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"Beschäftigtendatenschutzgesetz: Umfassende Überwachung am Arbeitsplatz droht" per E-Mail versenden

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5 Kommentare


  1. Froschs Blog » Blog Archive » Im Netz aufgefischt #34 — 13. November 2011 @ 21.16 Uhr

    [...] Daten-Speicherung: Beschäftigtendatenschutzgesetz: Umfassende Überwachung am Arbeitsplatz droht (via [...]


  2. Überwachungsstaat BRD – heute: Arbeitnehmerüberwachung » E-Mails, Bundesregierung, Gespräche, Europa, Merkel, Arbeitnehmerdaten » xtranews - das Newsportal aus Duisburg — 8. November 2011 @ 9.45 Uhr

    [...] sich schon das nächste “Meisterwerk” der Bundesregierung an. Wie der Blog “Daten-Speicherung.de” berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer praktisch aufzuheben:In der [...]


  3. unkreativer weblog » Darfs ein wenig Überwachung mehr sein? — 8. November 2011 @ 9.44 Uhr

    [...] kündigt sich schon das nächste “Meisterwerk” der Bundesregierung an. Wie der Blog “Daten-Speicherung.de” berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer praktisch aufzuheben: In der [...]


  4. Letzter Punkt zweifelhaft — 24. Oktober 2011 @ 15.06 Uhr

    Der Punkt
    „Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und dadurch selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.“
    geht nicht aus dem PDF hervor. Änderungen durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen dürfen nie die Situation des Angestellten schlechter stellen als im gesetz.
    Klar, ist der entwurf ungeheuerlich, aber der punkt ist meiner ansicht nach einfach falsch.

    Webmaster: § 4 Abs. 1 BDSG soll die folgende Fassung erhalten: „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Andere Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind auch Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Vereinbarungen nach § 28 Absatz 2 Sprecherausschussgesetz.“ Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen danach eine Arbeitnehmerüberwachung ohne Einwilligung der Betroffenen rechtfertigen, die andernfalls verboten wäre. Ich stelle das im Text klar.


  5. Trauerspiel — 22. Oktober 2011 @ 12.12 Uhr

    Man kann nur noch den Kopf schütteln.

    Dann wird es wohl besser sein, auf ein Gesetz zu verzichten. Sollte dieses Beschäftigtendaten“schutz“gesetz tatsächlich in Kraft treten, wird der Gang nach Karlsruhe unausweichlich sein.

    RA Thorsten Blaufelder

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