Zehn Vorschläge zur informationellen Selbstbestimmung in einer Welt allgegenwärtiger Datenverarbeitung

Nachdem schon der Bundesdatenschutzbeauftragte Zehn Forderungen für eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik aufgestellt hatte, unterbreitet nun auch Prof. Dr. Alexander Roßnagel zehn Vorschläge zur Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in einer Welt der allgegenwärtigen Datenverarbeitung.

Hier eine Zusammenfassung der Folgerungen des ausführlichen Papiers mit dem Titel „Datenschutz in einem informatisierten Alltag“:

  1. Informationelle Selbstbestimmung durch „Opt-in“: Freie Entscheidung der Betroffen anstelle unklarer gesetzlicher Generalklauseln.
  2. Gestaltungs- und Verarbeitungsregeln: Ein laufendes Datenschutzmanagement und Datenschutz-Audits sollen für Datenschutz im Geschäftsalltag sorgen.
  3. Datenschutz durch Technik: Was technisch verhindert wird, muss nicht mehr verboten werden.
  4. Vorsorgeregelungen für potenziell personenbeziehbare Daten (allerdings meine ich, dass solche „personenbeziehbare“ Daten schon unter das geltende Datenschutzrecht fallen.)
  5. Freiheitsfördernde Architekturen: Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung zugunsten der Sicherheitsbehörden sind – wo immer möglich – als Ausnahmefall zu konzipieren und dürfen nicht den Alltag bestimmen. Vor allem im Vorfeld von Gefahren, wo es nur um Risikovorsorge geht, müssen Freiheitseingriffe Ausnahmen bleiben. Die Gestaltung der Infrastrukturarchitekturen ist am normalen Alltag und nicht am seltenen Extremfall zu orientieren. Nur für den Ausnahmefall sind effektive Befugnisse zu schaffen, um aktuell, punktuell und auf Täter und Verdächtige sowie ihre Ressourcen bezogen schnell reagieren zu können.
  6. Neue Regelungsadressaten: In viel stärkerem Maß sind künftig die Technikentwickler und -gestalter als Regelungsadressaten anzusprechen. Datenschutz muss in technische Protokolle integriert und in datenschutzkonforme Systementwürfe aufgenommen werden. Produkte sind mit datenschutzkonformen Voreinstellungen auszuliefern.
  7. Einbezug privater Datenverarbeitung in das Datenschutzrecht wegen der zunehmenden informationstechnischen „Aufrüstung“ des Einzelnen.
  8. Anreize und Belohnungen für datenschutzgerechte Gestaltung: Datenschutz muss zum Werbeargument und Wettbewerbsvorteil werden. Bessere Information der Nutzer über die Datenverarbeitung, Audits, „Stiftung Datentest“.
  9. Gefährdungshaftung: Wer einen Schaden wegen der rechtswidrigen Verarbeitung seiner Daten erleidet, muss seinen Schaden ersetzt bekommen, egal bei wem die Schuld für den Schaden liegt.
  10. Institutionalisierte Grundrechtskontrolle: Anerkannte Datenschutzverbände sind mit einer Klagebefugnis auszustatten, um im Interesse der Betroffenen gegen Datenschutzverletzungen vorgehen zu können.

Auszüge aus dem Papier:

„Allgegenwärtige Datenverarbeitung ist eine Dual Use-Technologie. Sie ermöglicht Erleichterungen und Unterstützungen durch Delegation von unerwünschten Aufgaben an Technik, kontextbezogene Assistenz, technische Sicherheitsgewährleistung und Ergänzung unserer körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Sie ermöglicht aber auch eine umfassende Überwachung und Rekonstruktion vieler oder gar aller Ereignisse im Leben eines Menschen. Die dadurch entstehende Informationsmacht über die jeweils Betroffenen kann die bestehende Machtverteilung in der Gesellschaft stark verändern. Dass die Betroffenen vielfach andere ebenfalls kontrollieren können, stärkt ein Zusammenleben in Freiheit nicht. Ob wir aufgrund dieser Dual Use-Eigenschaft mit allgegenwärtiger Datenverarbeitung besser leben als ohne diese Technologie, ist letztlich auch eine Frage des Datenschutzes. …

Hinzukommen muss schließlich bei den Individuen das Bewusstsein, dass informationelle Selbstbestimmung ein hohes, aber gefährdetes Gut ist, und der Wunsch, es zu bewahren. In der Gesellschaft muss die Erkenntnis entwickelt werden, dass hierfür Strukturänderungen erforderlich sind, und der politische Wille, sie auch umzusetzen. Ohne die dargestellten Anpassungen dürfte jedoch die Vorhersage nicht schwer sein, dass die informationelle Selbstbestimmung schleichend ihrer Bedeutungslosigkeit entgegen geht.“

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