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Ulrich Kelber (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung

Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, nimmt in einer Email Stellung zur geplanten systematischen und anlasslosen Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung:

vielen Dank für Ihre E-Mail gegen die Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate. Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie kann ich durchaus verstehen, haben wir uns im Bundestag doch mehrmals gegen eine verlängerte Speicherung ausgesprochen.

Dass wir nun eine Mindestspeicherung von „nur“ sechs Monaten in der Richtlinie haben, ist vor allem der deutschen Delegation zu verdanken, die eine Mindestspeicherung von zwölf Monaten verhindert hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur „Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität maximal – wenn überhaupt – erforderlich ist. Dabei muss es auch unbedingt bleiben.

Ursprünglich sollten auch so genannte „erfolglose Anrufversuche“gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn neben den Datenschutzaspekten wäre die Speicherung dieser Daten für die Telekommunikations- unternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch hier hat sich Deutschland durchgesetzt.

Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

Richtig ist, dass die Frage strittig war und ist, ob die Richtlinie oder ein Rahmenbeschluss das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der „Vorratsdatenspeicherung“ ist. Richtig ist auch, dass wir Bedenken hatten, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf eine Richtlinie zu stützen. Rechtsgutachten der Kommission und des Rates sprachen jedoch für eine Richtlinie.

Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt wohl die Auffassung Irlands, hat sich der Klage allerdings bislang nicht angeschlossen. Ob die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden: Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Kelber,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich, dass Sie einer der wenigen sind, die sich noch daran erinnern wollen, dass der Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung mehrfach einstimmig abgelehnt hatte, während die Bundesregierung auf EU-Ebene unbeeindruckt weiter verhandelte, lediglich mit dem Ziel einiger Einschränkungen.

Dass die Einschränkungen erreicht wurden, die Sie aufzählen, ist sicherlich richtig. Dies ändert aber nichts daran, dass

a) die Richtlinie mangels Rechtsgrundlage nichtig ist und deswegen nicht umgesetzt werden muss,

b) eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auch nicht „freiwillig“ eingeführt werden darf, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist grob unverhältnismäßig, das komplette Telekommunikationsverhalten vom 82 Mio. Menschen zwangsweise zu protokollieren, nur weil es irgendwann vielleicht einmal gebraucht werden könnte. Tatsächlich werden Untersuchungen zufolge weniger als 0,001% der anfallenden Verkehrsdaten von den Behörden angefordert; mehr als 99% der Kommunizierenden sind also nicht einmal einer Straftat verdächtig. Selbst die Bundesjustizministerin erklärte auf dem diesjährigen Juristentag, es mache keinen Sinn, „über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten anzuhäufen“.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.04.2006 erneut das „außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“ betont und schon am 12.03.2003 entschieden: „Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.“ Wenn Sie die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung weiter verfolgen, erwartet Sie somit das gleiche Waterloo wie beim Europäischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz.

Ich verstehe nicht, welches Interesse die Koalition daran haben kann, ein evident verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, das vom Bundesverfassungsgericht anschließend wieder aufgehoben wird. So stärkt man weder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung noch ihr Vertrauen in die Politik. Setzen Sie das Vorhaben wenigstens aus, bis der EuGH über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie entschieden hat!

Mit freundlichen Grüßen,

Im Internet kann man weiterhin Offene Protestbriefe [1] an alle Abgeordneten der Koalition versenden, um sie umzustimmen.