E-Mail an die für meine Bank zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde [1]:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kunde der […] Bank AG in […]. Von dieser Bank habe ich auch eine VISA-Kreditkarte. Für die Verwendung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten ist die […] Bank AG verantwortlich und nicht die Visa Europe Services Inc., weil letztere nur im Auftrag der kartenausstellenden Bank tätig wird.
Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Halle wurden vor einigen Tagen alle Transaktionen von Kreditkarteninhabern in Deutschland darauf durchsucht, ob sie auf ein bestimmtes Raster passen. Damit wurden auch meine Daten durchsucht.
Dieser Vorgang war rechtswidrig und verstieß gegen § 28 BDSG [2]. Die Suche stellt eine Verarbeitung meiner Daten dar, die in keiner Weise zur Erfüllung des Vertragszwecks oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich war. Eine Rasterfahndung ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Strafprozessordnung zulässig. Im vorliegenden Fall hat es aber schon an der dort vorgeschriebenen richterlichen Anordnung gefehlt. Außerdem hat es an einem Anfangsverdacht gefehlt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, nach allgemeiner Lebenserfahrung sei anzunehmen, dass Deutsche ein Internet-Angebot kinderpornografischer Materialien nutzen würden. Für diese Annahme hatte sie keinerlei Anhaltspunkte. Würde ein Anfangsverdacht schon vorliegen, wenn die vage Vermutung gegeben ist, dass erfahrungsgemäß illegale Angebote genutzt werden, dann wäre eine tägliche Rasterfahndung zulässig. Dies kann nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Eine nähere juristische Würdigung finden Sie auf http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/ [3] .
Ich bitte Sie, diese unzulässige Verwendung meiner Zahlungsdaten zu missbilligen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 43 BDSG [4]) und dafür zu sorgen, dass die Beauftragten der […] Bank AG es künftig unterlassen, meine Zahlungsdaten verdachtslos und ohne richterliche Anordnung zu durchsuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Update vom 01.02.2007:
Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt im Interview [5], warum die Kreditkartenfahndung rechtswidrig und ein Fehlschlag war.