Gericht: Hansenet muss Vorratsdatenspeicherung zunächst nicht umsetzen [ergänzt am 18.11.2009]
Die Bundesnetzagentur darf den bundesweit tätigen Telekommunikationsanbieter Hansenet, auch bekannt unter der Marke Alice, einstweilen nicht dazu verpflichten, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 20.05.2009 (Az. 21 L 234/09) entschieden.
Hansenet weigert sich bislang, die IP-Adressen seiner Internetkunden auf Vorrat zu speichern, so dass die Nutzer weitgehend anonym im Netz surfen. Per Verfügung vom 27.01.2009 hatte die Bundesnetzagentur Hansenet daher zur sofortigen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Dagegen hat Hansenet erfolgreich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass gegen Hansenet einstweilen keine Zwangsmittel wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verhängt werden dürfen.
Gerichtssprecher und Verwaltungsrichter Uhlenberg zufolge lag der Grund der Entscheidung allerdings in formalen Ermessensfehlern: Die Bundesnetzagentur habe pflichtwidrig keine Abwägung für und wider die Verfügung durchgeführt. Zu Fragen über die Rechtsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung sei es so erst gar nicht gekommen, weswegen man das Gesetz – im Unterschied zum Verwaltungsgericht Berlin im Fall BT Germany – auch nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe. Uhlenberg räumte ein, dass die Bundesnetzagentur die beanstandeten Mängel ihrer Verfügung vom 27.01.2009 noch nachträglich beheben könne. Weist die Bundesnetzagentur Hansenets Widerspruch zurück, müsste Hansenet dagegen erneut das Verwaltungsgericht anrufen. Ob das Gericht in diesem Fall zu einer Überprüfung der Vorratsspeicherpflicht kommen werde, ließ Uhlenberg offen.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gemäß §§ 113a, b TKG müssen Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten aller Bürger, unbesehen dessen, ob auch nur der Verdacht einer rechtswidrigen Handlung vorliegt, für 6 Monate auf Vorrat speichern. Seit 2009 drohen Anbietern bei Nichtumsetzung hohe Bußgelder. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit eine vom Bürgerrechtsbündnis Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Grundrechtsbeschwerde, die von 34.000 Bürgern wegen Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts mitgetragen wird und damit eine der größten in der Geschichte Deutschlands ist. Letzter Verfahrensstand ist, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2009 einen weiteren kritischen Fragenkatalog zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung versandt hat. Mehrere Anbieter haben ferner vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen unverhältnismäßiger Kosten nicht umsetzen zu müssen. Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden meldete Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Totalerfassung des Telekommunikationsverhaltens aller Bürger an. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruht zwar auf einer Europäischen Richtlinie, die allerdings von der deutschen Bundesregierung, namentlich Bundesjustizministerin Zypries (SPD), aktiv mit vorangetrieben worden war.
Jonas
Ergänzung vom 13.10.2009:
Ich wurde zu den Folgen gefragt, sollte die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 256/08 und 1 BvR 508/08) ganz oder teilweise abgewiesen werden. Vorab halte ich diesen Fall für unwahrscheinlich, weil ich von der Unvereinbarkeit einer anlasslosen Totalprotokollierung unseres Telekommunikationsverhaltens mit unseren Grund- und Menschenrechten überzeugt bin. Sollte der Fall gleichwohl eintreten, werde ich die weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes ausschöpfen. Dazu zählt erstens eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dass die Vorratsdatenspeicherung die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, habe ich bereits ausführlich begründet. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ganz oder teilweise abweisen, ohne zuvor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angerufen zu haben, kommt zweitens auch eine Klage vor den Zivilgerichten in Frage, um die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich auf ihre Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftsgrundrechten überprüfen zu lassen. Einstweilen gehen wir aber davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen wird und die Vorratsdatenspeicherung in der Folge auf europäischer und deutscher Ebene für verfassungswidrig erklärt wird.
