Ein Richtlinienvorschlag [1] von sieben EU-Regierungen für eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ soll die grenzüberschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden könnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchführung von Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Maßnahme gegebenenfalls noch ablehnen könnte.
Ausländische Beamte könnten fast alle denkbaren grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen, etwa
- die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung,
- die Vernehmung von Personen,
- die Übermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdrücke, Informationen über Vermögensverhältnisse oder im Fall der Wohnraumüberwachung Daten aus dem höchstpersönlichen Umfeld der betroffenen Personen,
- die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen,
- die Beschlagnahme von Sachen,
- Telefonüberwachung,
- Handy-Standortdatenauswertung,
- Observation, z.B. mit GPS-Wanzen
- Infiltration mit verdeckten Ermittlern,
- Überwachung von Bankkonten,
- erkennungsdienstliche Behandlung,
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen,
- Rasterfahndung,
- Computerüberwachung oder -durchsuchung.
Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,
- dass ausländische Beamte Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen könnten, die nach deutschen Schutzvorschriften nicht zulässig wären, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverdächtige richtet, weil die Maßnahme unverhältnismäßig wäre, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland nicht strafbar ist oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wäre,
- dass Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine richterliche Anordnung voraussetzen würden,
- dass Ermittlungsanordnungen nicht nur zur Ermittlung von Straftätern, sondern auch für Verwaltungsverfahren möglich würden,
- dass der anordnende Mitgliedsstaat die erlangten Informationen auch zu ganz anderen Zwecken weiter verwenden und weiter geben dürfte.
Zurzeit beschäftigen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem Richtlinienentwurf [1]. Wer seine Meinung dazu sagen möchte, sollte sich an das Bundesjustizministerium oder an die Mitgliedes des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wenden.
Kritische Stellungnahmen zu dem Vorhaben:
- Deutscher Anwaltverein (Mai 2011) [2]
- Bundesrechtsanwaltskammer (Januar 2011) [2]
- Richterbund (Oktober 2011) [3]
- Europäischer Datenschutzbeauftragter (Oktober 2010) [4]
- Europäischer Anwaltsverein CCBE (Oktober 2010, englisch) [5]
- Bundestag (Oktober 2010) [6]
Weitere Informationen und Hinweise dazu bitte im Wiki eintragen [7].