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"Anmerkung zu OLG Hamburg: Anonymer Internet-Veröffentlichungsdienst – Sharehoster II" per E-Mail versenden

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Büchervandalismus — 7. März 2010 @ 21.17 Uhr
Vielleicht sollte sich mal jemand in der Hamburger Gerichtsbibliothek erkundigen, ob die Seite mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungs-, Presse-, Rundfunkfreiheit) fehlt. Artikel 2, 1 (Persönlichkeitsrecht) und 14 (Urheber- und gewerbl. Schutzrechte) könnten dafür doppelt vorhanden sein.
Super finde ich auch, dass deutsche Gerichte einschließlich fliegendem Gerichtsstand nach Auffassung des BGH nun auch international zuständig sind und die Hamburger Gerichte ihre unsägliche, einseitige Rechtsprechung bald der ganzen Welt aufoktroyieren dürften.
http://snipurl.com/bgh_flieg
Grünen in Hamburg — 27. Februar 2010 @ 13.07 Uhr
Was ich nicht verstehe:
Seit Jahren ist der Justizsenator in Hamburg ein Grüner. Es läge in seiner Macht durch Einsetzung eines anderes Gerichtspräsidenten – sowohl beim OLG als auch beim LG – der den Geschäftsverteilungsplan so ändert, dass die Herren Richter Buske und Co. nicht mehr über UrhR entscheiden, sondern sich mit Mietstreitigkeiten o.ä. herumärgern. Damit könnten dann ein paar neue – jüngere Kollegen vielleicht – in die kritischen Kammern versetzt werden. Damit dürfte sich dann zwangsläufig auch die Spruchpraxis ändern……
Aber offenbar bedeutet „grün“ leider nicht automatisch mehr Rechtsstaatlichkeit…
Anonymer Dienst zur Veröffentlichung von Dateien im Internet : Burks' Blog — 26. Februar 2010 @ 14.54 Uhr
[...] interessantes und gewohnt realitätsfernes Urteil des OLG Hambugr beschäftigt sich mit mit Anonymisierungsdiensten. Offenbar hat denen niemand [...]
blueblog » Blog Archive » Und früher waren sie genauso — 25. Februar 2010 @ 23.51 Uhr
[...] mag an meinem Alter liegen, ich bin 1978 geboren. In einem Artikel auf daten-speicherung.de las ich von einem Urteil des BGH von 1964. Aus dem ausschließlichen Vervielfältigungsrecht des [...]
freenet-project — 25. Februar 2010 @ 21.18 Uhr
Die Richter wären auch hinzuweisen auf next-generation-networks, wie freenet-project (Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Freenet), die dediziert dazu gedacht sind, zensurresistent anonym und dezentral über TCP/IP Inhalte zu verteilen.
Freenet hat mehrere tausend (geschätzt 7 tsd., Quelle Mailing-Liste) Nodes. Das Paper zu Freenet enthält wichtige Grundüberlegung und ist ein oft zitiertes Dokument.
Jeder Node tut etwas Rapidshare vergleichbare: er sendet und empfängt verschlüsselte Fragmente von hochgeladenen Inhalten, die das Netz intelligent und redundant verteilt; wer den Schlüssel dazu hat, ist in der Lage, die Fragmente herunterzuladen und zu entschlüsseln.
Allerdings gibt es kein Geschäftsmodell: Jeder Node-Teilnehmer stellt dem Netz einen kleinen Teil der Festplatte zur Verfügung. Der Node-Teilnehmer hostet verschlüsselte Daten, deren Inhalt er selbst nicht kennt, solange er nicht die Keys für die Inhalte hat.
Michael Langhans — 24. Februar 2010 @ 20.33 Uhr
Danke für den Artikel. RS hat einfach ein Imageproblem. Viele können sich eine legale Nutzung einfach nicht vorstellen.