Ergänzung vom 27.10.2009:
Nach der oben genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur am 06.07.2009 einen weiteren Bescheid erlassen, der Hansenet wieder zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Einen Antrag auf Aussetzung dieser Verfügung hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09.2009 abgelehnt (Az. 21 L 1107/09). Hansenet hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. In der Zwischenzeit muss das Unternehmen der Verfügung Folge leisten. Auf Anfrage wegen der aktuellen Speicherpraxis teilte mir Hansenet am 27.10.2009 mit:
Wir werden die Vorratsdatenspeicherung bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht vollumfänglich umsetzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bis dahin auch keine weiteren Details geben können.
Ergänzung vom 31.12.2009:
Laut WirtschaftsWoche speichert Hansenet die IP-Adressen seiner Internetkunden weiterhin nicht auf Vorrat.
Ergänzung vom 18.11.2009:
Die Beschwerde von Hansenet gegen die Entscheidung des VG Köln war ohne Erfolg (OVG Münster, Az. 13 B 1392/09).
Das OVG Münster betont in seiner Entscheidung zwar, dass offen ist, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist. Es bezeichnet die Vorratsdatenspeicherung als „anlasslose Überwachung, mithin eine ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts oder eines konkreten Hinweises eingeleitete Kontrolle“.
Gleichwohl müsse Hansenet den Speicherzwang bis zur Klärung umsetzen.
Dies gelte selbst dann, wenn dadurch „finanzielle Folgen drohen, die nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht im Wege der Staatshaftung rückgängig gemacht werden könnten“.
Anderen Anbietern kann man nur raten, vor das grundrechtsfreundlichere Verwaltungsgericht Berlin zu ziehen, bevor die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn einen Verpflichtungsbescheid erlässt, der nur noch vor den Gerichten Nordrhein-Westfalens anfechtbar ist. Die Bundesnetzagentur hat gegen die Entscheidungen des VG Berlin allesamt Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
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FDP Wähler — 19. Oktober 2009 @ 15.00 Uhr
——– Original-Nachricht ——–
> Datum: Mon, 19 Oct 2009 14:00:33 +0200
> Von: dummy475@hansenet.com
> Betreff: Ihre E-Mail vom 16.10.2009
> wir beziehen uns im Namen der Pressestelle auf Ihre oben genannte E-Mail.
>
> Nach Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts möchten wir Sie
> darüber in Kenntnis setzen, dass einige Provider mit Erfolg gegen die
> gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung vorgegangen sind. Auch HanseNet hat
> einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von dieser Verpflichtung gestellt.
>
> Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und HanseNet stimmt daher
> zurzeit Maßnahmen bezüglich der Speicherpflicht mit der zuständigen
> Aufsichtsbehörde (Bundesnetzagentur) ab.
>
> Aus genannten Gründen können wir Ihnen leider zum gegenwärtigen
> Zeitpunkt keine abschließende Rückmeldung erteilen und bitten hier um Ihr
> Verständnis.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr Alice Team
>
>
> ______________________________
> Rebecca Meyer
> Alice Medienanfragen
>
> HanseNet Telekommunikation GmbH
> Überseering 33a, 22297 Hamburg
> Amtsgericht Hamburg HRB 60180
> Geschäftsführer: Paolo Ferrari
> Aufsichtsratsvorsitzender: Francesco Armato
> http://www.alice.de,
> alicepresseanfragen@hansenet.com
> Bevor Sie diese E-Mail ausdrucken, prüfen Sie bitte, ob dies wirklich
> nötig ist.
> Please consider the environment before printing this e-mail.
>
> Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
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> irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und
> vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte
> Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.
>
> This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you
> are not the intended recipient (or have received this e-mail in error)
> please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised
> copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
> strictly forbidden.
> — Originalnachricht —
> Empfangen: 16.10.09 12.43 Uhr CEST
> An: internet@alice-dsl.de
> Betreff: Alice und Vorratsdatenspeicherung
>
> zu Hd. Rechtsabteilung/Datenschutzbeauftragter Hansenet/Alice
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> laut einem Artikel der taz vom 15.09 mus Alice per Gerichtsbeschluss den
> Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nun
> doch folgen. siehe dazu auch geupdateter Eintrag in Wiki zur
> Vorratsdatenspeicherung http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Provider#Alice.2FHansenet
> Meine Frage richtet sich darauf, inwieweit Sie diesem Gerichtsbeschluss
> folgen werden, da seit gestern klar ist, dass die neue Regierung die
> EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung definitiv bei schweren Straftaten
> umsetzt.
