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Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen

Der SPD-Konvent hat den Weg frei gemacht für eine Wiedereinführung der totalen Vorratsspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten – jedoch soll das Gesetz evaluiert werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat schon 2012 einen „Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen [1]“ veröffentlicht. Daran gemessen lässt die versprochene Evaluierung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung praktisch alle im Leitfaden genannten Fragen offen: