Auskunftsrecht

So erhalten Sie kostenlos Auskunft über die Daten, die über Sie gespeichert werden:

Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden. Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (§ 34 BDSG).

Formulierungsbeispiel für eine Auskunftsanforderung (kann gerne als Vorlage benutzt werden):

An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten von … [Firma]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verlange ich Auskunft über alle zu meiner Person oder meinem Pseudonym „…“ [Benutzername] gespeicherten Daten mit Ausnahme der Daten, die ich über Ihre Website selbst abrufen kann. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.

Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens zum … [Frist von 2-3 Wochen] zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, muss ich leider die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen,

… [Ihr Name, Ihre Adresse und Emailadresse]

Ein weiteres Musterschreiben stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Spezielle Formularvordrucke für Auskunftsanforderungen an Auskunfteien, Banken, Behörden, Gericht, Medien, Meldebehörde, Polizei, Robinsonliste, SCHUFA, Soziales, Staatsanwaltschaft, StaSi Unterlagen, Verfassungsschutz und Versicherungen stellt das Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein hier zur Verfügung. Ein Generator für Auskunftsersuchen an Polizei und Verfassungsschutz findet sich hier.

Selbstauskunft.net ist ein kostenloser Dienst zum Anfordern von Auskünften von 77 Adresshändlern, Auskunfteien, Kundenkartenanbietern usw.

Was bringt Ihnen der Aufwand einer Auskunftsanforderung? Zuallererst natürlich Informationen darüber, was ein Unternehmen alles über Sie weiß – und worauf gleichzeitig auch staatliche Stellen Zugriff haben. Gleichzeitig ist eine Auskunftsanforderung auch eine Form des Protestes gegen eine umfangreiche Datenspeicherung, denn je mehr Daten ein Unternehmen speichert, umso umfangreicher müssen seine Auskünfte ausfallen. Wenn alle Leser dieser Seite z.B. von ihrem Internetprovider Auskunft anfordern, dann werden sich die Unternehmen überlegen, ob sie nicht die Menge der gespeicherten Daten reduzieren und sich dadurch Arbeit bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen sparen sollten. Vorsicht: Es ist missbräuchlich, von einem Unternehmen in kurzen Zeitabständen wiederholt Auskunft zu verlangen, obwohl sich der Datenbestand nicht verändert hat.

Leider kommt es nicht selten vor, dass Auskunftsanforderungen von den betroffenen Unternehmen versehentlich oder absichtlich ignoriert werden. Hier ein paar Tipps, damit Sie die verlangte Auskunft auch erhalten:

Noch Fragen? Schicken Sie uns eine Email (siehe Impressum) oder fragen Sie im Forum.

Hat Ihr Auskunftsersuchen Erfolg, so lassen Sie uns bitte eine Kopie zur Veröffentlichung auf dieser Webseite zukommen (einscannen und uns mailen oder per Fax zuschicken, Kontaktdaten siehe Impressum). Alle persönlichen Daten werden von uns vor der Veröffentlichung anonymisiert.

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32 Kommentare »


  1. Wolfgang S. — 29. April 2013 @ 13.02 Uhr

    Vielen Dank für die Info!

    Einen schönen Gruß
    Wolfgang


  2. Webmaster — 29. April 2013 @ 9.12 Uhr

    Hallo,

    Sie haben auch heute noch ein Recht auf kostenlose Auskunft.


  3. Wolfgang S. — 29. April 2013 @ 0.16 Uhr

    Hallo,

    das Thema ist zwar schon alt, mir interessiert aber momentan diese Geschichte mit den kostenfreien Auskünfte. Da der Beitrag seit 2007 ist, eine Frage – weiß jemand, ob dieses § 34 noch gilt?
    Meine bisherige Erfahrungen sind nur mit Unternehmensauskünfte und ähnliches, würde mich über ein bisschen mehr Information zum Thema freuen.

    LG
    Wolfgang S.


  4. Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts | Alternative Dresden News — 20. November 2011 @ 23.16 Uhr

    [...] betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des [...]


  5. Kostenfalle — 11. November 2011 @ 20.15 Uhr

    @13. Oktober 2011, 20.19 Uhr

    Was hat der von Ihnen zitierte Gesetzestext mit einer vermeintlichen Kostenfalle zu tun?


