Klage gegen Surfprotokollierung vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof befasst sich morgen mit meiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die sogenannte „Surfprotokollierung“ (Az. VI ZR 135/13).

Obwohl dem Bundesjustizministerium bereits rechtskräftig untersagt worden ist, das Surfverhalten der Nutzer seines Internetportals anhand der vollständigen IP-Adresse zu protokollieren, setzen diverse andere Bundesministerien und -behörden diese Praxis unbeirrt fort. Deshalb habe ich die Bundesrepublik darauf verklagt, die Protokollierung des Surfverhaltens auf sämtlichen Internetportalen des Bundes einzustellen.

Das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz hat gemeint, IP-Adressen seien im Regelfall gar keine personenbezogenen Daten, so dass das Datenschutzrecht keine Anwendung finde (Az. 57 S 87/08). Dagegen habe ich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die morgen verhandelt wird. In einem von der „Zeitschrift für Datenschutz“ veröffentlichten Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“ erläutere ich eingehend, warum unsere Identität im Netz unter das Datenschutzrecht fällt.

Mein Statement zu der Klage:

Es sind nichts anderes als NSA-Methoden, dass der Bund unsere Nutzung vieler seiner Informationsportale personenbezogen, anlasslos und flächendeckend aufzeichnet (sogenannte ›Metadaten‹). Oder, um es mit Edward Snowden zu sagen: Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich im Netz sage, alles, was ich tue, aufgezeichnet wird.
Information und Beratung von Menschen in Not, Recherche und Whistleblowing, politischer Aktivismus, Religion und Gesundheit – in all diesen Bereichen braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Wenn wir uns schon wegen des Lesens offizieller Internetseiten verdächtig machen können, bedeutet dies das Ende der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Netz. Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.

Unsichere IT-Systeme durch Internet-Stalking schützen zu wollen ist ungefähr so sinnvoll, wie eine offene Lagerhallentür mit Überwachungskameras zu versehen. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen Deutschlands 50 Millionen Internetnutzer.

Dass Bundesinnenminister De Maiziere mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz jetzt sogar das geltende Datenschutzrecht manipulieren will, um in eigener Sache einen Rechtsstreit zu seinen Gunsten zu entscheiden, ist ein Machtmissbrauch übelster Art. Ich appelliere an Bundesjustizminister Maas und Bundeswirtschaftsminister Gabriel, diesen Generalangriff des Innenministers auf den Internetdatenschutz sofort zu stoppen!

Weiterlesen: Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (noch nicht bewertet)
Loading...
5.844mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Juristisches, Metaowl-Watchblog, Surfprotokollierung

1 Kommentar »


  1. Vielen Dank für die Übersicht — 26. Januar 2015 @ 8.35 Uhr

    Herzlichen Dank für die Übersicht auf Anonymisierungsdienste. Doch man sollte wirklich aufpassen, welchen von diesen Diensten man sein Vertrauen schenken möchte. Denn schließlich schleust man häufig sensible Daten durch denen SSL-Proxys, so dass diese die Daten prinzipiell im Klartext mitlesen können…

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: