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Nichtigkeitsklage gegen Vorratsdatenspeicherung

Mail an einige Bundestagsabgeordnete gesandt:

Sehr geehrte…,

mit Interesse habe ich Ihren Redebeitrag vom 16.02.2006 zum Thema
Vorratsdatenspeicherung verfolgt. Der Debatte dieses Tages zufolge
(http://dip.bundestag.de/btp/16/16019.pdf) sind sich alle Fraktionen einig,
dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die
einen halten die Richtlinie wegen mangelnder Rechtsgrundlage für nichtig,
die anderen wegen Verletzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf
informationelle Selbstbestimmung.

Nachdem die Richtlinie am 21.02.2006 dennoch beschlossen worden ist, ist es
an der Zeit, die Bundesregierung zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage
aufzufordern. Die Klagefrist beträgt nur zwei Monate (Art. 230 EG [1]).

Die Nichtigkeitsklage sollte in erster Linie auf die Unverhältnismäßigkeit
einer verdachtsunabhängigen Registrierung des
Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung gestützt werden (so
auch die Entschließung der Datenschutzbeauftragten vom 27.10.2005,
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14104231_L20.pdf [2]).
Teilt der EuGH diese Auffassung, dann kommt es auf die Kompetenzfrage nicht
mehr an und eine Regelung in der dritten Säule macht keinen Sinn mehr. Erst
in zweiter Linie sollte gerügt werden, dass eine Richtlinienkompetenz der EG
nicht gegeben ist.

Bis zur Entscheidung des EuGH darf die Richtlinie nicht in deutsches Recht
umgesetzt werden. Kein Mitgliedsstaat ist zur Umsetzung einer nichtigen
Richtlinie verpflichtet. Eine systematische und anlasslose
Vorratsdatenspeicherung verstößt nach zutreffender Ansicht gegen das
Grundgesetz.

Bitte bringen Sie den Entwurf einer entsprechenden Bundestagsentschließung
schnellstmöglichst auf den Weg.

Mit freundlichen Grüßen,

Update:

In ihren Antworten haben sich Abgeordnete der Fraktionen FDP, Grüne und Die Linke für eine Nichtigkeitsklage ausgesprochen. Herr Montag von den Grünen kündigt an, dass seine Fraktion einen entsprechenden Antrag auf den Weg bringen will. Die Abgeordneten von CDU und SPD haben nicht geantwortet.