- Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy - https://www.daten-speicherung.de -

Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen [2. Ergänzung]

Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich vor Gericht gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz [1] [1] und Hamburg [2] [2] den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) haben sich bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen [3] [1]. Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollen auch diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und den Kfz-Massenabgleich einzustellen.

„Schon 2005 rügte Karlsruhe den niedersächsischen Gesetzgeber für eine präventive Bürgerüberwachungsmassnahme. Lernen will man in Hannover offensichtlich aber nicht“, kritisiert Oliver Steinkamp, der die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz erhoben hat. In Niedersachsen wurde das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt, obwohl die Verfassungsbeschwerden gegen die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung standen.

„Bayerische Bürger haben die selben Grundrechte wie alle anderen“, sagt Benjamin Erhart, der die Klage in Regensburg eingereicht hat. „Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen. Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!“

In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, der aber auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der schleswig-holsteinische Innenminister erklärte nach der Nichtigerklärung der entsprechenden Ermächtigung seines Landes am 11.03.2008, das Kfz-Massenscanning weise nach den gewonnenen Erfahrungen „ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag“ auf und „binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne“ [4] [3]. Schleswig-Holstein verzichtet seither auf die Maßnahme, ebenso wie es Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund schon immer getan haben. Dagegen werden in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen zurzeit Vorschläge zur Zulassung des umstrittenen Instruments debattiert.

Den nun eingereichten Klageschriften zufolge wird in Bayern und Niedersachsen ein massenhafter Abgleich von Nummerschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert – unter Verstoß gegen die klaren Vorgaben des Grundgesetzes. Im März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“

Die Klageschriften im Wortlaut:

Verfassungsbeschwerde gegen die niedersächsische Regelung: http://www.daten-speicherung.de/data/ [4]Klageschrift_Kfz-Massenscanning_Nds_2008-05-26_anon.pdf

Klage gegen die bayerische Regelung: http://www.daten-speicherung.de/data/ [5]Klageschrift_Kfz-Massenscanning_By_2008-06-02_anon.pdf

Fußnoten:

[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ [1]0,1518,540785,00.html

[2] http://fhh.hamburg.de/stadt/ [2]Aktuell/behoerden/inneres/aktuelles/pressemitteilungen/2008/2008-03-11-bfi-pm-kennzeichenlesegeraet-verknpfg.html

[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ [1]0,1518,540785,00.html

[4] http://snipurl.com/22v5f [3]

Ergänzung vom 06.06.2008:

Die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz hat das Aktenzeichen 1 BvR 1443/08 [6] erhalten.

2. Ergänzung vom 29.06.2008:

Die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz ist dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, allen Länderregierungen und allen Landtagen zugeleitet worden; sie haben bis 1. Oktober 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.2008:
http://www.landtag.nrw.de/portal/ [7]WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-1914.pdf