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"Bundesverwaltungsgericht: IP-Adressen unterliegen dem Datenschutz" per E-Mail versenden

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3 Kommentare


  1. Shamie — 19. November 2010 @ 17.03 Uhr

    Wie die Praxis zeigt, sind gerade Urheberrechtsinhaber bereit, strafrechtlich vorzugehen, um die Identifizierung der Daten von Internetnutzern zu erwirken. Sie können, objektiv betrachtet, ein konkretes Interesse an der entsprechenden Information pokerspiel für sich beanspruchen. Daher ist auch damit zu rechnen, dass ein in seinen Rechten verletzter Urheberrechtsinhaber den nötigen Aufwand auf sich nimmt, diese Daten zu identifizieren.


  2. SchweizBVerwG: IP-Adresse ist personenbezogenes Datum « Offene Netze und Recht — 8. Juni 2009 @ 10.57 Uhr

    [...] Das SchweizBVerwG formuliert dies in sehr angenehmer Deutlichkeit. Es ist damit auf einer Linie mit der h.M. in der deutschen Literatur und Rechtsprechung (s. dazu mit weiteren Nachweisen hier und hier). [...]


  3. Betreff? — 6. Juni 2009 @ 17.54 Uhr

    Wo bleiben denn nur die Abmahnanwälte, die Websitebetreiber mit Google Analytics abmahnen? Hier könnte man einerseits Geld verdienen, andererseits endlich mal was nützliches tun…

    Webmaster: Guter Gedanke. Leider ist das Datenschutzrecht nicht wettbewerbsrelevant. Wettbewerber können Datenschutzverstöße daher nicht abmahnen (lassen). Wir fordern, das zu ändern.

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