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Wettbewerbsverzerrung durch Datenschutzverstöße

Das Unternehmen Xamit schätzt in seinem „Datenschutzbarometer 2011 [1]“, dass deutsche Anbieter von Internetportalen einen Gewinn von 7,5 Mrd. Euro aus der Missachtung von Datenschutzvorgaben ziehen. Ein datenschutzkonformes Angebot zu betreiben, kostet Geld und Zeit. Schon um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass alle Anbieter gleichermaßen in den Datenschutz investieren.

Tatsächlich aber stellt das Datenschutzbarometer fest, dass viele Anbieter gegen Datenschutzrecht verstoßen:

  1. 22% der untersuchten Internetportale setzen einen illegalen Tracking-Dienst wie Google Analytics ohne Anonymisierung und ohne Widerspruchsmöglichkeit ein. 49% der Google-Analytics-Nutzer verwenden nicht die vorgeschriebene Datenschutzerklärung.
  2. 65% der Internetportale bieten ein Kontaktformular ohne die vorgeschriebene Erklärung über den Umgang mit den erhobenen Daten an.
  3. 6,6% der Internetseiten binden den datenschutzwidrigen Facebook-Like-Button direkt ein.

Auch die verbreitete Nutzung von Facebook-Fanpages begründet einen illegalen Wettbewerbsvorteil.

Wie lässt sich der massiven Wettbewerbsverzerrung durch Datenschutzverstöße besser entgegenwirken?

  1. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass Datenschutzbestimmungen auch dem Schutz eines fairen Wettbewerbs dienen. So können Unternehmen, die das Datenschutzrecht einhalten, unlauter handelnde Wettbewerber abmahnen.
  2. Erforderlich ist außerdem die Einführung eines Verbandsklagerechts für Verbraucher- und Datenschutzverbände, damit sie gegen datenschutzwidrige Praktiken klagen können.

Diese und weitere Vorschläge zur verbesserten Durchsetzung des Datenschutzes finden sich hier [2].