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TKG-Verfassungsbeschwerde: Grundrechtsverletzung vertieft [ergänzt]

In der seit 2005 anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ist ein neuer Schriftsatz [1] eingereicht worden.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den 2004 eingeführten Identifizierungszwang für Telekommunikationsnutzer und die millionenfache Identifizierung von Telekommunikationsnutzern durch verschiedenste Behörden (Details [2]).

Der neue Schriftsatz [1] weist darauf hin, dass die angefochtenen Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen noch verschärft worden sind. Die Identifizierungspflicht bezieht sich nun auch auf Internet-Anschlüsse. Der direkte Online-Zugriff für ca. 1.000 Behörden ist auf Kundendaten sämtlicher öffentlicher E-Mail-Anbieter erweitert worden. Eine Ähnlichkeitsfunktion erlaubt die Abfrage ähnlicher Personen, was eine Verwechselungsgefahr mit sich bringt. Schließlich nennt der Schriftsatz Zahlen über Zweck und Umfang der Datenabfrage.

Eine Übersicht über den bisherigen Verfahrensgang (pdf-Dokumente):

  1. Verfassungsbeschwerdeschrift vom 13.07.2005 [3]
  2. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2006 [4]
  3. Stellungnahmen der Bundesregierung vom 31.01.2007 sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten und zweier Landesdatenschutzbeauftragter
  4. Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten [5]
  5. Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 23.03.2007 [6]
  6. Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 29.01.2008 [1]

Ergänzung vom 30.05.2008: