Touch&Travel oder Touch&Tracking: Warnung vor dem Handy-Fahrschein [ergänzt am 07.11.2011]

Die Bahn und große Nahverkehrsunternehmen locken: Ab November 2011 können sich Nutzer von Smartphones und bestimmten Handys („NFC“) deutschlandweit den Weg zum Fahrscheinautomaten oder zum heimischen Drucker sparen. Nach einmaliger Anmeldung und Installation genügt es, „Touch and Travel“ am Start- und Endpunkt einer Reise über das eigene Handy zu aktivieren, z.B. durch Berührung eines „Touchpoints“ oder Einscannen eines Barcodes. Die Berechnung und Bezahlung der Fahrt erfolgt dann automatisch per Lastschrift.

Doch die Bequemlichkeit hat ihren Preis: Das Handy muss während der gesamten Fahrt eingeschaltet bleiben und speichert, wann welche Funkzelle durchfahren wurde (bei Smartphones: GPS-Koordinaten). Am Reiseende wird das Bewegungsprofil an die Bahn geschickt, die es „für Abrechnungszwecke maximal 6 Monate und für Zwecke der technischen Erprobung und der Begleitforschung maximal 10 Monate“ lang speichert. Strafverfolger frohlocken: „Diese Verkehrsdaten können nach § 100g StPO herausverlangt werden“, so ein Ermittler. Auch Polizei und Verfassungsschutz können die Daten unter bestimmten Voraussetzungen einsehen. Die Funkzellen der jeweils letzten Fahrt und die letzten 20 Fahrtquittungen bleiben außerdem unbefristet auf der SIM-Karte des Nutzers gespeichert.

Sicherlich wird auch beim herkömmlichen Fahrkartenkauf immer der Start- und Zielort gespeichert. Wer ein Papierticket kauft und bar bezahlt, bleibt aber anonym. Auch wann man genau reist und auf welcher Strecke, weiß die Bahn bisher nur bei zuggebundenen Tickets, die besonders günstig sind. Bei dem neuen Handyticket zahlt man dagegen den Normalpreis, gegebenenfalls mit BahnCard-Rabatt. Zur Abrechnung würde es vollkommen ausreichen, wenn der Start- und Zielbahnhof gespeichert würde. Warum dann verfolgt die Bahn den Nutzer auch während der Fahrt? Die Speicherung erfolgt offenbar aus generellem Misstrauen gegen die Kunden heraus und verstößt gegen Datenschutzrecht. Nach Fahrtende dürfte auch die genaue Reisezeit nicht mehr abrechnungsrelevant sein.

Die Empfehlung der Internationalen Arbeitsgruppe für den Datenschutz in der Telekommunikation zum Thema „E-Ticketing in öffentlichen Verkehrsmitteln“ ist der Bahn offenbar unbekannt:

Insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung der Reisedaten der Nutzer sollten die Informationssysteme von Transportunternehmen so geplant und entwickelt werden, dass sie die Nutzung anonymer Daten priorisieren. Wenn (direkt oder indirekt) personenbezogene Daten genutzt werden, sollten diese Informationen für die kürzestmögliche Zeitdauer gespeichert (und danach gelöscht) und die gesetzliche Zweckbestimmung der Verarbeitung beachtet werden – grundsätzlich sollten die betreffenden Informationen nicht länger als ein paar Tage nach ihrer Erhebung gespeichert bleiben.

Die Systementwicklung sollte so erfolgen, dass personenbezogene Daten von Reisedaten getrennt werden (2-Komponenten-Modell). Eine zentrale Speicherung sollte auf aggregierte und/oder anonyme Transaktionen beschränkt werden. Karteninhaber sollten Daten über die Nutzung ihrer Karten kontrollieren können.

Der Handy-Fahrschein kann für Personen, die nicht aufpassen, auch schnell sehr teuer werden: Anders als bei herkömmlichen Fahrscheinen muss man sich nach Fahrtende an einem Touchpoint wieder „abmelden“. Wer das z.B. aus Zeitgründen am Reiseziel vergisst, etwa weil die Bahn wieder einmal Verspätung hatte, zahlt laut AGB den doppelten Fahrpreis (mindestens 40 Euro). Auch wer sein Handy während der Fahrt abschaltet oder wenn der Akku leer ist, muss sich im Fall einer Kontrolle erst einmal als Schwarzfahrer behandeln lassen und den doppelten Fahrpreis zahlen, bevor er Erstattung beantragen kann.

Das Handyticket ist also bei weitem nicht so „bequem“ wie es auf den ersten Blick scheint. Wer kein gläserner Fahrgast sein will, sollte die Finger von dem „Handy-Ticket“ lassen.

Ergänzung vom 07.11.2011:

hr-info: Datenpanne bei Ticketsystem (03.11.2011)

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9 Kommentare »


  1. Danke ... — 24. August 2011 @ 8.10 Uhr

    … für diese Warnung. Man ahnt ja gar nicht, was da alles für Probleme eingehandelt werden.