  6. §34 BDSG — 13. Oktober 2011 @ 20.19 Uhr

    Der Teufel steckt im Detail. §34 Abs. 1 BDSG sagt aus ,,Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.“

    Das heisst die Auskunft ist nur so lange kostenlos, wie auch Daten gespeichert sind.! Sind keine Daten gespeichert, kann es kosten.


  7. Anonymous — 21. März 2011 @ 21.50 Uhr

    „Hat Ihr Auskunftsersuchen Erfolg, so lassen Sie uns bitte eine Kopie zur Veröffentlichung auf dieser Webseite zukommen.“

    Ist diese Aufforderung ernst gemeint? Wieso sollte man eine persönliche Datensammlung an Sie weiterleiten?

    Webmaster: Selbstverständlich können Sie die Auskunft anonymisieren, ansonsten tun wir es vor einer Veröffentlichung.


  8. Häufigkeit Auskunftsanfrage — 10. Januar 2011 @ 13.20 Uhr

    Hallo,

    oben im Artikel schreibt Herr Breyer:
    „Vorsicht: Es ist missbräuchlich, von einem Unternehmen in kurzen Zeitabständen wiederholt Auskunft zu verlangen, obwohl sich der Datenbestand nicht verändert hat.“

    Ich habe hierbei eine Frage bezüglich der Häufigkeit von Auskunftsanfragen an Unternehmen/Behörden.

    Kann man von jedem Unternehmen bzw. jeder Behörde (also nicht nur von Auskunfteien) jedes Jahr eine Datenauskunft verlangen, vor allem dann, wenn die erste Auskunft nicht 100% vollständig war?

    Es wäre sehr schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
    Vielen Dank.

    Clara

    Webmaster: Eine jährliche Anfrage ist sicherlich nicht rechtsmissbräuchlich, solange nicht von vornherein feststeht, dass sich nichts geändert haben kann. Wenn die erste Auskunft unvollständig war, kann man natürlich sofort Vervollständigung verlangen, ohne dass das missbräuchlich wäre.


  9. Ebay Auskunft — 14. Dezember 2010 @ 23.28 Uhr

    Hallo,
    ich möchte gerne eine Auskunft über meine Kauf- und Verkaufsaktivitäten auf ebay erteilt bekommen. Wie geht man da am besten vor und müssen Sie die Auskunft mir erteilen?
    Kann ich auch die Käufer sowie Verkäufer daten erlangen?

    Bitte um Hilfe.
    Vielen Dank

    Webmaster: Siehe Auskunftsrecht. Auskunft muss erteilt werden. Wenn zu Ihrer Person die Geschäftspartner gespeichert sind, muss auch über diese Daten Auskunft erteilt werden. Welche Daten genau, hängt davon ab, was eBay zu den einzelnen Transaktionen speichert (ist mir nicht bekannt).


  10. ficken fuer die jungfraeulichkeit « fluechtige notizen — 22. August 2009 @ 18.08 Uhr

    [...] dann drucke ich das doch selber aus und lauf zur [...]


  11. Schriftverkehr mit Unternehmen — 28. Januar 2009 @ 16.23 Uhr

    Sehr geehrte Nutzer dieser Seite,
    um Ihr Taschengeld etwas aufzubessern, erlaube ich mir einen kleinen Hinweis: Es ist vöölig zureichend und obendrein sicher, Einschreiben als Einwurfeinschreiben zu versenden. – Man bekommt den Einlieferungsnachweis bei der Übergabe in der Post und ist nicht auf die Unterzeichnung des Empfängers angewiesen.

    Gruß von lex


  12. Provider — 25. September 2008 @ 16.47 Uhr

    Also könnte man ja ab nächstes Jahr alle 6 Monate eine Auskunft über die Verbindungsdaten von seinem Provider verlangen, um zu sehen, welche Anonymisierungsdienste wirklich funktionieren. Da habe ich die Befürchtung, dass das Gesetzt zur Auskunft dann angepasst werden wird, um eine Nutzung der Daten zu diesem Zweck zu unterbinden. Ansonsten könnte das ja jeder Internetbenutzer seinem Provider zumuten (weil der Benutzer nicht gerade glücklich über die Vorratsdatenspeicherung ist), um denen die Arbeit abermals zu erschweren (und die Kosten in die Höhe zu treiben). Wundert mich, dass ein Aufruf zu einer derartige Protestaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht im Internet gestartet wurde.

