Das Bundesinnenministerium geht in einem Schreiben [1] vom 20. Juni 2001 auf das Thema Computerkriminalität ein. Wenngleich das Schreiben schon etwas betagt ist, werden interessante und weiterhin aktuelle Fragen behandelt, u.a.:
- Häufigkeit, Aufklärungsquote und Bestrafung von Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage, Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen und Softwarepiraterie
- Strafbarkeit des Eindringens in ein Computersystem (Hacking), des Verbreitens von Viren und Virenprogrammen, der Angabe einer unrichtigen Adresse vor dem Zugang ins Internet oder der Verwendung eines Pseudonyms im E-Mail-Verkehr (Spoofing), von DDos-Attacken und Spamming
- Zulässigkeit einer Durchsuchung von Computersystemen mittels Netzwerk
- Zulässigkeit des Abrufs von E-Mails von einem Mail-Server oder von Sprachnachrichten von einer Voice-Box
- Reformbedarf im deutschen Recht wegen der Cybercrime-Konvention
Interessant sind auch die aufgezeigten Maßnahmen und Möglichkeiten der außerstrafrechtlichen Prävention gegen Computersabotage und -spionage:
- Meldepflicht für Computerattacken
- Hotlines für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- Sensibilisierungskampagnen an Schulen und Hochschulen, Aufklärung in den Schulen und in den Medien
- Computernotfallteams oder „Computer Emergency Response Teams“ (CERT)
- gesetzliche Festschreibung von der Industrie vereinbarter Sicherheitsstandards und Selbstverpflichtungen einschließlich verwaltungs-, zivil- oder auch strafrechtlicher Sanktionen
- Rolle des Produkthaftungsrechts für den Aufbau eines wirksamen Schutzes vor Computerattacken sowie Möglichkeiten, die Sicherheit von Soft- und Hardware, insbesondere im Bereich des Online-Banking, mittel- oder langfristig durch eine Ausweitung der Produkthaftung zu erhöhen und Einbeziehung von Dienstleistungen im Internet in ein solches Haftungssystem
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen der IT-Sicherheit (z. B. Deutscher IT-Sicherheits-Kongress, Veröffentlichungen)
- Erarbeitung von empfohlenen Maßnahmen (Grundschutzhandbuch, Grundschutztool)
- Unterstützen des Einsatzes von Open-Source-Produkten
- Unterstützen des Einsatzes sicherheitsgeprüfter Produkte
- Entwicklung entsprechender Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. USEIT11)
- Einsatz zertifizierter Komponenten in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen
- Aufbau eines Meldewesens IT-Sicherheitsvorkommnisse in Deutschland unter Einbindung des CERT-BUND