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Flugbuchungs-Anbieter im Datenschutz-Vergleichstest

Anlässlich der Buchung eines innereuropäischen Flugs mithilfe der Flug-Metasuche swoodoo [1] habe ich verglichen, wieviele unnötige Daten die dort zur Auswahl stehenden Anbieter bei einer Flugbuchung abfragen. Hier das Ergebnis:

Anbieter Note Unnötige Datenabfragen Zahlung
ebookers.de [2] 4 Geschlecht aller Passagiere, Telefonnummer, Kreditkarten-Rechnungsadresse Kreditk. (Gebühr), giropay-Überweis.
airline-direct.de [3] 5 Geschlecht aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung trotz Sofortüberweisung Kreditk. (Gebühr), Sofort-Überweis., Rechnung (Gebühr)
expedia.de [4] 5 Staatsangehörigkeit aller Passagiere, Handynummer, Kreditkarten-Rechnungsadresse, Datenübermittlung in die USA (US-amerkanischer Anbieter) Kreditk.
flugladen.de [5] 5 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer Kreditk. (Gebühr), Überweis.
fluege.de
5 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer Kreditk., Lastschr. (Gebühr)
lastminute.de [6] 6 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung trotz Sofortüberweisung Kreditk. (Gebühr), Lastschr., Sofort-Überweis.
lturfly.com [7] 6 Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift aller Passagiere, Telefonnummer Kreditk., Lastschr.
cheaptickets.de [8] 6- Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Handynummer Kreditk., Sofort-Überweis.
edreams.de [9] - (war mit meinem Browser nicht nutzbar) Kreditk. (Gebühr)

Erläuterung: Dass die Anbieter Geschlecht oder Anrede der Passagiere nicht abfragen brauchen, zeigt expedia. Auch das Geburtsdatum des Passagiers oder seine Staatsangehörigkeit müssen jedenfalls bei innereuropäischen Flügen nicht abgefragt werden. Die Anschrift des Passagiers oder seine Telefonnummer müssen ebenfalls weder dem Reisebüro noch der Fluglinie bekannt sein, wenn der Kunde eine E-Mail-Adresse angibt. Eine Telefonnummer mag zwar für Rückfragen nützlich sein. Wie der Kunde erreichbar sein will, muss er aber selbst entscheiden können. Die Abfrage der Rechnungsanschrift zu einer Kreditkarte ist jedenfalls so lange keine akzeptable Maßnahme zur Betrugsbekämpfung, wie nicht ausdrücklich zugesichert wird, dass eine Speicherung dieser Daten nicht über die Dauer des Abgleichs hinaus erfolgt. Airline-direct und Lastminute.de bieten den externen Dienst „Sofortüberweisung“ an, fragen die Kontoverbindung aber gleichwohl zusätzlich selbst ab.

Um sich gegen unnötige Datenabfragen zur Wehr zu setzen und Datenmissbrauch vorzubeugen, sollte man einen datensparsamen Anbieter wählen. Bei unnötigen Datenabfragen darf [10] man außerdem falsche Angaben machen (z.B. „11111111″ als Telefonnummer). Einige Fluggesellschaften vergleichen die Buchungsdaten beim Check-In mit Ausweis oder Reisepass, so dass man insoweit mit Fantasieangaben vorsichtig sein sollte.

Um generell Abhilfe zu schaffen, empfiehlt sich ein kurzer Hinweis auf unnötige Datenabfragen an die für den Sitz des Anbieters zuständige Datenschutzaufsicht [11]. Diese kann von jedem Anbieter verlangen, künftig unnötige Datenabfragen zu unterlassen. Wenn genügend Kunden sich beschweren, müsste es gelingen, die Zahl unnötiger Datenabfragen deutlich zu reduzieren.

Weitere Anbieter nehme ich in die Vergleichsübersicht gerne mit auf, wenn ihr mir die für die Tabelle oben erforderlichen Eintragungen als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilt.