USA: Für Spionageopfer gelten keine Menschenrechte

Die USA weigern sich, Menschen in anderen Staaten Grundrechte – wie das Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre – zuzugestehen. Die Menschenrechte gälten für die USA nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet, im Ausland dürften sie Menschen hingegen schrankenlos ausspionieren.

Diese Position ergibt sich aus einem US-Dokument über „Rote Linien“ der USA bei der Behandlung einer deutsch-brasilianischen Initiative zum „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“. In diesem Dokument heißt es wörtlich:

As the text currently reads, it suggests that states have international human rights obligations to respect the privacy of foreign nationals outside the U.S., which is not the U.S. view of the ICCPR.

Zu deutsch:

In seiner gegenwärtigen Fassung suggeriert der Text, dass internationale Menschenrechte Staaten verpflichteten, die Privatsphäre ausländischer Staatsbürger außerhalb der USA zu respektieren, was nicht der US-amerikanischen Auslegung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte entspricht.

Das Schlimme ist: Deutschland und Brasilien als Initiatoren der UN-Resolution haben nachgegeben. Ursprünglich sollte sich die UN-Generalversammlung „tief besorgt über die möglichen Menschenrechtsverletzungen und Missbräuche durch Telekommunikationsüberwachung, einschließlich extraterritorialer Telekommunikationsüberwachung“, zeigen. Auf Druck der USA wurde der Text aber dahin geändert, dass sich die UNO nur noch um die „nachteiligen Auswirkungen“ der NSA-Spionage Sorgen macht. Die USA konnten dieser Formulierung zustimmen, wirft ihnen doch niemand mehr vor, dass ihre flächendeckende verdachtslose Internetüberwachung Menschenrechte verletzt.

Dieses Zugeständnis Deutschlands ist unverzeihlich. Der Internationale Gerichtshof, der UN-Menschenrechtsausschuss und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof haben allesamt anerkannt, dass die Geltung der Menschenrechte nicht auf das eigene Territorium eines Staates beschränkt ist. Dass Deutschland dies selbst in einer unverbindlichen Resolution nicht gegen die Stimme der USA hat klarmachen wollen, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, weil es signalisiert, außerhalb des Staatsgebiets eines Staates gäbe es keinen Menschenrechtsschutz. Außerdem enthält die Resolution an keiner Stelle eine klare Aussage, welche die US-Praktiken verurteilte. Das ist ein Armutszeugnis.

Internationale Datenschutzorganisationen kritisieren die US-Position noch in weiteren Punkten:

  • Massenüberwachung sei nicht schon deshalb mit internationalem Recht vereinbar, weil nationale Gesetze sie sanktionieren (so aber die USA)
  • Unterschiedslose Massenüberwachung sei nie legitim, weil Eingriffe in die Privatspäre immer erforderlich und verhältnismäßig sein müssen (anders die USA)
  • Das Abfangen und Sammeln von Metadaten (Verkehrs- und Bewegungsdaten) greife durchaus in die Privatsphäre ein (anders die USA)

Weitere Informationen:

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