Beitrag per E-Mail versenden
"Deutsches Internet-Veröffentlichungsverbot rechtwidrig [ergänzt]" per E-Mail versenden
Loading ...
11.998mal gelesen |
Beitrag per E-Mail versenden | Seite drucken |
14 Kommentare
RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI
Protokoll vom 20. Dezember 2008beiTrackback — 20. Dezember 2008 @ 19.02 Uhr
[...] Illegale Blogs? Patrick Breyer über seine Recherchen. [...]
Nachteil — 18. Dezember 2008 @ 4.48 Uhr
In der Tat ein seltsames Ergebnis. Nachteil der geforderten Änderung wäre, dass damit auch Prangerseiten wie Rottenneighbor.com, möglicherweise auch Google maps nach deutschem Datenschutzrecht zulässig und im Übrigen die Aufsichtsbehörden nicht mehr zuständig wären.
Webmaster: Wie gesagt, Informationen auf Seiten wie Rottenneighbor.com können gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, auch wenn das Datenschutzrecht nicht anwendbar ist.
Danisch.de — 17. Dezember 2008 @ 23.24 Uhr
Sind Blogs die fünfte Gewalt?…
Zwei interessante Blogeinträge über ein Gerichtsurteil über die Meinungsfreiheit gefunden:
http://www.telemedicus.info/article/1089-Blogs-und-Datenschutzrecht.html
http://www.daten-speicherung.de/index.php/deutsches-internet-veroeffentlichungsverb…
Tobias — 17. Dezember 2008 @ 20.06 Uhr
Ist das nicht sehr weit hergeholt, dass Blogs nach dem BDSG verboten sind? Ich meine, nur weil der Berliner Datenschutzbeauftragte meinprof.de abgemahnt hat, so kann man das doch nicht 1:1 auf Blogs anwenden, oder? Hat denn irgendjemand mal versucht, das BDSG dahingehend auszulegen, dass damit Blogs abgemahnt/verboten werden sollten/worden sind? Gab es dazu ein Gerichtsurteil?
ARTIKEL 5 GG — 17. Dezember 2008 @ 17.55 Uhr
ARTIKEL 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dampfmaschine » Blog Archive » Links des Tages #14 — 17. Dezember 2008 @ 16.56 Uhr
[...] Das BKA-Gesetz ist durch den Vermittlungsausschuss Es gibt mal wieder ein Sicherheitsupdate für den Firefox Bitte nochmal! Irland soll erneut abstimmen und den Vertrag von Lissabon doch noch ratifizieren Das deutsche Datenschutzrecht könnte nach Meinung des Berliner Datenschutzbeauftragten Blogger bena... [...]
Telemedicus – Rechtsfragen der Informationsgesellschaft — 17. Dezember 2008 @ 15.00 Uhr
[...] nur für Medienunternehmen [gelten], sondern für jeden, der journalistisch tätig ist.““ Weiter bei daten-speicherung.de. Geschrieben von Adrian Schneider in Datenschutz & Datenfreiheit um 13:59 | Kommentare (0) | […]
Korrektur — 17. Dezember 2008 @ 12.36 Uhr
Hallo,
eine Korrektur:
„für Internet-Blogs folgt daraus, dass es sich ebenfalls um „journalistische“ Angebote handelt, für die das allgemeine Datenschutzrecht nicht gilt.“
Das stimmt gerade nicht. Der EuGH hat entschieden, dass Datenschutzrecht gilt, aber Ausnahmen anwendbar sind.
Mirola
Webmaster: Mit „allgemeinem Datenschutzrecht“ ist das für alle geltende Datenschutzrecht gemeint. Dieses gilt so nicht für journalistische Tätigkeiten.
Der EuGH — 17. Dezember 2008 @ 10.25 Uhr
An den Webmaster: Die „Antwort“ war anfangs bei mir untergegangen, weil ich nicht in meinem eigenen Post nach einer Antwort suche 😉
Keine Sorge: Ich habe das jetzige Urteil gelesen, auch ist mir die Sache Lindqvist selbstverständlich bekannt. Ich stehe diesen Urteilen aber sehr skeptisch gegenüber und lehne die unmittelbare Anwendung auf die Ausnahmebestimmungen des BDSG ab. Vielleicht lässt sich ja mal (irgendwann) darüber diskutieren.
sChen — 17. Dezember 2008 @ 8.56 Uhr
a) sehe ich das ähnlich wie mein vorredner.
und b) muss ich dazu sagen, das blogs nicht zwangsweiße immer über andere Personen berichten, daher müsste es richtig heißen, das berichten über andere Personen ist verboten, nichtd as blogen an sich.
» »logs sind in Deutschland verboten. Die … Nachtwächter-Blah — 17. Dezember 2008 @ 2.39 Uhr
[...] »logs sind in Deutschland verboten. Dies gilt jedenfalls bei einer wörtlichen Anwendung des Date...« – so sieht das Ergebnis aus, wenn inkompetente Dämonkraten Gesetze machen. [...]
Befehle schreien, Gefühle sprechen, Gewissen flüstern » F!XMBR — 16. Dezember 2008 @ 23.34 Uhr
[...] Deutsches Internet-Veröffentlichungsverbot rechtwidrig Blogs sind in Deutschland verboten. Dies gilt jedenfalls bei einer wörtlichen Anwendung des Datenschutzgesetzes, wie sie etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte vornimmt… [...]
Blogs und das BDSG | Datenschutz-Blog — 16. Dezember 2008 @ 22.48 Uhr
[...] von Breyer trotz meiner Kritik (dort der erste Kommentar) lesenswert, dahier hier der Link: “Deutsches Internet-Veröffentlichungsverbot rechtwidrig“. Auch hier der Hinweis: Immer daran denken, dass das BDSG bei privaten Zwecken nicht gilt [...]
BDSG und Blogs beissen sich nur selten — 16. Dezember 2008 @ 22.43 Uhr
Es gibt bei dem Artikel nur ein Problem: Ein Blog wird in der Regel von Privatpersonen zu privaten Zwecken betrieben. Das BDSG gilt aber nicht bei privaten Zwecken, §§1 II Nr.3, 27 I a.E. BDSG. Insofern ist das Szenario schärfer dargestellt als in der Realität anzutreffen.
Weiterhin ist der Verweis auf meinprof.de zwar nett, aber manche (wie ich) sehen in meinprof.de nunmal kein Blog oder etwas vergleichbares, sondern schlichtweg eine Datenbank wie die einer Auskunftei. Die Tatsache dass sie auch noch offen betrieben wird ist dabei verschärfend und nicht privilegierend, da Kontrolle vermindert wird während die Reichweite erhöht wird.
Letztlich bleibt für den Artikel also nur ein Anwendungsfall: Das Corporate-Blog. Für das auf jeden Fall das UWG gelten wird, was ja auch nicht wenige Einschränkungen mit sich bringt in der Darstellung.
Webmaster: Wie in dem Artikel erläutert, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Veröffentlichung im Internet keine Datenverarbeitung „ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten“ ist.