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Vertragsverletzungsbeschwerde wegen mangelhafter Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes

Heute habe ich folgende Vertragsverletzungsbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich darüber, dass die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 95/46/EG [1] dadurch verletzt, dass die Durchsetzungsbefugnisse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unzureichend ausgestaltet sind. Ihr müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich gegenüber den Postanbietern und Telekommunikationsanbietern die gleichen Anordnungsbefugnisse und Untersagungsbefugnisse eingeräumt werden, wie sie den Aufsichtsbehörden der Länder gegenüber der Privatwirtschaft schon seit Jahren zustehen. Der Bundesbeauftragten ist in diesem Bereich auch die Stellung einer Obersten Bundesbehörde und Bußgeldbehörde einzuräumen. Nur dann stehen auch ihr wirksame Eingriffsbefugnisse, wie sie die Europäische Datenschutzrichtlinie fordert, zur Verfügung. Dies hat bereits die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 08. und 09. Oktober 2014 in Hamburg offiziell gerügt [2], ohne dass Abhilfe erfolgt wäre.

Ich bitte um Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, da die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde zurzeit nicht gewährleistet ist.

Mit freundlichem Gruß