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Endspurt: Sammelpetition gegen Wohnungsüberwachung durch „intelligente Zähler“ [ergänzt]

+++ Schon über 1.000 Menschen fordern ein Einschreiten des Bundestages gegen die unfreiwillige Erfassung unseres Wohnungs-Nutzungsverhaltens durch „intelligente Zähler“. +++

Seit 2010 werden in neu gebaute und renovierte Wohnungen nicht mehr die herkömmlichen Stromzähler eingebaut, sondern elektronische Erfassungsgeräte („smart meter“). Diese Geräte zählen nicht mehr nur den Gesamtstromverbrauch, sondern speichern mindestens stündlich die aktuell in der Wohnung entnommene Leistung.[1] [1] Mithilfe solcher Verbrauchsdaten kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten in unserer Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Aus den Schwankungen des Stromverbrauchs kann Analysesoftware beispielsweise errechnen, welche Geräte wir zu welcher Zeit und zu welchem Zweck jeweils betreiben und betrieben haben.[2] [2] So kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, außer Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.

Bereits heute besteht eine Pflicht zum Einbau elektronischer Strom- und Gaszähler in Neubauten. Dem Einbau in Altbauten können Bewohner zwar einmalig widersprechen. Ist ein „intelligenter Zähler“ aber erst einmal eingebaut, haben Nachmieter und Neueigentümer keine Handhabe mehr dagegen. An diesem Punkt setzt eine öffentliche Petition des Juristen und Datenschützers Patrick Breyer an. Die Petition fordert den Bundestag auf, jedem Wohnungsnutzer künftig das Recht zu geben, „jederzeit den Austausch elektronischer Geräte zur Erfassung des Verbrauchs von Energie, Wasser usw. in seiner Wohnung (‚intelligente Zähler‘/'Smart Meter‘) gegen herkömmliche Stromzähler, Wasserzähler usw. zu verlangen.“

Zur Begründung wird auf die hohen Verwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten von Informationen über unser Verhalten zuhause verwiesen: Der Vermieter oder Ehepartner kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten zuhause überprüfen. Das Wissen über die in einem Haushalt vorhandenen Geräte kann zu Werbezwecken genutzt werden.[3] [2] Aber auch Polizei oder Geheimdienste können anhand der Daten unser Verhalten zuhause noch nach Monaten nachvollziehen. Schließlich können die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So können Informationen darüber, welche Geräte vorhanden sind und wann üblicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden. Schon Call-Center-Mitarbeiter haben teilweise Zugriff auf die Daten.[4] [3] Auch Hackern ist es bereits gelungen, unbefugt auf digitale Messeinrichtungen zuzugreifen.[5] [3]

Die Bundesregierung will diese Gefahren nicht zum Anlass nehmen, ein dauerhaftes Wahlrecht von Wohnungsnutzern einzuführen, im Gegenteil: Künftig soll selbst das bestehende einmalige Widerspruchsrecht entfallen und verpflichtend eine Fernauslesung von Verbrauchsdaten vorgesehen werden.[6] [4] Zur Begründung heißt es, Strom solle in Zukunft tageszeitabhängig abgerechnet und Geräte in verbrauchsarmen Zeiten automatisch eingeschaltet werden können.[7] [5] Ein Bericht der Bundesnetzagentur legt jedoch offen, dass intelligente Zähler zunächst einmal selbst zusätzlichen Strom verbrauchen und dass es „erheblichen Zweifeln“ unterliegt, „ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierfür entschieden haben (oder möglicherweise sogar technische Vorbehalte gegen solche Zähler haben), überhaupt geeignet ist, eine Änderung des Verbrauchsverhaltens und damit eine höhere Energieeffizienz zu bewirken.“[8] [6]

Auch Breyer ist der Meinung, die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ dürfe nur auf der Grundlage einer freien Entscheidung der Bewohner angetastet werden. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zurzeit entwickelten „Sicherheitsanforderungen“ für Verbrauchserfassungsgeräte („Schutzprofil“)[9] [4] hält er für „völlig unzureichend“: „Aus den ständigen Datenpannen und Missbrauchsskandalen der letzten Jahre haben wir gelernt, dass nur nicht erfasste Informationen sichere Informationen sind. Sind elektronische Erfassungsgeräte erst einmal in unsere Wohnungen eingebaut, ist für uns – trotz aller Schutzvorkehrungen – nicht mehr erkennbar und kontrollierbar, welche Werte tatsächlich von dem Gerät aufgezeichnet und aus diesem ausgelesen werden. Jeder muss deshalb das Recht erhalten, jederzeit den Austausch elektronischer Erfassungsgeräte gegen herkömmliche Zähler zu verlangen, um dadurch schon die Entstehung digitaler Aufzeichnungen über die Nutzung der eigenen Wohnung sicher zu verhindern.“

Die Petition für ein Wahlrecht der Verbraucher wird bisher von knapp 1.500 Menschen unterstützt. Begründet werden Mitzeichnungen im Internet[10] [7] etwa so: „[D]as ist das einzige, was man mit den ‚Smart Meters‘ erreichen kann: minutengenaue Abrechnung. Ich glaube nicht, daß es paranoid ist, von einer Strompreissteigerung auszugehen“. „Irgendwer muß die Dinger auch bezahlen. Die Stromversorger berechnen ja schon den Einbau […] und das Geld holen die sich garantiert bei ihren Kunden wieder, woher auch sonst.“ „[D]ie sehr hohen Kosten […] stehen in keinem Verhältnis zu möglichen Einsparungen“. „Letztliches Ziel ist es, den Stromverbrauch der Bürger zu steuern“. „Alle elektronischen Erfassungsgeräte, die Daten per Funk übermitteln, sind eine zusätzliche Strahlenquelle im Haus“. „Unabhängig davon, ob der smart meter ein Sicherheitsrisiko darstellt, sollte dem Wohnungsbesitzer/mieter eine Möglichkeit zur Selbstbestimmung gegeben werden, ob er noch ein Stück (potentieller) Überwachungselektronik in seinem Haushalt dulden will oder nicht“. „‘Bei den Schmidts läuft nur alle zwei Wochen die Waschmaschine, das müssen Drecksäue sein‘“. „[Um] Stromversorgung besser auf den Verbrauch abzustimmen […] genügt […] eine blockweise und zeitlich nicht so genaue Messung.“ „Daten eines Haushalts dürften diesen idealerweise gar nicht verlassen / fernausgelesen werden können; ich bin mir sicher, dass man auf diese Weise (Stichwort: dezentral!) ein funktionierendes System aufbauen kann.“

Die Petition gegen unfreiwillige Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Privatwohnungen kann noch bis Mittwoch dieser Woche auf der Internetseite des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16519 [8]
Danach wird der Bundestag darüber beraten.

Ergänzung vom 07.08.2014:

Die Petition ist von 1.606 Menschen mitgeteichnet worden [9] – vielen Dank! Der Petitionsausschuss hat sie gleichwohl mit sehr knapper Begründung [10] abgelehnt und nicht einmal zur Kenntnisnahme überweisen wollen. Wir müssen deshalb weiterhin politisch gegen die Zwangserfassung kämpfen.