Verfassungskonformität von Gesetzen künftig besser kontrollierbar

In ihrer Antrittsrede vor dem Bundestag sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel:

Die Menschen in Europa erwarten von uns natürlich, dass sie auf die bestehenden Herausforderungen eine Antwort bekommen; das sind Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, Bürgerkriege und internationale Kriminalität. Deshalb kann ich mit Blick auf unser politisches Programm sagen, dass die große Koalition an dieser Stelle mehr Gemeinsamkeiten gefunden hat als jede andere denkbare politische Konstellation.

Die Gemeinsamkeit von CDU, CSU und SPD in der Innenpolitik liegt in der blinden Überzeugung, dass mehr Staatsmacht immer mehr Sicherheit bedeute und die Befugnisse des Staates ständig ausgeweitet werden müssten. Die größtmögliche innenpolitische Gemeinsamkeit dieser Koalition bedeutet deswegen gleichzeitig den größtmöglichen Schaden für unsere Freiheits- und Bürgerrechte. Dementsprechend rar ist es, dass auf diesem Gebiet eine gute Nachricht vermeldet werden kann.

Der „Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ vom 11.3.2008 ist eine solche gute Nachricht. Dies mag daran liegen, dass es ausnahmsweise ein Gesetzentwurf der gewählten Abgeordneten des Bundestages und nicht der Bundesregierung ist. Zudem haben ihn – auch eine Seltenheit – nicht nur die Abgeordneten der „großen Koalition“ vorgelegt, sondern auch die Abgeordneten der Grünen.

Die große Verbesserung durch diesen Gesetzentwurf liegt darin, dass mit Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon ein Viertel der Mitglieder des Bundestages das Recht erhalten sollen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie ein Bundes- oder Landesgesetz für verfassungswidrig halten. Bisher hatte dieses Recht nur ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags (§ 76 BVerfGG, sog. „abstrakte Normenkontrolle“). Durch die unheilige Allianz der beiden großen Fraktionen kann die derzeitige Opposition die Einhaltung unserer Grundrechte nicht mehr kontrollieren lassen. FDP, Grüne und Linke stellen nur 26% der Mitglieder des Bundestags. Mit dem künftig auf ein Viertel abgesenkten Quorum können sie wieder das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Wäre dieser Vorschlag bereits in Kraft, hätte die Opposition Karlsruhe mit Sicherheit das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Es besteht Hoffnung, dass die Opposition von ihrem Recht künftig häufiger Gebrauch machen wird als in der Vergangenheit. In Nordrhein-Westfalen etwa hat die dortige Opposition das Polizeigesetz dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.

In Anbetracht der nicht enden wollenden Verfassungsverstöße der Bundestagsmehrheiten sind stärkere Kontrollrechte von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Neben der nun geplanten Verbesserung bleibt aber noch viel zu tun. Vorschläge zu den Punkten

  1. Systematische Evaluierung / Grundrechteagentur
  2. Verfassungskonformität sichern
  3. Prinzipien zum Freiheitsschutz / Rote Linien entwickeln
  4. Alternativen präsentieren
  5. Internationale Verhandlungen demokratisieren

finden sich in dem Beitrag „Forderungen für ein Umsteuern bei der Sicherheitspolitik“.

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