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Beschwerde gegen Identifizierungszwang für Fernbus-Fahrkarten [ergänzt]

Heute habe ich dem Berliner Datenschutzbeauftragten folgende Beschwerde zugesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich darüber beschweren, dass die Firma
MFB MeinFernbus GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 29
10178 Berlin
den Verkauf von Busfahrscheinen über das Internet (http://meinfernbus.de [1]) von der Offenbarung nicht erforderlicher Daten abhängig macht.

Neben den zur Bezahlung erforderlichen Daten wird von jedem Fahrgast die Angabe des Namens verlangt. Zum Fahrtantritt muss man nicht nur den Buchungscode nennen, sondern auch einen „amtlichen Lichtbildausweis“ über den bei der Buchung angegebenen Namen vorlegen.

Dieses Verfahren ist datenschutzrechtlich unzulässig. Fahrgäste haben einen Anspruch darauf, Fahrkarten ebenso anonym erwerben zu können wie bei der Bahn (mit Ausnahme der zur Bezahlung erforderlichen Daten). Dazu genügt die Nennung des Buchungscodes. Beim Verkauf einfacher nationaler Busfahrkarten eine Identifizierung zu verlangen, ermöglicht die Erstellung von Bewegungsprofilen und einen staatlichen Zugriff darauf, was nicht hinnehmbar ist. Im neuen Fernbusmarkt muss eine anonyme Reise möglich bleiben. Ich bitte Sie daher, die Firma MFB zu einer datenschutzkonformen Gestaltung ihres Buchungsverfahrens zu veranlassen.

Mit freundlichem Gruß,

Ergänzung vom 04.05.2014:

MeinFernbus ist für seine Praxis ein BigBrotherAward verliehen worden [2].