Vorratsspeicherung auf Kundenwunsch?

Eines der Argumente der Befürworter einer verdachtslosen Protokollierung der Telekommunikation (Vorratsdatenspeicherung) ist: Diese Daten werden schon heute gespeichert. Richtig ist dies für Abrechnungsdaten, also für Verbindungsdaten, von denen die Höhe der Rechnung abhängt.

Bisher hat der Kunde aber das Recht, von seinem Provider die Löschung der Verbindungsdaten (mindestens der gewählten Rufnummern) mit Rechnungsversand zu verlangen. Seltsamerweise scheinen nur wenige Menschen von diesem Recht Gebrauch zu machen, obwohl ihre Verbindungsdaten dann 80 Tage bis 6 Monate auf Vorrat gespeichert werden und damit dem Zugriff des Unternehmens, der Strafverfolger und der Geheimdienste offen stehen!

Angst vor falschen Rechnungen braucht man nicht zu haben. Denn die Löschung erfolgt erst mit Rechnungsversand. Das heißt, dass man Rechnung und Einzelverbindungsnachweis ganz normal bekommen kann, um die einzelnen Verbindungen nachzuprüfen.

Da bisher dennoch nur wenige Kunden die Löschung mit Rechnungsversand verlangen, ist es nicht ganz einfach, dem Provider klarzumachen, was man möchte. Mir ist es jetzt nach längerer Korrespondenz gelungen, die Deutsche Telekom AG (T-Com) dazu zu bewegen, mir einen Einzelverbindungsnachweis zuzusenden und gleichzeitig die Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. Das entsprechende Leistungsmerkmal heißt: „keine Datenspeicherung, EVÜ mit ungekürzter Zielrufnummer, Typ2″. Telekom- bzw. T-Com-Kunden können die Löschung ihrer Verbindungsdaten mit diesem Formular verlangen. Wenn die Auftragsbestätigung kommt, sollte man darauf achten, dass wirklich „keine Datenspeicherung“ angegeben ist. Bei mir hat dies nämlich zuerst nicht geklappt.

Außerdem können Kunden von Rechnung Online die Variante „Einzelverbindungsnachweis + Löschung mit Rechnungsversand“ nicht wählen. Denn Rechnung Online speichert den Einzelverbindungsnachweis ja über den Rechnungsversand hinaus. Ich musste daher erst Rechnung Online kündigen, was aber keine Zusatzkosten verursacht.

Auch andere Festnetz- und Handyunternehmen als die Telekom müssen die Löschung der Verbindungsdaten anbieten – einfach mal nachfragen.

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4 Kommentare »


  1. Schuft — 7. November 2006 @ 18.05 Uhr

    Werden damit auch die Daten bei T-Online gelöscht?
    Sind ja immerhin 2 verschiedene Unternehmen (unter einem Hut)..


  2. Paul Rutner — 8. November 2006 @ 23.02 Uhr

    Es sollte mehr solcher Internetseiten gegen solch eine „Überwachung“ der Privatuser geben, da sich alles immer normalisiert und das dann keiner mehr beachtet. Es darf einfach nicht sein , dass wenn ich zb. den halben Tag im Internet oder am telefonieren bin, wodurch dann solch eine Datenspeicherung
    meine Privatsphäre verletzt. Es geht niemand etwas an was der Nachbar, der Metzger von nebenan oder sogar unsere Kanzlerin den ganzen Tag so macht.
    (Solange damit nicht andere Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden,
    was zu 99.9% sicher nicht der Fall ist ! )
    Haben die Staatsanwält eigtenlich nichts anderes zu tun, als kleine Raubkopierer zu bestrafen? Hallo?
    Mindestens 96% (Schätzung aus Erfahrung) sind kleine EinmalFilmanschauen undlöschen User. Naja Geld regiert die Welt…

    Frage: Kann man die Verbietung der Datenspeicherung auch bei anderen
    Provider verlangen?


  3. Webmaster — 11. November 2006 @ 16.41 Uhr

    Schuft: T-Online musst du ein separates Schreiben schicken. Bei Flatrates dürfen die aber sowieso keine Abrechnungsdaten speichern.

    Paul: Die Antwort auf deine Frage findest du auf http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Musterklage.


  4. Datenspeicherung metacrawler | Jbugdesigns — 30. Dezember 2011 @ 22.37 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy …28. Sept. 2006 … Wenn die Auftragsbestätigung kommt, sollte man darauf achten, dass wirklich „ keine Datenspeicherung“ angegeben ist. Bei mir hat dies … [...]

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