    Mal sehen, was 2009 passiert…


  13. Fortsetzung ebay Post vom 13.12.2007 — 19. April 2008 @ 23.47 Uhr

    Nachdem ich mit letztem Post vom 13. Dezember 2007 den Stand der Dinge mit meinem Ebay-Auskunftsersuchen mitgeteilt hatte, nunmehr der Abschluss der Geschichte:

    Auf viele E-mails hatte ich von Ebay lediglich „von uns kriegst Du nix“ Antworten erhalten. Dann gings per Brief los. Erstmal gar keine Antwort erhalten. Dann Einschreiben an den Datenschutzbeauftragten von Ebay. Auch keine Antwort, hat er selbst wahrscheinlich gar nicht zu Gesicht bekommen. Dann Einschreiben an die Ebay-Geschäftsleitung. Als Reaktion teilte man mir mit, wie ich heiße, wann ich geboren bin, welche Konto-Nr. ich habe, mein Ebay-Pseudonym und seit wann ich Nutzer bin.

    Das war’s.

    Dann hab ich den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg eingeschaltet, auch per Einschreiben. Dort hat man mir mein Auskunftsrecht nach BDSG gegenüber Ebay bestätigt und sich mit Ebay in Verbindung gesetzt.
    Parallel dazu hatte ich eine Klageschrift auf Auskunft zur Einreichung beim zuständigen Amtsgericht vorbereitet, in der auch gleichzeitig die Anordnung eines Zwangsgeldes gegen Ebay, ersatzweise Haft nach Ermessen des Gerichts gegen die Geschäftsleitung, beantragt wurde.

    Diese vorbereitete Klageschrift ging dann mit letzter Fristsetzung per Einschreiben an die Geschäftsleitung von Ebay zur Kenntnisnahme; im Falle der Nichteinhaltung der Frist würde die Klage von mir sofort an das zuständige Gericht geleitet werden.

    Und siehe da,
    von da an ging es alles superschnell.

    Der Datenschutzbeauftragte von Ebay Deutschland rief mich an. Wir führten ein sehr nettes Telefonat, diskutierten mein Problem, und 3 Tage später hatte ich eine Ebay-Übersicht aller meiner getätigten Einkäufe bei Ebay aus den Jahren 2003-2005 per Diskette vorliegen.

    Es geht also, man muss halt intensiv dranbleiben.

    Auch die Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten für die private Wirtschaft des Landes Brandenburg haben sich mit Ebay in Verbindung gesetzt und dort auf die bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung hingewiesen.

    Ihnen sei auch an dieser Stelle nochmal gedankt.

    Wer mal Hilfestellung braucht, kann sich mit mir unter:
    casa51@jabber.org
    in Verbindung setzen.


  14. Anonymous — 19. April 2008 @ 23.46 Uhr

    Nachdem ich mit letztem Post vom 13. Dezember 2007 den Stand der Dinge mit meinem Ebay-Auskunftsersuchen mitgeteilt hatte, nunmehr der Abschluss der Geschichte:

    Auf viele E-mails hatte ich von Ebay lediglich „von uns kriegst Du nix“ Antworten erhalten. Dann gings per Brief los. Erstmal gar keine Antwort erhalten. Dann Einschreiben an den Datenschutzbeauftragten von Ebay. Auch keine Antwort, hat er selbst wahrscheinlich gar nicht zu Gesicht bekommen. Dann Einschreiben an die Ebay-Geschäftsleitung. Als Reaktion teilte man mir mit, wie ich heiße, wann ich geboren bin, welche Konto-Nr. ich habe, mein Ebay-Pseudonym und seit wann ich Nutzer bin.

    Das war’s.

    Dann hab ich den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg eingeschaltet, auch per Einschreiben. Dort hat man mir mein Auskunftsrecht nach BDSG gegenüber Ebay bestätigt und sich mit Ebay in Verbindung gesetzt.
    Parallel dazu hatte ich eine Klageschrift auf Auskunft zur Einreichung beim zuständigen Amtsgericht vorbereitet, in der auch gleichzeitig die Anordnung eines Zwangsgeldes gegen Ebay, ersatzweise Haft nach Ermessen des Gerichts gegen die Geschäftsleitung, beantragt wurde.

