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Verurteilung wegen Telekom-Skandal rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des früheren Abteilungsleiters der Konzernsicherheit der Deutschen Telekom Klaus Trzeschan gegen seine Verurteilung wegen der Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom [1] zurückgewiesen (Az. 2 StR 591/11 [2]). Damit ist Trzeschan u.a. wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hatte festgestellt, die Begehung der Taten seien Trzeschan „wegen fehlender oder unzureichender Sicherheits- und Kontrollmechanismen“ von Telekom und T-Mobile „erleichtert“ worden.

Zur vollständigen Aufklärung der beteiligten Personen und Unternehmen wird versucht, die Handelnden im Wiki zu identifizieren. Sachdienliche Informationen werden gesucht [3].

Noch nicht abgeschlossen ist der vor dem Landgericht Bonn anhängige Strafprozess gegen Ralph Kühn, den damaligen Geschäftsführer des Berliner Firma Network Deutschland GmbH. Im Auftrag von Trzeschan hatte seine Firma die von der Telekom erhobenen Verbindungsdaten ausgewertet, um einen Presseinformanten in den Reihen der Telekom zu finden.