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Datenschutzbeauftragter: Lügen erlaubt bei unnötiger Datenabfrage [ergänzt]

Im Internet wird man oft damit konfrontiert, dass vor der Anmeldung selbst zu kostenlosen Diensten die Angabe persönlicher Daten verlangt wird. Aber auch vor der Benutzung von Prepaid-Karten muss man unnötigerweise Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben.

Der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums in Kiel Thilo Weichert rät [1] nun in der Welt:

„Es ist übrigens auch zulässig, Fantasieangaben zu machen, wenn die Informationen für den Vertragsabschluss nicht unbedingt gebraucht werden. Es gibt also ein Recht auf Lüge.“

Danach ist es erlaubt, sich unter falschem Namen für Dienste anzumelden, wenn Daten erhoben werden sollen, die zur Bereitstellung und Abrechnung des Dienstes nicht gebraucht werden. Der Nutzer hat ein Notwehrrecht – und kann seine Kreativität bei der Erfindung von Fantasienamen spielen lassen.

Ergänzung vom 15.09.2008:

Aus einem neuerlichen Bericht [2] des Deutschlandradios: „Wer nur eine Auskunft haben will über ein Produkt, dem rät der Datenschützer sogar, einen anderen Namen anzugeben. Das ist völlig legal. Auch das Geburtsdatum muss nicht stimmen.“