    Diese vorbereitete Klageschrift ging dann mit letzter Fristsetzung per Einschreiben an die Geschäftsleitung von Ebay zur Kenntnisnahme; im Falle der Nichteinhaltung der Frist würde die Klage von mir sofort an das zuständige Gericht geleitet werden.

    Und siehe da,
    von da an ging es alles superschnell.

    Der Datenschutzbeauftragte von Ebay Deutschland rief mich an. Wir führten ein sehr nettes Telefonat, diskutierten mein Problem, und 3 Tage später hatte ich eine Ebay-Übersicht aller meiner getätigten Einkäufe bei Ebay aus den Jahren 2003-2005 per Diskette vorliegen.

    Es geht also, man muss halt intensiv dranbleiben.

    Auch die Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten für die private Wirtschaft des Landes Brandenburg haben sich mit Ebay in Verbindung gesetzt und dort auf die bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung hingewiesen.

    Ihnen sei auch an dieser Stelle nochmal gedankt.

    Wer mal Hilfestellung braucht, kann sich mit mir unter:
    casa51@jabber.org
    in Verbindung setzen.


  15. 1&1 Nach Angaben von Heise — 31. Dezember 2007 @ 6.47 Uhr

    Nach Angaben von Heise.de Speichern die 1&1 sowie auch viele Andere Anbieter noch nicht. Ob dies die Wahrheit ist kann ich auch nicht beurteilen. Von T-Online her hatte ein Mitarbeiter in einem underground Forum versichert, dass die Speicherung erst 2009 beginnt, wenn die Rechtslage sich nicht ändern sollte.

    - http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html

    MfG Toni


  16. Schade dass sich so lange keiner meldet — 31. Dezember 2007 @ 6.28 Uhr

    Ich finde es schade, dass sich so lange keiner mehr gemeldet hatte.
    Ich habe mir die komplette Seite mal durchgelsen und kam zum Entschluss,
    weiter zu suchen. Bevor ich meinen Provider anschreibe, wollte ich nach bestehenden Informationen im Internet suchen. Was ich bis jetzt weiß ist, dass T-Online im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung die frist bis 2009 nutzen wird und erst 2009 die Internetconnect- und Trafficdaten ein halbes Jahr lang speichern wird.
    Ich allerdings bin Nutzer von 1&1 mit den Leitungen der T-Com. So bin ich also nur halb informiert. Da ich aber auch schon weiß, das 1&1 in der Vergangenheit viele Kunden wegen einem „zu hohem“ Traffic Abmahnungen versandte obwohl es ja heißt „Ohne Limit“ wurde hier offenbar doch ein Limit gesetzt. Nun bin ich in der Annahme, dass 1&1 auch diese Chance Nutzen wird kunden, die P2P Programme Nutzen mit der Speicherung eine zusätzliche Sicherheit zu nehmen. Daher werden auch andere geschädigt und mitgeloggt.

    Nach meiner suche werde ich berichten.

    MfG Toni


  17. Auskunftsersuchen an QSC [Update] — 16. Dezember 2007 @ 18.19 Uhr

    So, nach weiteren Schreiben an QSC sowie einem Telefonat mit dem dort zuständigen Datenschutzbeauftragten ist nun zumindest klar, dass Verbindungsdaten (widerrechtlich) 7 Tage aufbewahrt werden.

    Nachdem man die Auskunft ärgerlicherweise hinausgezögert hatte und zwischenzeitlich tatsächlich meinerseit kein Verbindungsaufbau erfolgt war, blieb es jedoch bei der lapidaren Feststellung „Verbindungsdaten über einen Zeitraum der letzten sieben Tage existieren nicht.“

    Die schwammige PR-Aussage „… werden innerhalb weniger Tage gelöscht“ ist aber nun dennoch präzisiert.


