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EU-Regierungen planen grenzenlose Ermittlungsmaßnahmen

Ein Richtlinienvorschlag [1] von sieben EU-Regierungen für eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ soll die grenzüberschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden könnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchführung von Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Maßnahme gegebenenfalls noch ablehnen könnte.

Ausländische Beamte könnten fast alle denkbaren grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen, etwa

Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,

  1. dass ausländische Beamte Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen könnten, die nach deutschen Schutzvorschriften nicht zulässig wären, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverdächtige richtet, weil die Maßnahme unverhältnismäßig wäre, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland nicht strafbar ist oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wäre,
  2. dass Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine richterliche Anordnung voraussetzen würden,
  3. dass Ermittlungsanordnungen nicht nur zur Ermittlung von Straftätern, sondern auch für Verwaltungsverfahren möglich würden,
  4. dass der anordnende Mitgliedsstaat die erlangten Informationen auch zu ganz anderen Zwecken weiter verwenden und weiter geben dürfte.

Zurzeit beschäftigen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem Richtlinienentwurf [1]. Wer seine Meinung dazu sagen möchte, sollte sich an das Bundesjustizministerium oder an die Mitgliedes des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wenden.

Kritische Stellungnahmen zu dem Vorhaben:

Weitere Informationen und Hinweise dazu bitte im Wiki eintragen [7].