  2. Schwachsinn — 25. August 2011 @ 12.49 Uhr

    viel halbwissen zusammengefasst…


  3. Ja und Nein — 25. August 2011 @ 13.15 Uhr

    Natürlich muß ich meine Daten weitergeben, wenn ich andere die Arbeit machen lasse, hier: herausfinden, wo ich Bahn gefahren bin.
    Wer seine Daten lieber für sich behält, muß auch das Ticket vorher kaufen.
    Übrigens reichen Abgang und Ziel für die Berechnung nicht aus. Es gibt genügend Strecken, auf denen Fern- und Nahverkehr parallel fahren. Hier sind Detailinfos nötig, um den tatsächlich genutzten Zug und damit den korrekten Preis zu ermitteln.
    Und um bei späteren Reklamationen dem Kunden die Rechnung begründen zu können, müssen diese Daten auch gespeichert werden. Sonst könnte dann ja jeder kommen…

    Webmaster: Falls „Touch&Travel“ tatsächlich erkennen soll, ob Fern- oder Nahverkehr genutzt wurde, ist dazu keine Bewegungsüberwachung ohne Einwilligung des Kunden erforderlich. In Frage kommt erstens, die Gesamtreisezeit zur Ermittlung zu nutzen, oder zweitens, den Kunden einfach zu fragen, welches Ticket er möchte. Die Wagenklasse muss der Kunde ohnehin manuell wählen. Was Reklamationen angeht, gab es im Telekommunikationsbereich die einfache Lösung, den Kunden wählen zu lassen: Wenn er sofortige Löschung nach Abrechnung wünscht, kann er auch keinen Nachweis mehr verlangen. Zurzeit haben Bahnkunden diese Wahl nicht.


  4. Fünftelwissen — 25. August 2011 @ 13.49 Uhr

    Wie soll die Bahn denn im Nachgang bei der Abrechnung nachweisen können, dass jemand eine bestimmte Strecke gefahren ist, ohne die Reisezeitstrecke und Zeitpunkte personenbezogen zu speichern? Da hat der Autor sich mit dem Verfahren an sich wirklich journalistisch sauber auseinandergesetzt 🙂

    In den AGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten nur solange wie erforderlich gespeichert werden.

    Paranoia

    Webmaster: Die Bahn muss nicht nachweisen können, dass jemand eine bestimmte Strecke gefahren ist, das kann sie bei herkömmlichen Fahrkarten auch nicht. Die Bahn muss zur Abrechnung nur nachweisen, dass sich jemand am Startbahnhof an- und am Zielbahnhof abgemeldet hat. Zur Abrechnung einer entsprechenden Fahrkarte ist keine Bewegungsüberwachung während der Fahrt ohne Einwilligung des Kunden erforderlich. Dementsprechend speichert die Bahn nicht nur die erforderlichen Daten, und die Daten werden auch nicht gelöscht, sobald die Abrechnung erstellt ist (also nach der Fahrt), sondern bis zu 10 Monate lang aufbewahrt.


  5. Ja, ja ... — 26. August 2011 @ 14.23 Uhr

    … der Kampf ums anonyme Überleben … Die Aufregung darüber, dass ein persönlicher Service nicht anonym angeboten werden kann, basiert sicherlich auf großer Erfahrung darin, regelmäßig von Unbekannten eine angemessene Bezahlung ohne Leistungsnachweis zu erhalten – obendrein ohne Eigentumsvorbehalt an der Leistung. Für dieses erfolgreiche Geschäftsmodell lohnt es sich bestimmt, eine kostenlose Handy-App zu bauen. 🙂

    Webmaster: Erstens ist über Prepaidkarten durchaus ein anonymes Angebot des Dienstes „Touch&Travel“ denkbar. Zweitens moniert der Artikel vor allem die Bewegungsüberwachung, die auch für ein personalisiertes Angebot nicht erforderlich ist.


  6. Fahrkartenkontrolle — 28. August 2011 @ 10.24 Uhr

    Statt einer permanenten Bewegungsüberwachung könnte die Bahn auch in Analogie des klassischen Fahrkartenkontrolleurs während der Fahrt einmal eine Position stichprobenhaft abfragen und ggf. den e-Ticket Besitzer auffordern, einen Touchpoint in Zug aufzusuchen (z.B. um Nah- und Fernzug zu unterscheiden).


  7. Als Verkehrsunternehmer — 2. September 2011 @ 8.56 Uhr

    scheint der webmaster sehr erfolgreich zu sein. Ich freue mich auf sein Angebot, womit ich dann von Ostbahnhof über München nach Hauptbahnhof für 2,30 (Tarif Berlin AB) fahren kann. Ich muss mich ja nur zu Beginn und am Ende melden. Wo ich unterwegs war, hat das Unternehmen ja nicht zu interessieren. Und wenn es mich nicht kontrolliert, ist es selbst schuld, dass ich die konsumierte Leistung nicht bezahle. OK, es ist zwar meine Fortbewegung, die das Unternehmen leistet und die ich zu bezahlen hätte… Aber da die Bewegung ja nicht erfasst werden darf, was soll ich dann bezahlen? Wer will mir denn etwas berechnen? Und auf welcher Basis? Nichts!


  8. Prepaid ... — 2. September 2011 @ 9.02 Uhr

    150 EUR vorausbezahlen, weil ich noch nicht weiß, ob es 20 oder 130 EUR kosten wird? Was soll der Blödsinn. Dann doch lieber gleich einen Fahrschein kaufen. Der ist auch prepaid und anonym. Und ich brauche auch nicht erst eine Handyspur legen, die dann hoffentlich anonym bleibt. Anonymes Handy? War da nicht was?


  9. Hat der Autor — 2. September 2011 @ 16.29 Uhr

    vorher mal jemanden gefragt, der sich wirklich mit der Sache auskennt? Aus den Kommentaren habe ich bisher mehr Brauchbares erfahren als aus dem Beitrag selbst. Wenn der Autor dass so wollte, war es ein kluger Schachzug 😉

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