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Notrufer als gläserne „Belastung“

Wer die 110 oder 112 wählt, soll künftig neben seiner Rufnummer auch seinen Standort an die Notrufzentrale bzw. Polizei übermitteln lassen. Die Bundesregierung will zudem Handy-Notrufe ohne SIM-Karte nicht mehr entgegen nehmen lassen.

Standortübermittlung geplant

Schon heute werden Notrufzentrale und Polizei die Rufnummern der Anrufer von 110 oder 112 angezeigt, selbst wenn sie die Rufnummernübermittlung unterdrückt haben. Anhand der Rufnummer kann die Behörde innerhalb von 45 Sekunden Name, Anschrift und Geburtsdatum des Anschlussinhabers abfragen. Nach einem Verordnungsentwurf vom 17.12.2008 soll der Notrufstelle künftig auch der Standort der Anrufer angezeigt werden – mit der Genauigkeit „kommerzieller Ortungsdienste“.

Einerseits mag diese Identifizierung und Lokalisierung zwar Sinn machen, wo der Anrufer nicht (mehr) in der Lage ist, seinen Standort selbst mitzuteilen. Andererseits kann ein solch „gläserner Notruf“ aber auch Anrufe abschrecken und damit Menschenleben in Gefahr bringen. Beispielsweise ist vorstellbar, dass jemand einen Unglücksfall sieht, aber nicht in Ermittlungen verwickelt werden oder in einen falschen Verdacht geraten möchte. Ebenso ist anzunehmen, dass Straftäter mitunter keine Vorwarnung (z.B. Bombendrohung) aussprechen oder Hilfe für ihr Opfer rufen werden, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihr Standort sogleich den Behörden bekannt gegeben wird (mithilfe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten ist er allerdings nachträglich ohnehin zu ermitteln).

Es gibt daher ein Bedürfnis für einen anonymen Notruf. Er könnte Menschenleben retten und diente damit unserer Sicherheit. Da der herkömmliche, „nicht-anonyme“ Notruf in Fällen Sinn macht, in denen der Anrufer seinen Standort nicht mitteilen kann, könnte eine zusätzliche, anonyme Notrufnummer eingerichtet werden. Dies wäre auch unbürokratisch mittels einer bundeseinheitlichen Nummer möglich. Solange es einen solchen anonymen Notruf nicht gibt, kann man mit gleichem Ergebnis bei der örtlichen Polizeiwache anrufen – wenn man ihre Nummer kennt.

Kein Notruf unter dieser Nummer

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung sieht außerdem vor, dass Handy-Notrufe künftig nur noch mit registrierter SIM-Karte möglich sein sollen. Ohne SIM-Karte oder nach endgültiger Kartensperrung soll künftig nicht mehr die Möglichkeit bestehen, Hilfe zu rufen. Selbst wenn man beispielsweise auf einer einsamen Straße ausgeraubt worden ist und das Glück hat, zufällig noch ein altes Handy im Auto zu finden, wäre Hilfe damit nicht mehr zu erreichen.

Diese geplante Hilfeverweigerung begründet die Regierung mit einer „sehr häufigen missbräuchlichen Anwahl der Notrufnummern von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen“. Symptomatisch für die Politik der letzten Jahre werden also Missbrauchsfälle zum Anlass genommen, ein Recht einfach für alle abzuschaffen – auch für diejenigen, die es nicht missbrauchen und umgekehrt dringend darauf angewiesen sind.

Dabei könnte die „Belastung der Notrufabfragestellen“ durch kartenlose Notrufe auch dadurch gemildert werden, dass solche Notrufe nachrangig angenommen werden. Wenn keine anderen Notrufe anliegen, ist es den Notrufstellen zumutbar, Missbrauch zu tolerieren, um echte Hilferufe weiterhin entgegen nehmen zu können. Der Missbrauch von Notrufen ist schon heute strafbar, und anhand des übermittelten Standorts wird er künftig noch einfacher verfolgt werden können.

Wegen Missbrauchsfällen Menschenleben auf das Spiel zu setzen, ist jedenfalls unverantwortlich.

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