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Angriff auf das Bundesverfassungsgericht

Zu Tomuschat, DIE ZEIT, 12.05.2010 Nr. 20, „Die Karlsruher Republik [1]“:

Ein Spielverlierer will die Spielregeln ändern – dieser Eindruck drängt sich beim Lesen der Klage [2] des Regierungsbevollmächtigten [3] Tomuschat auf. Tomuschat wirft dem Bundesverfassungsgericht illegale Machtanmaßung vor, obwohl es nur seine Aufgabe erfüllt, für die Einhaltung unseres Grundgesetzes zu sorgen. Wer Stimmung gegen die Richtersprüche macht, greift mittelbar die angewandten Verfassungsprinzipien selbst an: Demokratieprinzip (Lissabon-Urteil), Sozialstaatsgebot (Hartz IV-Urteil) und Grundrechte (Vorratsdatenspeicherung). Wer das Grundgesetz als „Verlust an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit“ Deutschlands ansieht, ist blind für die deutsche Geschichte.

Die ausführlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts tragen der Forderung der Politik Rechnung, man möge doch bitte aufzeigen, wie verfassungswidrige Gesetze nachgebessert werden können. Wird eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, so erwarten die Beschwerdeführer zu Recht eine Begründung, weshalb die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten sein sollen. Tomuschat widerspricht sich selbst, wenn er einerseits ein Übergreifen des Verfassungsgerichts in die politische Sphäre beklagt, andererseits aber mehr „politische Vorbildung“ der Richter fordert.

Ursache für die zunehmenden Korrekturen aus Karlsruhe ist eine verfassungsvergessene Politik. Nach einer weitgehend nicht-öffentlichen und intransparenten politischen Entscheidungsfindung werden in Karlsruhe meist zum ersten Mal die Betroffenen öffentlich angehört und die Wahrung der Verfassung unvoreingenommen geprüft, erforderlichenfalls unter Einbeziehung neutraler Sachverständiger. Nicht die sorgfältige Gesetzeskontrolle in Karlsruhe ist das Problem, sondern die unzureichende Entscheidungsfindung in Berlin. Eine Reparlamentarisierung politischer Entscheidungen, die Einführung direktdemokratischer Elemente und die frühe Begutachtung von Gesetzesvorhaben durch einen unabhängigen Grundrechtskontrollrat wären allesamt hilfreicher als Stimmung gegen die Hüter unseres Grundgesetzes zu machen.

Weitere Reaktionen auf Tomuschats Artikel [2]: