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Zehn Argumente für sofortige Löschung von Verbindungsdaten

Die lange Diskussion über die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat hat ihre Spuren hinterlassen. Viele haben sich schon so an die Idee gewöhnt, dass sie die von der Deutschen Telekom angekündigte [1] 7tägige Speicherung von IP-Adressen oder gar die von der Bundesregierung geplante [2] 180tägige Speicherung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten für einen ausgewogenen „Kompromiss“ halten.

Daher hier noch einmal zehn Argumente für die sofortige Löschung von Verbindungsdaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet bei Zugangsanbietern und Betreibern von Internet-Servern anfallen:

1. Bei sofortiger Datenlöschung können die Nutzer unbefangen lesen, schreiben, diskutieren. Das nützt nicht nur ihnen (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung…), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken).

2. Anlassbezogene Ermittlungen und Überwachung bleibt auch bei sofortiger Datenlöschung möglich und haben Missbrauch in der Vergangenheit stets auf erträglichem Niveau gehalten. Staaten/Provider, die Verbindungsdaten sofort löschen, zeigen, dass die sofortige Löschung auf Dauer machbar ist.

3. Darüber hinaus Daten auf Vorrat zu speichern, bringt letztendlich nichts, insbesondere gegen professionellen Missbrauch. Es nützt nur in Einzelfällen und gegen Unvorsichtige. Insgesamt lässt sich kein geringeres Spamniveau, höhere Serververfügbarkeit oder geringere Kriminalitätsquote nachweisen als mit den traditionellen Mitteln anlassbezogener Maßnahmen.

4. Das liegt an den vielfältigen leicht zu nutzenden Umgehungsmöglichkeiten (z.B. Anonymisierungstools, ausländische Server), die es immer geben wird.

5. Jedenfalls ist der Zusatznutzen einer Vorratsdatenspeicherung in Anbetracht ihrer Nachteile (Abschreckungseffekt, Irrtümer, Missbrauchsrisiko) unverhältnismäßig gering.

6. Vorratsdaten werden im Schwerpunkt gegen leichte Vergehen genutzt (z.B. Spam, Urheberrechtsverstöße), nicht gegen schwere Straftaten.

7. Mehr Daten produzieren mehr Irrtümer. Zur Aufklärung einer Brandstiftung in Schleswig-Holstein beispielsweise wurden anhand von Telekommunikationsdaten alle Besitzer eines Mobiltelefons ermittelt, die sich zur Tatzeit in der Nähe des Brandorts aufhielten. Die Polizei kündigte eine Vernehmung all dieser Personen an. Auch sind Fälle bekannt, in denen Mobiltelefone gestohlen oder Internetzugänge „gehackt“ wurden und dadurch die Anschlussinhaber in den falschen Verdacht einer Straftat gerieten. Eine generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten erhöht die allgemeine Gefahr falscher Verdächtigungen erheblich, weil Kommunikationsdaten inhaltlich nur beschränkt aussagekräftig sind und der jeweilige Benutzer des Geräts nicht sicher feststellbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung wird dadurch selbst zum Sicherheitsrisiko.

8. Lesen, schreiben, diskutieren ist außerhalb der Telekommunikationsnetze (direkter Kontakt, per Post) schon immer ohne Protokollierung möglich gewesen. Es ist nicht einzusehen, warum das im Internet anders sein soll.

9. Wer das Verbot der Vorratsdatenspeicherung aufweicht, bereitet den Weg für weitere Überwachung. Die Justiz- und Innenpolitik der vergangenen Jahre (z.B. TK-Überwachung, Mautdaten) zwingt zu der Prognose, dass eine Verlängerung der Speicherfristen, die Einbeziehung weiterer Datentypen sowie die Einführung von Auskunftsrechten für weitere Behörden und private „Rechteinhaber“ nicht lange auf sich warten lassen wird. Die Vorratsspeicherung von Bewegungen mit nur empfangsbereitem Handy, die Protokollierung von Internetnutzungsdaten und die Aufbewahrung von Inhaltsdaten (z.B. Betreffzeilen, SMS) ist absehbar. Aber auch in anderen Bereichen wird das Beispiel der Vorratsdatenspeicherung Schule machen. Die Vorratsspeicherung von Flugreisen und Nahverkehrsfahrten, von Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen, von Aufzeichnungen privater Überwachungskameras, von Einkäufen in Geschäften und Ausleihvorgängen in Büchereien sind Beispiele einer Vorratsspeicherung, die im Ausland geplant oder bereits realisiert sind.

10. Aus den Grundrechten folgt das „strikte Verbot der Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“, so das Bundesverfassungsgericht. Die Grundrechte sind von dem Hintergrund des Polizei- und Kontrollstaats des Dritten Reiches geschaffen worden. Es ist eben letztendlich nicht in unserem Interesse, „Sicherheit und Ordnung“ möglichst lückenlos durchzusetzen. Die Stärke einer freien Gesellschaft liegt gerade darin, dass man grundsätzlich frei von Protokollierung kommunizieren und seine Meinung sagen kann, solange man keine Veranlassung zu einer Überwachung gibt.