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"Human rights complaint on US access to European fingerprint and DNA databases filed [updated 4 Jan 2014]" per E-Mail versenden

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1 Kommentar


  1. MENSCHENRECHTSBESCHWERDE vs BUNDESREPUBLIK..! « Der Honigmann sagt… — 30. November 2012 @ 12.33 Uhr

    [...] „Bis zur Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs warne ich Europa davor, einer Informationsauslieferung an die U.S.-Corp. zuzustimmen“, erklärt der Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer. „Solange die USA nicht der Amerikanischen Menschenrechtskonvention beitreten und ihre Vorbehalte gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte fallen lassen, bringt jede systematische Zusammenarbeit mit ihnen Menschen in die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und verstößt gegen das Grundgesetz – ja sogar die dubiose Verfassung. Die Bundesregierung muss das Abkommen zur Datenauslieferung an die USA deshalb sofort kündigen. Die von der Bundesjustizministerin angestrebten Ausführungsbestimmungen können die grundlegenden Gefahren einer systematischen Zusammenarbeit mit de(n)r U.S.(A)-Corp. nicht beseitigen.“ Zitiert aus: http://www.daten-speicherung.de/index.php/human-rights-complaint-on-us-access-to-european-fingerprin… […]

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