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EU-Kommission: Datenschutz in Deutschland muss vom Staat unabhängig werden [2. Update]

Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die „völlige Unabhängigkeit“ ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls droht sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In einem nun bekannt gewordenen Schreiben [1] vom 12.12.2006 teilte die EU-Kommission der Bundesregierung mit, es verstoße gegen Europarecht, dass die deutschen Datenschutzbehörden derzeit einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Das Schreiben beanstandet, „dass die bestehenden unterschiedlichen Organisationsformen der Kontrollstellen in den Bundesländern und die dort gewählten verschiedenen Formen von Staatsaufsicht (Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht) nicht den Anforderungen der verlangten ‚völligen Unabhängigkeit‘ im Sinne […] der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG [2] entsprechen.“ Weiter heißt es: „Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.“

Die EG-Datenschutzrichtlinie [3] aus dem Jahr 1995 schreibt die „völlige Unabhängigkeit“ der Behörden vor, die die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren. In Deutschland ist die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft in vielen Bundesländern aber nicht den Datenschutzbeauftragten, sondern der Staatsverwaltung zugewiesen [4], in einigen Bundesländern sogar unmittelbar dem Innenministerium.

Das Verfahren eingeleitet hatte der Jurist PatrickiBreyer. Er argumentiert, der Staat sei aus Gründen der inneren Sicherheit an einer möglichst breiten Datenspeicherung interessiert. „Es liegt auf der Hand, dass Staatsbehörden eher auf der Seite von Polizei und Geheimdiensten stehen als entschieden für den Schutz unseres Privatlebens einzutreten. Als Gegengewicht zu politischem Sicherheitsaktionismus und Datensammelei in der Wirtschaft brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, die es sich leisten können, bei Bedarf auch die Innenminister öffentlich zu kritisieren.“ Daneben sei zu beobachten, dass staatliche Aufsichtsbehörden auf Eingaben von Bürgern „eher lethargisch“ reagierten, während sich Datenschutzbeauftragte engagierter für die Bürgerrechte einsetzten.

Jutta Limbach, frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, erläuterte in einer Rede aus dem Jahr 2002: „Die Unabhängigkeit ist den Datenschützern nicht um ihrer selbst willen, sondern im Interesse der Bürger und Bürgerinnen eingeräumt worden. Weisungsfreiheit und Gesetzesunterworfenheit sollen die Freiheit gegenüber politischem und gesellschaftlichem Druck verbürgen. Das Amtsverständnis der Datenschutzbeauftragten sollte von der Einsicht geprägt sein, dass es sich um ein Mandat der Bürger handelt. Das schützt nicht nur vor der Deformation zur Bürokratie. Diese Geisteshaltung bewahrt auch vor der Gefahr vorauseilender Selbstzensur in einer Zeit, die den Datenschutz gern als Täterschutz oder gar als Standortnachteil begreift.“

Update vom 04.01.2007:

Bundesinnenminister Schäuble will die in der EU-Datenschutzrichtlinie enthaltene Garantie der Unabhängigkeit der Datenschutzstellen einschränken.

Wörtlich heißt es im Arbeitsprogramm der deutschen Ratspräsidentschaft für 2007: „Der deutsche Vorsitz strebt an, die Anwendung der EG-Datenschutzrichtlinie zu vereinfachen, und wird die Regelungen zu Meldepflichten und zur Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden untersuchen.“

Update vom 25.04.2007:

Die von der Kommission gesetzte Frist zur Abhilfe ist mit Ablauf des Monats Februar 2007 ergebnislos verstrichen.