  18. Neues von ebay — 13. Dezember 2007 @ 21.50 Uhr

    Zwischenstand von ebay:
    Nachdem ich die Geschäftsleitung von ebay per Einschreiben um Auskunftserteilung über die gespeicherten Daten gebeten habe, erhielt ich eine email von der Beschwerdestelle in Europarc-Dreilinden.
    Kein Ton von Auskunftserteilung. Die Email war die reinste Verarsche. Ich hab zuerst gedacht, ich bin im falschen Kino.
    Hab dann nochmal zurückgemailt und dann schriftlich mitgeteilt bekommen, wie ich heiße, wann ich geboren bin, wie meine ebay-kennung lautet.
    Der elegante Hinweis, daß auch Nutzerdaten gespeichert sind, also meine Einkäufe, Verkäufe, Bewertungen, IPs etc.etc. Welche Daten das allerdings sind, dazu kein Wort.
    Zuständig ist für ebay übrigens nicht der Berliner Datenschutz, sondern der Brandenburgische. Auch dorthin habe ich mich schriftlich gewandt, allerdings noch keine Resonanz erhalten.
    Wohl aber habe ich vom hiesigen Finanzamt eine Aufstellung über die von mir bei ebay getätigten Verkäufe zur Verfügung gestellt bekommen. Das Finanzamt hat also meine Daten bereits von ebay zur Verfügung gestellt bekommen, zumindest was die Verkäufe angeht.
    Also werde ich jetzt mal Klage einreichen, zumal die Frist, die ich ebay gesetzt hatte bereits abgelaufen ist.

    @Hans Kolpak:
    Ob es einen Riesenaufwand für Webhoster oder andere Internetunternehmen erfordert, relevante Daten herauszufiltern, ist mir ziemlich egal. Es handelt sich um Daten, die meine Person betreffen, und da möchte ich schon informiert sein oder werden.
    Schließlich bezahle ich für die Nutzung des Internets auch in Geld und nicht mit Hosenknöpfen. Und es ist mein gesetzlich verbrieftes Recht auf Auskunft.
    Wenn Webhoster oder andere Internettätige das nicht wollen oder können:
    Es gibt auch noch eine Menge anderer ehrlicher Berufe oder Metiers, in denen sich Geld verdienen läßt. Dann wechselt.

    Gruss
    Casa

    Webmaster: Das sind gute Nachrichten! Wenn deine Klage Erfolg hat, schreibst du Geschichte als der erste Nutzer, der seinen Klickstream von eBay erfahren hat. Bitte halte uns hier auf dem Laufenden – und viel Erfolg.


  19. RP: Übertreibung! — 12. Dezember 2007 @ 11.56 Uhr

    @Hans Kolpak

    Es geht hier mehr oder weniger um Freiheit und Sicherheit des Individuums.
    Indizien wie du es nennst werden exakt so ermittelt und angewandt. Das es hin und wieder Unschuldige trifft die wegen diverser Vergehen beschuldigt werden ist offensichtlich und vorgekommen vor allem bei den E-Pässen die ja sooooo sicher sein sollen obwohl das anfälligste überhaupt was es gibt die Elektronik ist. Von WLAN und dem Rest will ich erst gar nicht anfangen.

    Du kannst natürlich mit Bargeld zahlen, die Finanzelite wäre dumm eine wertlose und nicht gedeckte Währung abzuschaffen nur vergisst du die Abhängigkeit der Menschen und Staaten zum Geld welche von „Privaten Banken“ gedruckt werden.

    Wenn jeder seine Klappe halten würde, kann , mal so unspektakulär geschrieben, der Totalitäre Staat ja gleich Einzug finden. Was wenn du deine synischen Satiren nicht mehr finden wirst worüber du berichten kannst weil es eine Zensurfrisur bekommen hat. Ignoranten wie du leisten ihren Beitrag dazu das Politik & Wirtschaft machen kann was es will und Gesetze durchbringen die fern jeder Logik sind.

    Ohne solch besagte Helden gibt es keinen Wandel oder was denkst du wem du die jetzige Situation zu verdanken hast, viele Menschen haben früher ihr Leben geopfert für niedrige Arbeitszeiten, Feiertage, Rechte. Sowas einfach mit ich halte meine Zunge und folge ist eine Beleidigung derer Menschen dessen Engagement du heute „noch“ kosten darfst.

    mfg sinot ~ Akron!


