Gerichtsverfahren um automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich in Hessen geht weiter
In dem Verfahren vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das automatisierte Kennzeichenscanning auf öffentlichen Straßen in Hessen hat nun die Landesanwaltschaft ihre Stellungnahme vorgelegt.
Sie hält das Kennzeichenscanning für verfassungskonform. Es diene der Feststellung, „ob von dem jeweiligen Kraftfahrzeug Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können.“ Der mit der Maßnahme verbundene Eingriff in die Rechte der Betroffenen bewege sich im Minimalbereich und sei als geringfügig einzustufen. Weiter heißt es: „Die Betroffenen werden den Abgleich, anders als beim Anhalten zum Zwecke einer Straßenverkehrskontrolle, in den meisten Fällen nicht bemerken und müssen zu dieser Form der Kontrolle keinerlei Handlungen beitragen. Im Übrigen werden die erhobenen Daten nach dem Abgleich sofort gelöscht“. Vor diesem Hintergrund handele es sich um eine angemessene Regelung.
Die ergänzte Grundrechtsklage rügt demgegenüber, die Ergebnisse des Kennzeichenscanning in Bayern zeigten, dass sich bei 99,97% der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergeben. Die Maßnahme habe „ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich“ und diene „nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen“. Einen „minimalen Grundrechtseingriff“ anzunehmen, lasse „die abschreckende Wirkung, die eine flächendeckende Dauererfassung von Kfz-Kennzeichen auf unsere Gesellschaft insgesamt hat“, außer Acht. In den Fahndungssystemen sei eine „Ausschreibung zur Beobachtung“ vorgesehen, so dass „jeder Fahrzeugführer auf hessischen Straßen damit rechnen [müsse], dass sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird.“ Der dadurch erzeugte „psychische Druck“ führe „mittelbar zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit“.
Einen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage hat der Hessische Staatsgerichtshof noch nicht bekannt gegeben.
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Irrsinn in Hessen — 15. Juli 2008 @ 8.03 Uhr
15.07.2008
mitteilungszetteln morgens (nachtaktion ?) auf den frontscheiben der autos im nordend (ganze strassen !):
Abschrift:
Stadt Frankfurt ma Main – Der Magistrat
Information der Ordnungsbehörde Frankfurt am Main
Sehr geehrte Kfz-Halterin, sehr geehrte Kfz-Halter,
im Zuge der seit dem 01.06.2008 durchgeführten Massnahmen zur ortsgebundenen automatischen Kennzeichenerfassung, wurde der Standort Ihres Kfz erfasst udn mit den Daten des Melderegisters der Stadt Frankfurt abgeglichen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2008 sind wir verpflichtet, Sie über die Einführung von Erassung und Registrierung der Daten in Kenntnis zu setzen. Nach Auswertung der erhobenen Daten werden Sie gesondert infromiert. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Landes Hessen.
Diese Massnahme ist nicht gebührenpflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
+49 (0)69 212 42334 Kfz-Zulassung, Führerschein
+49 (0)69 212 44422 Allgemeines
ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
oder direkt Vorort:
Ordnungsamt
Mainzer Landstrasse 315-329
60326 Frankfurt am Main
MIt freundlichen Grüssen,
gez. i.A.: H. Remmeg
Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main
Irrsinn in Hessen — 16. Juli 2008 @ 10.55 Uhr
aufregung um sonst
mitteilung der stadt frankfurt zum thema:
link: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=4546993
KOPIE:
15.07.2008
Schlechter Scherz mit Frankfurter Fahrzeughaltern
Viele Frankfurter Fahrzeughalter hatten in den heutigen Morgenstunden eine gehörige Schrecksekunde. Hinter vielen Scheibenwischern hing eine offiziell aussehende Mitteilung der Stadt Frankfurt am Main, mit der die „sehr geehrten Kfz-Halterinnen und Halter“ auf eine ortsgebundene automatische Kennzeichenerfassung hingewiesen wurden. Weitere Infos wären beim Ordnungsamt unter verschiedenen Telefonnummern oder per E-Mail zu erhalten.
„Da hat sich wohl jemand auf Kosten der Frankfurter Autofahrer einen schlechten Scherz erlaubt. Das Einzige, was an diesen Zetteln stimmt, sind die Kontaktdaten des Ordnungsamtes“, kann der Leiter des Ordnungsamtes, Hasso Haas, alle Betroffenen beruhigen. Die Mitteilung sollte jedenfalls schnellstmöglich da landen, wo sie hingehört: Im Papierkorb. Das Ordnungsamt wird außerdem Anzeige gegen unbekannt stellen.