Bußgeldverfahren gegen Datenkrake eBay eingeleitet

Seit 2004 weigert sich eBay, Auskunft über den von jedem Nutzer gespeicherten Klickstream zu geben. eBay zeichnet das Surfverhalten („Navigationsverhalten“) jedes Nutzers auf unbegrenzte Zeit in identifizierbarer Form auf und weiß daher, für welche Produkte sich jeder Nutzer im Laufe seines Lebens interessiert hat.

Auskunft über die gespeicherten Daten verweigert das Unternehmen. Nach Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde leugnete das Unternehmen zunächst, dass überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht. Die Aufsichtsbehörde wies diese Argumente aber zurück und leitete ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen wegen verweigerter Auskunfterteilung (§ 38 BDSG) ein. eBay droht eine Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro (§ 43 BDSG).

Nun hat sich eBay auf die Argumentation verlegt, die deutschen Aufsichtsbehörden seien überhaupt nicht zuständig. Aus der E-Mail der Aufsichtsbehörde vom 14.01.2010:

Sehr geehrter Herr […],

entschuldigen Sie bitte die verzögerte Antwort auf Ihre E-Mail. Ungeachtet der Frage, ob Betroffene über Bußgeldverfahren nach dem BDSG informiert werden, teile ich Ihnen nachfolgend den aktuellen Sachstand mit:

Zwischenzeitlich wurde die Zuständigkeit der hiesigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in Frage gestellt.

Hintergrund:

Durch die Verlagerung der eBay-Europazentrale von der Schweiz nach Luxembourg am 1. Januar 2007 traten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine neue Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Kraft.

Je nach Wohnsitz oder Sitz des eBay-Mitglieds ist seither folgende Gesellschaft der Vertragspartner.

eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz:

  • in der EU eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg
  • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA eBay International AG, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz
  • in den USA eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA

Nach weiteren internen Umstrukturierungen und Veränderungen der Datenverarbeitung im Jahr 2009 war nun zu prüfen, welchen Stellenwert der eBay-Standort in Kleinmachnow im Lichte des § 1 Abs. 5 BDSG / Art 4 der EU Datenschutz-Richtlinie (in Verbindung mit dem Erwägungsgrund 19) hat. Grundsätzlich gilt für alle Aktivitäten einer Niederlassung einer in einem Mitgliedstaat ansässigen verantwortlichen Stelle innerhalb des EU/EWR-Raumes das Datenschutzrecht des Ortes der Niederlassung. Die Existenz einer Niederlassung vor Ort ist aber ohne Bedeutung, wenn die konkrete Aktivität nicht von dieser, sondern vom Ausländischen Hauptsitz ausgeht oder wenn die Niederlassung nur als Auftragsverarbeiter fungiert.

Nach Meinung von eBay ist zuständige Behörde für die Kontrolle und materiell rechtliche Prüfung datenschutzrechtlicher Belange der deutschen eBay-Mitglieder die

Commission nationale pour la protection des données
41, avenue de la gare
L-1611 Luxembourg
4. Stock
Telefon: 352 26 10 60 – 1
Fax: 352 26 10 60 – 29.

Nach Auskunft von eBay sei die Luxemburgische Gesellschaft verantwortliche Stelle, und grundsätzlich der Vertrags- und Ansprechpartner für die deutschen Nutzer. Die Datenverarbeitung erfolge durch oder im Auftrag der Luxemburgischen Gesellschaft. Der eBay Standort in Kleinmachnow verarbeite Kundendaten (nur) im Auftrag. Nur hinsichtlich der Arbeitnehmerdaten liege eine eigenverantwortliche Verarbeitung vor.

Gegenwärtig ist die Prüfung zu Fragen der Zuständigkeit noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[...]

Ministerium des Innern
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
Referat II/3
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam

Da sich eBay nicht an das deutsche Recht gebunden hält, das die praktizierte Surfprotokollierung verbietet (§ 15 TMG), und weil außerdem sämtliche Personendaten an die USA ausgeliefert werden, wo sie dem Zugriff verschiedener Geheimdienste unterliegen, kann von der Nutzung von eBay nur abgeraten werden.

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9 Kommentare »


  1. 50.000? — 16. Januar 2010 @ 20.28 Uhr

    das klingt nach Portokase … >(


  2. Tweets die Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bußgeldverfahren gegen Datenkrake eBay eingeleitet erwähnt -- Topsy.com — 17. Januar 2010 @ 11.02 Uhr

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Piratenpartei, gpkvt ☠ erwähnt. gpkvt ☠ sagte: Bußgeldverfahren gegen #eBay wegen verweigerter Auskunfterteilung (§ 38 BDSG) eingeleitet. http://tinyurl.com/y98lqnm #datenschutz […]


  3. Warum abraten? — 17. Januar 2010 @ 11.24 Uhr

    Erstmal muss klar gestellt werden ob die Behörde einen Auskunftsanspruch besitzt. Ebay ist der Meinung, dass dies nicht der Fall ist und handelt dementsprechend richtig. Sollte sich in einem Verfahren die Zuständigkeit der deutschen Behörde als korrekt erweisen und sollte sich Ebay dann weiterhin weigern, kann man abraten, vorher aber wohl kaum.

    Webmaster: Von der Benutzung von eBay rate ich unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ab, weil eBay jeden Klick grundlos auf Vorrat speichert und die Informationen in die USA ausliefert, wo sie in Anti-Terror-Datenbanken einfließen können (z.B. wenn Sie sich auf eBay das Angebot eines Bush-kritischen Buches angesehen haben).


  4. das tut den aber weh... — 17. Januar 2010 @ 11.31 Uhr

    Selbst wenn ebay 50.000 € zahlen müsste, der Betrag – entschuldigt meine Ausdrucksweise – kratzt die doch net mal am A***h.
    Laut Wikipedia hatten die 348,3 Mio Gewinn im Jahr 2007 gemacht – selbst wenns nun die Hälte ist sind da 50.000 € für die nicht der Rede wert.

    Irgendwie lächerlich …


  5. Anonymous — 17. Januar 2010 @ 14.15 Uhr

    @Warum abraten:
    Soll das ein Scherz sein? Die speichern die Navigation auf unbegrenzte Zeit und nachvollziehbar. Ich möchte nicht nach 10 Jahren eine 10-Jahres-Historie aufgebaut haben.
    Und speziell diese Historie wollen die nicht rausrücken… Alles sehr zweifelhaft. Gut das ich nie alzu aktiv war bei Ebay, die werde ich in Zukunft meiden.


  6. links for 2010-01-17 « Sikks Weblog — 18. Januar 2010 @ 2.11 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bußgeldverfahren gegen Datenkrake eBay ei... Ebay sammelt seit 2004 sämtliche Seiten, für die sich der jeweilige Nutzer interessiert hat. Damit kann man viel dummes Zeug machen, weiss man doch, welche Dinge den Ebayer interessieren. Dabei hält man sich jedoch nicht für an das deutsche Recht gebunden und verweigert demnach auch die Abfrage des eigenen Datenbestandes. Deswegen droht Ebay nun eine lächerliche Strafe von 50.000 Euro. Und "weil außerdem sämtliche Personendaten an die USA ausgeliefert werden, wo sie dem Zugriff verschiedener Geheimdienste unterliegen, kann von der Nutzung von eBay nur abgeraten werden." (tags: wrb100117 Datensammlung) [...]


  7. Bußgeldverfahren gegen eBay | Take me to auction — 18. Januar 2010 @ 19.02 Uhr

    [...] Bußgeldverfahren gegen eBay Posted on Januar 18th, 2010 in Allgemein Wie bei daten-speicherung.de zu lesen ist, droht eBay wegen verweigerter Auskunfterteilung über den von jedem Nutzer [...]


  8. Anonymous — 22. Januar 2010 @ 7.31 Uhr

    In Luxemburg gibt es aber doch auch ein entwickeltes Datenschutzrecht, wenn auch vielleicht kein Speicherverbot:

    http://www.cnpd.public.lu/de/droits/acceder-donnes/index.html

    Und wie ist denn folgendes zu bewerten?

    http://www.cnpd.public.lu/de/actualites/international/2009/11/ebay/index.html


  9. Alternativen — 24. März 2010 @ 12.47 Uhr

    Diese gibt es, z.B. Hood (erreichbar ueber den Homepage-Link. Ich bin bei eBay schon lange nicht mehr Nutzer und deren Tracker-Pixel habe ich in der Sperrliste. 🙂

    VG,
    Roland

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