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Kompromissmöglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung

FDP, CDU und CSU verhandeln derzeit über die Forderung der Liberalen, die 2007 von schwarz-rot beschlossene globale und verdachtslose Aufzeichnung aller unserer elektronischen Kontakte und Handybewegungen (Vorratsdatenspeicherung) wieder einzustellen. Die FDP stellt allerdings nur 28% (93 von 332) der Koalitionsabgeordneten im Deutschen Bundestag. Für den Fall, dass sie damit die völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen kann, ist es sinnvoll, sich über mögliche Kompromisslinien Gedanken zu machen.

Um die schädlichen Wirkungen der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung einzudämmen, ohne sie abschaffen zu können, bieten sich die folgenden Maßnahmen an:

  1. Abschaffung des Identifizierungszwangs in der Telekommunikation (§ 111 TKG [1]). Dadurch könnten etwa Prepaid-Karten wieder anonym erworben werden. Eine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht in der anhängigen Verfassungsbeschwerde [2] (Az. 1 BvR 1299/05 [3]) würde so vermieden.
  2. Abschaffung des Verhängens von Bußgeldern oder Zwangsmitteln gegen Unternehmen, die sich der Vorratsdatenspeicherung verweigern. Auf diese Weise würde Wettbewerbsgleichheit hergestellt, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin zurzeit ohnehin alle Anbieter, die dies beantragen, von der Speicherpflicht befreit [4]. Die FDP hatte bereits einen Gesetzentwurf [5] vorgelegt, der in diese Richtung ging.
  3. Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durch deutsche Anonymisierungsdienste (§ 113a Abs. 5 TKG [6]), durch deutsche Reseller (§ 113a Abs. 1 S. 2 TKG [6]) und der IP-Adressen von E-Mail-Nutzern (§ 113a Abs. 3 TKG [6]). Es handelt sich dabei um deutsche Sonderwege, die den Rahmen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sprengen, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat [7].
  4. Nutzung der anlasslos gespeicherten Telekommunikationsdaten ausschließlich zur Verfolgung schwerer Straftaten, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwarten lassen (§ 113b TKG [8]). Insbesondere muss die Nutzung der Protokolle über § 113 TKG [9] zu Bagatellzwecken und ohne richterliche Anordnung gestoppt werden.
  5. Volle Entschädigung der Anbieter für Investitions- und Vorhaltekosten, die unabhängig von Auskunftsersuchen anfallen (vgl. § 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG [10]).
  6. Flankierende Maßnahmen: Verschlüsselung der Vorratsdaten mit Schlüsseln der Bedarfsträger. Zuverlässige Benachrichtigung aller von Zugriffen Betroffenen. Erhebungs- und Verwendungsverbot für rechtswidrig erhobene oder gespeicherte Daten. Pauschaler Entschädigungsanspruch bei rechtswidriger Datenerhebung oder -speicherung. Verbandsklagerecht für Datenschutzvereinigungen. Unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen der Vorratsdatenspeicherung.

Die Umsetzung dieser Punkte entspräche einer möglichst grundrechtsfreundlichen, nicht überschießenden 1:1-Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Ungeachtet dieser Kompromissmöglichkeit muss die unverhältnismäßige, verdachtslose Aufzeichnung all unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen selbst gestoppt werden. Eine flächendeckende Protokollierung des Kommunikationsverhaltens ohne Anlass ist verfassungswidrig und behindert vertrauliche Kontakte zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern unzumutbar. Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung könnte ersetzt werden durch eine Befugnis der Polizei, gezielt und unkompliziert die vorläufige Nichtlöschung der Verbindungsdaten von Verdächtigen anzuordnen (Art. 16, 17 Cybercrime-Convention), bis ein Richter über die Herausgabe der Daten entschieden hat.

Nach dem aktuellen Verhandlungsstand würde die Union bei der Vorratsdatenspeicherung gerne alles unverändert lassen [11], solange das Bundesverfassungsgericht nicht zu Veränderungen zwingt. Dagegen verlangt [12] die FDP zurecht, dass die Union auch bei der Vorratsdatenspeicherung zumindest ein Stück weit – dem 28%igen Koalitionsanteil der FDP angemessen – nachgibt. Im FDP-Wahlprogramm [13] heißt es dazu:

Seite 27:

Die FDP fordert […] die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sowie den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer.

Seite 30:

Der Staat darf in Freiheitsrechte der Bürger nur dann eingreifen, wenn die Maßnahme im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die FDP lehnt daher die anlasslose Gefahrenabwehr ab. Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt.

Vor der Wahl sagte [14] FDP-Parteichef Westerwelle dem SPIEGEL auf die Frage, ob die FDP die Vorratsdatenspeicherung akzeptieren werde: „Nein, die Vorratsdatenspeicherung muss auf den Verhandlungstisch.“

Nachdem das Versprechen, die Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, ein zentrales Wahlkampfthema der FDP war und führende FDP-Mitglieder Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben haben, darf die FDP keine Koalition eingehen, die hier alles beim Alten lässt. Insbesondere ist der Vorschlag der Union inakzeptabel, man verzichte auf weitere Verschärfungen, wenn die FDP auf Veränderungen an den bestehenden Gesetzen verzichte. Mit dieser Nulllösung würde man Kernforderungen der Bürgerrechtsbewegung für bloß virtuelle „Nichtverschlechterungen“ aufgeben. Dass keine neuen Vorhaben gegen den Willen des Koalitionspartners beschlossen werden, ist eine Selbstverständlichkeit und kein Zugeständnis der Union an die FDP.

Erklärte sich die FDP mit der im Wesentlichen unveränderten Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung einverstanden, verlöre sie ihre Glaubwürdigkeit auf dem zentralen Themenfeld der Bürgerrechte. Insbesondere an der Vorratsdatenspeicherung wird sich entscheiden, ob die FDP „Bürgerrechtspartei“ genug ist, um das Zustandekommen einer Koalition von substanziellen Zugeständnissen der Union abhängig zu machen.

Eine FDP-Fraktionsmitarbeiterin empfiehlt, die verhandelnden Personen sollten „mitkriegen, dass Umfallen und Wackeln keine Option ist“. Sie meint, „dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, das von allen Seiten ([Pressemitteilungen], Namensartikel, Mails, Briefe etc.) an die entscheidenden Personen nochmals deutlich heranzutragen.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet fertige „Freiheitskarten [15]“ mitsamt der Adressen der Verhandlungsführer/innen von FDP, CDU und CSU an, mit denen man den Stopp der Vorratsdatenspeicherung verlangen kann.