  20. Übertreibung? — 3. Dezember 2007 @ 11.39 Uhr

    Wenn ich die Kommentare hier überfliege und an meine Aufgaben als Webhoster denke, dann frage ich mich, was die Beschäftigung mit diesen Themen noch mit unserem Bedürfnis nach Information und Kommunikation zu tun hat. Nichts? So gerät das Internet zum Selbstzweck.

    Die Spammer und Hacker, die mir täglich Zeit stehlen, sind Kriminelle, die andere Sorgen haben. Und der Aufwand, aus Log-Dateien kundenrelevante Daten herauszufiltern, ist unbezahlbar. Sie datenbankgesteuert vorzuhalten, ist ebenfalls hirnrissig.

    Also werden im Verdachtsfall TeraBytes an Logdaten gescannt und der Extrakt kreuzworträtselartig zusammengefügt in der Hoffnung, auf Indizien zu stoßen. Ein Indiz ist kein Beweis. Und die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Informatiker als Ermittlungsbeamte ist kein Gerichtsurteil. Und ein Rollstuhlfahrer macht keine Diktatur aus.

    Solange es noch Bargeld gibt, werde ich nicht mit Karten einkaufen. Mein Mobiltelefon habe ich für Notfälle. Meine Klappe halte ich, wenn ich nicht gefragt werde. Und in 30 Jahren werde ich von meinen zynischen Satiren berichten, die ich im Internet veröffentlicht habe und von den vielen Tausend Blogeinträgen und Forumsbeiträgen.

    Und wenn mich jemand bittet, meine böse Zunge zu zügeln, dann folge ich. Gesundheit und Leben sind mir wichtiger als alles andere. Helden haben andere Sorgen. Helden sterben früh.

    Hans Kolpak
    Biß der Woche


  21. Auskunftsersuchen an QSC — 25. November 2007 @ 21.32 Uhr

    Hallo Casa,

    auch wenn ich es nicht ganz so „umgangssprachlich“ ausdrücken würde, kann ich mich deinem Eindruck von den Unternehmen nur anschließen.

    Auf meine Anfrage zu Bestands- und *Verkehrs*daten bekam ich von QSC beispielsweise auch lediglich folgende lapidare Auskunft:

    **********************************************************************

    […]
    „Bei der Q-DSL home GmbH werden sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten. Ihre bei uns gespeicherten Daten sind in der „myQ-DSLhome“ Konsole einzusehen. Falls Sie diese Daten zusätzlich schriftlich von uns erhalten möchten, bitten wir Sie um die Zusendung einer Kopie Ihres Personalausweises zu Legitimationszwecken. Wir weisen Sie jedoch bereits jetzt darauf hin, dass wir Ihnen lediglich einen Screenshot aus der „myQDSLhome“ Konsole zusenden werden, was dem Schriftformerfordernis des § 34 Abs. 3 BDSG entsprechen würde.

    Die Vorschriften zur Speicherung, Weitergabe und zu dem Umfang der zu speichernden Daten sind größtenteils dem Telekommunikationsgesetz zu entnehmen.

    […]

    **********************************************************************

    Die angefragten Verkehrsdaten wurden „galant“ übergangen. Und was soll der Quatsch mit dem Personalausweis?

    Selbstverständlich gebe ich mich damit nicht zufrieden und werde dem Recht auf Auskunft notfalls gerichtlich Nachdruck verleihen.


  22. frechheit der unternehmen — 9. November 2007 @ 11.57 Uhr

    Hallo,
    kann hier ebenfalls nur reflektieren, dass die gesetzlich geregelte Auskunftspflicht der Unternehmen diesen ziemlich am Arsch vorbei geht. Liege auch mit ebay im Clinch, um an meine Daten zu kommen, weil ich eine Finanzamtsprüfung anstehen habe und als Privatmann natürlich keine Daten gesammelt habe.
    Die reagieren noch nicht mal auf meine Briefe. Werde jetzt wohl ’nen Anwalt einschalten.
    Gruss
    Casa
    PS: Auch vom Berliner Datenschutzbeauftragten kommt nix. Den hab ich nämlich per email auch angeschrieben wegen des ebay-Verhaltens.


