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Beschwerde wegen Spionage-WLAN im Hamburger Flughafen

Heute habe ich bei der Bundesdatenschutzbeauftragten folgende Beschwerde eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Hamburger Flughafen bietet
die maximo IT-Services GmbH, Buxtehuder Strasse 112b, D-21073 Hamburg
im Auftrag der Flughafengesellschaft Besuchern einen kostenlosen WLAN-Zugang an, für dessen Nutzung nicht erforderliche Bestandsdaten erhoben werden (E-Mail-Adresse, Name, Geschlecht). Insbesondere nach Abschaffung der Störerhaftung ist die Erforderlichkeit dieser Daten nicht zu begründen.

Sollte sich der Anbieter auf eine eingeholte Einwilligung berufen, verstößt dies gegen § 95 Abs. 5 TKG [1]:

1. Es ist schon fraglich, ob überhaupt eine Einwilligung bezüglich der genannten Bestandsdaten eingeholt wird. Vielmehr werden diese einfach erhoben, ohne dass zuvor (also vorher) in dieser Erhebung eingewilligt wurde.

2. Dem Teilnehmer ist eine anonyme Nutzung des Dienstes nicht möglich. Nach zutreffender Auslegung ist § 95 Abs. 5 TKG [1] so zu verstehen, dass jeder Anbieter mindestens einen anonymen Zugang anbieten muss (u.a. Büttgen in BeckTKG).

3. Im Übrigen ist am Hamburger Flughafen auch kein anderes anonym nutzbares WLAN verfügbar. Dem Teilnehmer ist dort kein anderer Zugang zu diesen Telekommunikationsdiensten möglich. Es ist nicht zumutbar, zur WLAN-Nutzung den Flughafen verlassen zu müssen, wenn man sich dort wegen eines ankommenden oder abgehenden Fluges aufhalten muss.

Ich bitte Sie deshalb gegen diese Praxis einzuschreiten.

Mit freundlichem Gruß