch ohne Vorratsdatenspeicherung erheblich leichter aufzuklären als entsprechende Delikte außerhalb des Internets: Ohne Vorratsdatenspeicherung wurden 2005-2008 rund 80% aller Internetdelikte aufgeklärt, von den sonstigen Straftaten nur 55%.[8] [10] Die in dieser Pressemitteilung genannten Zahlen sind korrekt; die aufgeführten Äußerungen sind von Seiten konservativer Politiker und Polizeifunktionäre in ähnlicher Form zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich gefallen.[9] [9]

Konservative Politiker und Polizeifunktionäre machen seit Monaten Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Die Ministerin will zunächst eine Auswertung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission abwarten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an die Bundesjustizministerin, einer verdachtslosen Verbindungsaufzeichnung insgesamt eine Absage zu erteilen und aktiv für die Aufhebung des entsprechenden EU-Zwangs einzutreten, um glaubwürdig zu bleiben. Der FDP-Bundesparteitag hat im April beschlossen, „[e]ine anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von einem Verdacht wie durch die Vorratsdatenspeicherung“ widerspreche den Grundsätzen eines Rechtsstaats.[10] [11] Wenn die Bundesjustizministerin den Evaluierungsbericht abwarten will, dann muss sie erst Recht die Überarbeitung der EU-Richtlinie und vor allem die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit dieser Richtlinie mit unseren Grundrechten abwarten.[11] [12] Nach einem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtshofs verstößt eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention[12] [13] und darf deshalb auch in Deutschland nicht wieder eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention offen gelassen.

Nachweise:

  1. Bundeskriminalamt: Zeitreihe 1997-2009, http://www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t01.pdf [14]
  2. Bundeskriminalamt: Zeitreihe 1997-2009, http://www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t01.pdf [14]
  3. Bundeskriminalamt: Wirtschaftskriminalität 2007, http://www.bka.de/lageberichte/wi/wikri_2007.pdf [15]
  4. Bundesinnenministerium, Netzpolitische Thesen, http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1099988/publicationFile/88667/thesen_netzpolitik.pdf [16]: „Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse.“
  5. Bundeskriminalamt, Kriminalstatistik 2009, http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf [17]
  6. Bundeskriminalamt, Kriminalstatistik 2009, http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf [17]
  7. Bundeskriminalamt, Kriminalstatistik 2009, http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf [17]
  8. German Crime Statistics, http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/DRletter [18]
  9. BKA-Präsident Ziercke, http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1035945 [19]; Müller (CSU), http://www.bild.de/BILD/news/standards/kommentar/2010/09/19/gast-kommentar/internet-kriminalitaet-steigt-rasant-an.html [20]; Busemann und Schünemann (CDU), http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14797&article_id=90399&_psmand=33 [21]; Bosbach (CDU), http://www.noz.de/artikel/47734660/streit-um-vorratsdaten-und-netz-sperren [22]; Uhl (CSU), http://www.presseportal.de/pm/7846/1678371/cdu_csu_bundestagsfraktion [23]
  10. FDP, Liberale Rechtspolitik im Zeichen der Bürgerrechte, http://parteitag.fdp.de/files/47/BPT-Liberale_Rechtspolitik.pdf [24]
  11. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/366/79/ [25]
  12. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Erstes Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/79/ [26]