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"Brauchen wir ein neues Internet-Grundrecht?" per E-Mail versenden

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2 Kommentare


  1. StudiVZ, Fernsehen ohne Werbung, Grundgesetzänderung | Malte Spitz — 23. April 2013 @ 10.54 Uhr

    [...] hatte ja schon einmal berichtet wieso ich trotz Änderung der AGB bei der Community StudiVZ bleibe. Nun besteht die Möglichkeit die entsprechenden neuen Werbeformen wieder abzumelden. So [...]


  2. Simon — 4. Januar 2008 @ 19.21 Uhr

    Ich sehe das anders. Ein Grundrecht auf Internetfreiheit könnte vom BVerfG in vielerlei Hinsicht fruchbar gemacht werden, durchaus eben auch als Abwehrrecht in Hinblick auf die Freiheit im Umgang mit Informationstechnologie (Online-Durchsuchung, Sicherheit der Kommunikation via Internet etc.).

    Ich sehe allerdings wie Sie die Gefahr, dass ein neues Grundrecht bereits mit der Einfügung ins Grundgesetz extrem beschränkt würde. Die guten Absichten von Wiefelspütz würden damit konterkariert, die bisherige Rechtsprechung des BVerfG möglicherweise gegenstandslos.

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