  23. Auskunftsrecht bei Videoüberwachung — 5. November 2007 @ 22.31 Uhr

    Hallo,

    hat man bei Videoüberwachung (z. B. Bahnhof, öffentliche Plätze, Geschäfte) auch ein Auskunftsrecht über die Speicherdauer, den Zweck und evtl. auch Einsicht in die Aufzeichnungen? Wenn ja, welche Paragraphen kann man sich berufen?

    Gruß

    Holgi

    Webmaster: Ja, man hat ein Auskunftsrecht über die Speicherdauer und den Zweck. Bezüglich Einsicht in die Aufzeichnungen gibt es diverse Ausnahmen, da müsste man mal nachlesen. Aber einen Versuch ist es wert. Das Einsichtsrecht würde sich natürlich nur auf Einsicht in die Aufzeichnung der eigenen Person beziehen.


  24. Datenspeicherung bei Freenet — 26. Oktober 2007 @ 11.40 Uhr

    Hi,

    leider komm FREENET der Aufforderung nicht nach, meine Daten nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes offenzulegen.

    FREENET hat mir aufgrund meiner E-Mail-Anfrage nur geantwortet, ich können alle Daten im Online-Kundecenter unter http://www.freenet.de einsehen. Weitere Anfragen per E-Mail ignorierte das Unternehmen bis jetzt.

    Dort im Kundencenter sind allerdings keinerlei Angaben zu Speicherungen von IP Adresen vorhanden und keine Speicherungsfristen genannt.

    Sollte ich :

    a) Freenet nochmal schriftlich per Einschreiben auffordern, die Auskunfterteilung durchzuführen?

    b) Kann ich jetzt schon von Vertrag mit Freenet zurücktreten bzw. kündigen?

    c) Wo finde ich einen Fachanwalt, der meine Interessen besser vertreten könnte (habe Rechtschutzversicherung)?

    d) Kann FREENET mich einfach auffordern, im Online-Kundencenter selbst nachzuschauen, um so keine Daten schriftlich per Post an mich versenden zu müssen?

    e) Gibt es bereits einen Klagefall, in dem ein Kunde einen Provider durch Klageverfahren gezwungen hat, Angaben zur IP Datenspeicherung offenzulegen? Dies würde mein Klageverfahren erheblich vereinfachen, weil dann schon klar wäre, wie dieses zu erfolgen hat.

    Vielen Dank für Antworten des Webmasters und anderen!

    Es wäre doch gut, wenn ich klagen würde, dann sende ich Euch immer den aktuellen Schriftverkehr für Eure Internetseite zu!

    Vielen Dank im Voraus,
    Frank Flox


  25. Frank — 10. Oktober 2007 @ 18.16 Uhr

    Hallo,

    auf meine Anfrage bei Freenet teilte man mir mit, alle Daten seien online abrufbar.

    Leider stimmt dies nicht. Ich kann über den online-Kundencenter nicht entnehmen, welche IP-Adressen über meinen Anschluß von Freenet gespeichert werden.

    Kann ich darauf bestehen, dass ich hierüber eine Auskunkt erhalte?

    Würde mich über eine Antwort des Webmasters sehr freuen.

    mfG
    Frank

    Webmaster: Selbstverständlich muss ein Internet-Zugangsanbieter Auskunft auch über die gespeicherten IP-Adressen erteilen. Siehe Auskunftsrecht.


  26. Löschen der Daten — 10. Oktober 2007 @ 12.49 Uhr

    Hallo,

    ich bekomme zur Zeit immer mal wieder Anrufe von irgendwelchen Firmen, die mir dann am Telefon vom Staubsauger, bis hin zur Steuererklärung alles Mögliche andrehen wollen.

    Das an sich sehe ich nur als eine Unannehmlichkeit, was mich dann wirklich ärgert ist, wenn die Firmen mehrmals im Abstand von einigen Wochen bei mir vorstellig werden.

    Kann ich von solch einem Unternehmen verlangen, dass sie meine Daten löschen und mich nicht länger behelligen, wenn ich ganz klar kein Kunde von ihnen bin und auch nicht werden möchte?

    Gruß Stefan V.


