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"Zehn Gebote zum Schutz der Privatheit" per E-Mail versenden
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müssen? — 24. November 2007 @ 13.28 Uhr
>Netzwerk- und Diensteanbieter müssen jedem Nutzer die Möglichkeit zur Nutzung des Netzwerks oder den Zugang zu Diensten anonym oder unter Pseudonym anbieten.
Müssen die Möglichkeit bieten? Ich denke mal da muß man sehr stark differenzieren. Ob ich hier auf einem privaten Angebot die Möglichkeit dazu habe oder nicht ist mir relativ schnuppe, wenns mir nicht paßt nutze ich halt das Angebot nicht. Das ist auch Freiheit und Freiheit ist eben keine Einbahnstraße, bei welcher man nur fordert, sondern man muß auch selbst dazu beitragen.
Interessant ist dieser Umstand nur bei Dingen, bei welchen ich zur Kommunikation gezwungen bin, allerdings macht dort auch die Datenweitergabe (z.B. im Geschäftsbereich etc.) wiederum Sinn und ist unabdingbar. „Es wäre empfehlenswert …“ wäre imho eine bessere Formulierung, ein Muß ist meist ein Bärendienst am eigentlichen Anliegen.