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Dient Anonymität dem Terrorisieren, Mobben und Verunglimpfen?

Am 13.02.2010 meldete [1] c’t magazin.tv:

Anonym terrorisieren, mobben und verunglimpfen

Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erklären, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrlässige Lücke ermöglicht dies jedermann, völlig anonym und ohne großes Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikmärkten lassen sich nämlich telefonisch oder per Internet unter falschem Namen freischalten. Die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit.

Aus der E-Mail [2] von Datenopfer Holger Voss [3] vom 13.02.2010 an den Heise-Verlag (Hervorhebungen und Links redaktionell hinzugefügt):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement Ihrer Zeitschrift c’t zum nächstmöglichen Termin.

Begründung:

Seit circa fünfzehn Jahren lese ich die c’t regelmäßig, seit vielen Jahren beziehe ich die c’t im Abonnement. Dabei habe ich an der c’t nicht nur die hohe Sachkompetenz und die kritische Beurteilung von Hardware, Software und EDV-Dienstleistungen geschätzt, sondern vor allem die kritische Beurteilung von gesellschaftlichen Fragen mit Computer-Bezug, seien es Software-Patente, Urheberrecht, Kopierverbote oder staatliche Überwachung.

Mit dem Artikel [4] „Inkognito. Lebensmittel-Discounter schlampen bei der Identitätsprüfung für SIM-Karten“ in der heute erschienen c’t 5/2010 haben Sie dieser Überwachungs-kritischen Grundhaltung sehr deutlich den Rücken gekehrt. Noch schlimmer waren m. E. der entsprechende Beitrag [5] in der heutigen c‘t-TV-Sendung und die dazugehörige Newsticker-Meldung [6].

c’t 2010, Heft 5, S. 82-84 [4]
http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html [5]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen-928232.html [6]

Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG [7]) ist ein wichtiges Grundrecht. Es schützt nicht nur die Inhalte von Briefen und Telefonaten, sondern auch die näheren Umstände von Telefonaten, zum Beispiel wer mit wem telefoniert hat. In das Post- und Fernmeldegeheimnis wird nicht erst dann eingegriffen, wenn Daten genutzt werden, sondern bereits dann, wenn Daten ohne konkreten Grund (etwa, weil sie für die Telefonrechnung benötigt werden oder, weil gegen einzelne Personen ein konkreter Straftatsverdacht besteht) erhoben werden.

Dementsprechend kann und konnte in der BRD schon immer anonym telefoniert werden, seit den 1940er Jahren durch Nutzung öffentlicher Fernsprecher (Telefonzellen), später zusätzlich durch Mobiltelefone mit Prepaid-Karte.

Bis 2004 war es sogar verboten, beim Verkauf von Prepaid-Verträgen zu verlangen, dass der Käufer/die Käuferin sich identifiziert: Die Mobilfunkanbieter waren nicht verpflichtet, die entsprechenden Daten zu verlangen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkanbieter-muessen-Daten-von-Handynutzern-nicht-speichern-87249.html), entsprechend war es ihnen auch nicht erlaubt, die entsprechenden Daten zu verlangen (Grundsatz der Datensparsamkeit, § 3a BDSG [8]).

Im Jahr 2004 wurde § 111 TKG [9] so geändert, dass Mobilfunkanbieter seither die Identität ihrer Kundinnen und Kunden erfassen müssen. Diese Gesetzesänderung war verfassungswidrig, weil der geänderte § 111 TKG [9] unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Post- und Fernmeldegeheimnis eingreift. Entsprechend wurde im Sommer 2005 Verfassungsbeschwerde eingelegt (http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/). Das BVerfG hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, aber bis heute – viereinhalb Jahre später – noch nicht über diese Beschwerde entschieden.

Wer sich vor der immer weiter ausufernden staatlichen Telekommunikationsüberwachung schützen will, kann dazu auf Prepaid-Karten zurückgreifen und die anonym gekaufte Prepaid-Karte mit falschen personenbezogenen Daten registrieren. Das ist ebenso legal wie die anonyme Benutzung einer Telefonzelle oder das anonyme Versenden von Briefen per Post.

Soweit zur juristischen Situation.