  27. Angeblich keine weiteren Daten — 9. Oktober 2007 @ 22.13 Uhr

    Hi,

    ich habe bei vodafone eine Datenauskunft gemacht. Erstmal hat es über einen Monat gedauert bis ich die Antwort im Postkasten hatte.
    Dann haben die mir meinen Namen, Anschrift, Geb. Dat, und die Bankverbindung genannt. Also alles Sachen, die ich schon weiß.
    Dann steht da noch im Schreiben drin ‚Ein darüber h inausgehender Auskunftsanspruch besteht nach Bundesdatenschutzgesetz nicht‘.

    Müssen die mir nicht mitteilen, was die alles über mich in Ihrer Kundendatei gespeichert haben? Bzw. kann man mit Handys ja auch surfen und daher müssten die mir auch IP‘’s nennen, oder nicht??

    Vielen Dank für eine Antwort,

    Grüße aus Niedersachsen

    Brian


  28. Kündigung, wenn keine Antwort kommt? — 5. Oktober 2007 @ 16.10 Uhr

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn:

    1. Der Provider der nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung gar nicht nachkommt, trotz Einschreiben mit Rückschein und zusätzlicher E-Mail-Anfrage, über die ich eine Eingangsbestätigung vom Provider erhalten habe?

    oder 2.] Nur unvollständige Daten übersendet, indem z.B. die IP-Adressen fehlen?

    Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht bzw. Recht auf Kündigung? Wie kann ich dies per Einschreiben begründen, dass aufgrund der erfolglosen Anfragen nun die Kündigung fristlos zum monatsende erfolgen muss?

    mfG
    Frank


  29. Frage — 28. Juni 2007 @ 4.14 Uhr

    Hi!

    Habe ein Auskunftsschreiben an T-Com verfasst. Bekam auch was zurück: Allerdings nur Daten, die ich eh schon weiß (Telefonnummer, Adresse, Kundennummer, T-Online-Nummer, etc.). IP-Adressen, welche mir dynamisch zugeteilt worden sind fand ich darin aber nicht. Nur der Hinweis, dass die T-Com IP-Adressen nur noch 7 Tage speichert, um damit u. a. Betrug zu vermeiden, und sich vorbehält bei einer etwaigen Entscheidung der Regierung dieses Vorgehen wieder auf längere Speicherfristen auszuweiten. Kann ich irgendwie erfahren welche Daten GENAU über mich gespeichert werden? U.a. eben die IP-Adressen?

    Merci schonmal und Grüße
    Tom

    Webmaster: Ja, du hast einen Anspruch darauf, dass die im Zeitpunkt der Auskunft über dich gespeicherten IP-Adressen dir mitgeteilt werden (§ 34 BDSG). Du musst nur hartnäckig genug sein.


  30. Re: Klausel — 17. März 2007 @ 18.51 Uhr

    Die Klausel halte ich für unzulässig. Wenn der Anbieter bei der Anmeldung nur die E-Mail-Adresse kontrolliert, muss er auch die Auskunft per E-Mail erteilen.

    Siehe auch § 13 Abs. 7 TMG: „Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.“

    Meine Empfehlung: Fordere eine Auskunft an und weise darauf hin, dass die Klausel unzulässig ist. Wenn die Auskunft nicht erteilt wird, beschwere dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.


  31. Klausel — 16. März 2007 @ 18.09 Uhr

    Hallo,

    kann mir jemand Auskunft darüber geben ob eine Klausel der Form:

    Auskunft
    Jeder Nutzer hat das Recht, kostenlos Auskunft von StudiVZ über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Das Auskunftsersuchen ist schriftlich an StudiVZ zu richten. Dem Auskunftsersuchen ist eine beglaubigte Kopie eines amtlichen und gültigen Personalausweises beizufügen. Die Auskunft wird per Post an die im Personalausweis des Nutzers angegebene Anschrift gesendet.

    Quelle: http://www.studivz.net/policy_declaration.php

    Gültig ist? Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises kostet Geld und stellt eine Hürde dar. Ist das zulässig?


  32. Danke — 9. März 2007 @ 13.13 Uhr

    Vielen Dank für diese Zusammenstellung. Sie entspricht genau der von mir gesuchten Information. Insbesondere der Vordruck zur Anforderung der Daten erleichtert mir die Vorgehensweise in meinem speziellen Anliegen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Bernd Stibbe

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