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ADAC: Kfz-Massenabgleich durchweg verfassungswidrig

Nach einem vom ADAC in Auftrag gegebenen Gutachten [1] ermächtigen 10 Bundesländer ihre Polizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr. Keine einzige der Regelungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.


Hinweis: Auch die grün markierten Länder haben laut ADAC nur „im Wesentlichen“ verfassungsgemäße Regelungen.

Verfassungswidrige Ermächtigungen bestehen in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg und Thüringen. Berlin nutzt das Videoscanning sogar ohne spezielle gesetzliche Grundlage. Hamburg wird sein Gesetz wahrscheinlich auslaufen lassen, während Hessen zurzeit eine verfassungswidrige Wiedereinführung des Kfz-Massenscannings plant.

Gar kein Thema mehr ist Kennzeichenscanning in vier Bundsländern – Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Diese Länder verzichten bewusst aus verfassungsrechtlichen Bedenken auf diese umstrittene Überwachungsmaßnahme. In Sachsen ist es ebenfalls noch kein Thema.

ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert [2] den Kfz-Massenabgleich mit den folgenden Worten: „Bereits seit 2006 führen manche Bundesländer Kontrollen mittels automatischer Kennzeichenerfassung mit Videoscanning durch. Mit diesem Schritt wurde eine neue Qualität in der Überwachung öffentlicher Räume geschaffen. Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“

Eine Klage gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung in Niedersachsen ist bereits eingereicht [3]. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg ist in Vorbereitung. Die übrigen Länder warten noch auf Kläger/innen, die ihre Grundrechte vor Gericht durchzusetzen bereit sind.

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