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GI-Memorandum: Überwachung entgegen wirken

Die Gesellschaft für Informatik schlägt [1] heute eine Reihe interessanter Maßnahmen zur Eindämmung der ausufernden Überwachung vor:

MEMORANDUM DER GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK E.V. (GI) ZUR IDENTIFIZIERUNG UND ÜBERWACHUNG VON BÜRGERN sowie der Beobachtung und Auswertung der Kommunikation, des Verhaltens, der Persönlichkeit und körperlicher Merkmale

Zusammenfassende Forderungen

Angesichts der zunehmenden Überwachung unverdächtiger Bürger unter Einsatz von Informationstechnik fordert die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), diese Überwachung mindestens einzuschränken und die Überwachungsmöglichkeiten erkennbar zu machen. Anderenfalls werden Bürger in der Entfaltung ihrer Persönlichkeitsrechte eingeschränkt. Andererseits verkennt die GI nicht die Notwendigkeit einer eingegrenzten Speicherung und Verarbeitung von Daten zu Zwecken der Strafverfolgung.

Die GI stellt insbesondere die folgenden Forderungen auf im Hinblick auf die zunehmende Computer-gestützte Sammlung von Daten durch Unternehmen und Behörden aus der Überwachung der gesamten technischen Kommunikation sowie im Hinblick auf die globalen und schnellen Auswertungsmöglichkeiten im Internet und den Aufbau von Bewegungs- und Verhaltensprofilen:

  1. Information und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zu den technischen Überwachungsmöglichkeiten von Kommunikation und Nutzerverhalten verbunden mit Hinweisen, unter welchen Voraussetzungen Bürger sich der Überwachung entziehen können.
  2. Für jedermann leicht erkennbare Kennzeichnung der Überwachung im öffentlichen und privaten Raum.
  3. Weitgehende Vermeidung der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, mindestens aber Beschränkung auf konkrete, eng eingegrenzte Zwecke („Prävention“). Dadurch lässt sich ein Missbrauch datenschutzrelevanter Informationen wirkungsvoll verhindern.
  4. Erstellung eines öffentlichen, entgeltfrei einsehbaren (Internet-) Registers aller zur Überwachung nutzbaren (unternehmenseigenen und behördlichen) Datensammlungen mit den Datenfeldern und einer Beschreibung der Inhalte sowie den vorgesehenen und möglichen Verwendungen durch die zuständigen Unternehmensleitungen bzw. Leiter der Bundes- oder Landesbehörden, damit sich Betroffene an sie wenden können.
  5. Abwägung des spezifischen Nutzens jedes einzelnen Überwachungsverfahrens sowohl mit den Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen als auch mit den entstehenden Kosten. Dies gilt für die Datensammlung und Zusammenführung bis hin zur Auswertung – bei öffentlichen Vorhaben bereits im Stadium der Gesetzeseinbringung in den Bundestag.
  6. Analyse, inwieweit die Rechte der Datenschutzbehörden zur effizienten Verhinderung von Missbräuchen verstärkt werden sollten.
  7. Einbau wirksamer und einfach nutzbarer Sicherheitsmechanismen gegen Identifizierung und Überwachung in alle zur Kommunikation nutzbaren Geräte; das Sicherheitsniveau ist von unabhängigen Stellen zu bewerten und diese Bewertung zu veröffentlichen.

Die GI fordert Politik und Unternehmen nachdrücklich auf, zukünftig auf eine strikte Trennung aller personenbezogenen – zu verschiedenen Zwecken erhobenen – Daten zu achten; sie dürfen keinesfalls zusammengeführt werden.

Vollständiges Memorandum lesen (PDF, 6 Seiten) [1]