Darüber hinaus haben c’t und c‘t-TV in ihren aktuellen Ausgabe weitere Behauptungen aufgestellt, die ich nicht unkommentiert lassen will:

Straftäter mit anonymer Prepaid-Karte seien nicht zu identifizieren. Diese Behauptung ist falsch. Bei der Mobiltelefonie wird sowohl eine eindeutige Nummer des verwendeten Handys (IMEI) als auch die Nummer der verwendeten SIM-Karte an den Mobilfunkbetreiber übermittelt. Telefone oder SIM-Karten, die im Zusammenhang mit Straftaten bereits aufgefallen sind, lassen sich so ermitteln und orten, sobald sie das nächste Mal eingeschaltet werden und sich entsprechend beim Mobilfunkanbieter anmelden. Die Ortung eines Handys ist natürlich aufwändiger als eine Datenbankabfrage beim Mobilfunbetreiber. Das ist allerdings kein Nachteil, sondern ein Vorteil, denn so ist sichergestellt, dass dieser Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis nicht bei jeder Lappalie, sondern nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen kann.

Falsch personalisierte Prepaid-Karten brächten Unschuldige in Verdacht. Man kann Briefe und Pakete mit falscher Absender-Adresse beschriften, man kann sich beim Telefonieren aus der Telefonzelle mit falschem Namen melden, man kann Prepaid-Karten unter falschem Namen registrieren. Das alles ist kein Geheimnis, das alles ist auch der Polizei bekannt. Entsprechend muss die Polizei bei ihren Ermittlungen berücksichtigen, dass der scheinbare Absender eines Briefes oder die scheinbare Anruferin noch lange nicht der tatsächliche Absender bzw. die tatsächliche Anruferin sein muss. Wenn die Polizei das nicht ausreichend berücksichtigt, dann haben wir ein Problem bei der Polizei, nicht bei den Mobilfunkanbietern.

Wir werden fast lückenlos überwacht, Mobiltelefonie solle deshalb keine Ausnahme bilden. Spätestens seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden wir bei unserer Telekommunikation fast lückenlos überwacht. Das ist schlimm, das muss sich dringend wieder ändern. c’t und c‘t-TV aber ziehen einen gegenteiligen Schluss: Wenn wir schon fast lückenlos überwacht werden, dann sollen die noch vorhandenen Lücken dringend geschlossen werden. Ich war zunächst sprachlos, als ich diesen unverhohlenen Ruf nach einem lückenlosen Überwachungsstaat sowohl in c‘t-TV gesehen als auch in der c’t gelesen habe.

Anonymes Telefonieren begünstige Terrorismus, Kinderpornographie, Nazis. Es liegt in der Natur von Grund- und Menschenrechten, dass sie die Menschen vor staatlicher Kontrolle und/oder Einflussnahme schützen. Genau dafür sind sie da! Es soll und muss in einer Demokratie möglich sein, Dinge zu tun, von denen der Staat nichts mitkriegt. Dass die Grund- und Menschenrechte vor allem als Chance für Terroristen, Kinderpornographen und Nazis dargestellt werden, ist in Medien wie der BILD-Zeitung gang und gäbe. Dass die c’t (und noch wesentlich übler: c‘t-TV) sich auf dieses Niveau begeben, hat mich schwer enttäuscht.

Im c‘t-TV-Beitrag [5] bleibt die sehr eindeutige Kernaussage, dass das Telefongeheimnis böse und gefährlich ist. Im c‘t-Artikel [4] gibt es immerhin drei Absätze („Viele Falschregistrierer […]“ und die beiden letzten Absätze), die eine Identifizierungspflicht kritisch erscheinen lassen. Diese Absätze können aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Kernaussagen des Artikels sind: Anonyme Handys sind gefährlich. Staatliche Überwachung muss jedes Telefonat erfassen können. Discounter sollen sich O2 zum Vorbild nehmen und anonyme SIM-Karten nachträglich Personen zuordnen. Staatliche Stellen sollen sehr hohe Bußgelder verhängen, um die Mobilfunkanbieter dazu zu bringen, anonyme Prepaid-Karten abzuschaffen.

Vermutlich werde ich die c’t auch nach meiner Abonnements-Kündigung gelegentlich lesen. Aber die genannten Beiträge in c‘t, c‘t-TV und dem Heise-Newsticker waren m. E. so üble Propaganda gegen das Menschenrecht auf geheime Telekommunikation (Post- und Fernmeldegeheimnis), dass ich die c’t bis auf Weiteres nicht mehr durch mein Abonnement mitfinanzieren möchte.

Trotzdem vielen Dank für den oft herausragenden Journalismus der vergangenen Jahre, mit freundlichen Grüßen

Holger Voss

P. S.: Diese Schreiben habe ich auch im Forum des Heise-Newstickers veröffentlicht: [URL] [2]

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