>
> http://www.gulli.com/news/innere-sicherheit-offenbar-2009-10-15/
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalitionsvereinbarung-Web-Sperren-weg-Vorratsdatenspeicherung-eingeschraenkt-831418.html
>
> Unserer Kenntnis nach ist Alice der einzige deutsche Provider, der bislang
> im Privatkundengeschäft die Vorratsdatenspeicherung verweigerte.
>
Manitu ist noch besser — 1. November 2009 @ 8.33 Uhr
http://www.manitu.de
garantiert 100% Zensur-frei (BKA-Gesetz)
garantiert 100% Vorratsdatenspeicherungs-frei
Webmaster: manitu vergibt statische IP-Adressen. Dadurch ist jeder Nutzer anhand seiner IP-Adresse dauerhaft identifizierbar, auch ohne Vorratsdatenspeicherung.
Anonymous — 7. Dezember 2009 @ 0.42 Uhr
Sicher die spannenste Geschichte im praktischen Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung. Erinnert mich sehr an die völlig überflüssige und auch ergebnislose Wiedereinführung der „Rasterfahndung“ nach 2001 durch das Schröder/Fischer-Kabinett mit ihrem Innenminister Otto Schily. 🙂
Hansenet hat zwar einen interessanten Weg eingeschlagen, aber mit ihrer Geheimnisträgerei tun sie sich selbst keinen Gefallen. Selbst, wenn nur finanzielle Mittel der Hinderungsgrund für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung war, so hat die kritiklose Annahme der Netzsperren noch lange vor der Ratifizerung des Gesetzes einen bitteren Beigeschmack, weil die finanziellen geschweige denn verfassungsrechtlichen Bedenken dort kaum weniger schwer gewogen haben dürften.
Im Endeffekt ist es ein großer Clou von Hansenet mit der DSL-Makre Alice die Vorratsdatenspeicherung bis jetzt erfolgreich umgangen zu haben. Vergleicht man aber die technische Umsetzung der anderen Provider, kommt zumindest die Frage auf, ob Alice wirklich alles vermieden hat, eine Umsetzung zumindest vorzubereiten.
Bis jetzt ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, ob die vorratsdatenspeichernden Provider tatsächlich auf einzelne IP-Adressen sechs Monate lang per Suchanfrage in ihren eigenen Datenbanken zugreifen können oder diese nur aus formal rechtlichen Gründen abspeichern und die Suche dann den Anfragern überlassen.
Zur rechtlichen Absicherung während der laufenden Verfahren, die sicher noch in die europäische Verlängerung gehen, was die Gesetzeslage an sich betrifft, dürfte auch Hansenet über so eine simple Speichervorrichtung verfügen, die nicht die befürchtete Kostenexplosion vor dem eigenen Verkauf durch die Telekom Italia versucht haben dürfte.
In diesem Zusammenhang wäre auch mal eine Statistik gut, die zeigt, wieviel DSL-Traffic sich auf die einzelnen Anbieter aufteilt und zwar nicht nach Nutzerstärke, sondern Bandbreite. Interessant wäre dabei natürlich auch die Betrachtung von getunnelten Datenverbindungen z.B. via VPN Provider und welcher VPNP vom aktuellen gesetzlichen Schwebezustand 08/09 bisher am meisten Traffic (Profit) nutzen konnte. :)))
Mit den fünf großen DSL-Anbietern T-Com, 1&1, Arcor, vodafone und Telefonica (O2+Hansenet) ist die Installation des Überwachungsstaates online zumindest sehr viel übersichtlicher geworden und ich darf gespannt die Frage in den Blog meißeln: WER WIRD NICHT SPEICHERN???