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Bayerisches Versammlungsgesetz [ergänzt]

Bayern will als erstes Bundesland das bisher bundesweit einheitlich garantierte Versammlungsrecht einschränken und verschärfen. Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer die bayerische Vorlage übernehmen werden, falls sie beschlossen wird. Bisher handelt es sich nur um einen Entwurf des bayerischen Innenministeriums, zu dem Kommentare [1] abgegeben werden können.

Der bayerische Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:

Ergänzung vom 20.07.2008:

Die CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag hat das Gesetz beschlossen.