- Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy - https://www.daten-speicherung.de -

Nutzen von Videoüberwachung in Berlin und London

Die Humanistische Union hat vor einigen Monaten die Herausgabe einer Untersuchung über die Überwachung von U-Bahnen in Berlin erreicht. Wissenschaftlich untersucht wurde dort ein Pilotprojekt, demzufolge 12 Monate lang Videoaufzeichnungssysteme in Bahnhöfen und Zügen von drei U-Bahn-Linien eingesetzt wurden. Der Zwischenbericht [1] der Forscher untersucht einen Zeitraum von sechs Monaten, danach kündigten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Evaluierungsauftrag.

Videoüberwachung im Nahverkehr

Der Zwischenbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Videoüberwachung keine signifikante Senkung der Zahl von Straftaten bewirkt habe. Umgekehrt sei bei den Sachbeschädigungen ein leichter Anstieg zu beobachten. Die BVG wandte hiergegen ein, der Anstieg sei geringer ausgefallen als auf anderen Linien. Jedoch war der Beobachtungszeitraum von sechs Monaten zu kurz, um daraus auf eine Effektivität der Videoüberwachung schließen zu können.

Wörtlich führt die Studie aus:

Auch ist in Bezug auf die Gesamtheit aller durchschnittlich bekannten Vorfälle bei der gegenwärtigen Nutzung des Instruments keine erhebliche Veränderung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten.

Weiter heißt es:

Da es sich bei Sachbeschädigung und Grafitti in der Regel um geplante Vergehen handelt, vermögen Täter Kameras mit einzuplanen. Bei Angriffen auf Mitarbeiter kann man von einer Affekthandlung ausgehen. Es wird nicht darauf geachtet, ob Kameras vorhanden sind oder nicht.

Nur in 2,1% der im Bereich von U-Bahnen polizeilich registrierten Straftaten fand die Polizei anschließend auf Videobändern der BVG Bilder, die eine Identifizierung des Täters ermöglichten. Daraus folgern die Forscher:

Erhofft sich die BVG durch die Maßnahme bessere Ergebnisse bei der Verfolgung von Straftaten im Bereich der U-Bahn, so fallen die Fallzahlen im Vergleich zu den bekannten Fällen zu gering aus. Gemessen an 50% der auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für den Bereich U-Bahn bekannten Fälle sind es lediglich 2,1%, wo der Täter erkennbar ist. Es wird sich zusätzlich herausstellen, ob bei diesen Fällen das Bildmaterial zur Überführung von Straftätern auch von Nutzen sein wird. […]

Aufgrund der zurzeit geringen Fallzahlen können keine Aussagen bezüglich Verlagerungseffekten gemacht werden.

Eine Veränderung der Kriminalitätsrate zeichnet sich aufgrund der Einführung der Videoüberwachung bisher nicht ab. Bezogen auf Sachbeschädigungen deuten die vorgelegten Vergleichszahlen eher auf einen leichten Anstieg hin.

Nach Kündigung des Evaluierungsauftrags weitete die BVG die Videoaufzeichnung auf alle U-Bahn-Linien aus. Zur Begründung führte [2] sie an, die Fahrgäste begrüßten die Videoüberwachung; sie verbessere die Kundenzufriedenheit.

Bewertung

Aufgrund des kurzen Untersuchungszeitraums und der fehlenden Berücksichtigung der Kriminalitätsentwicklung in vergleichbaren, unüberwachten Linien lässt der Berliner Zwischenbericht keine zuverlässigen Aussagen über die Wirksamkeit der Videoüberwachung zu.

Berücksichtigt man aber eine vom britischen Innenministerium in Auftrag gegebene Studie [3], so bestätigt der Berliner Bericht die dortigen Erfahrungen: In einigen Fällen kann die Aufklärung von Straftaten erleichtert werden. Die Videoüberwachung senkt aber die Zahl der begangenen Straftaten nicht und hat damit keine positive Auswirkung auf die Sicherheit der Bürger. Dennoch wird die Maßnahme von den Bürgern mehrheitlich begrüßt.

Leider fehlt der Berliner Studie eine Kostenbetrachtung. Zu kurz kommt auch die Frage der negativen Effekte der Videoüberwachung (z.B. Missbrauch, Abschreckung von legitimen Aktivitäten). Wissenschaftlich bekannt [4] ist etwa der „non-helping-bystander-Effekt“, wonach die Anwesenheit von oder Beobachtung durch andere Personen am Tatort die individuelle Hilfsbereitschaft der Zuschauer hemmt. Gleichwohl können die Berliner Erfahrungen als Lehrbuchbeispiel für irrationales Vorgehen gegen Kriminalität gewertet werden.

London

Ein weiteres Beispiel zeigt der Vergleich [5] von New York und London. Beide Städte sind mit acht bzw. sieben Millionen Einwohnern ähnlich groß. Die Ausgaben für die Polizei sind ebenfalls vergleichbar. Allerdings werden die Mittel sehr unterschiedlich ausgegeben. Während New York 40 Prozent mehr Polizisten auf den Straßen hat, fließen in London deutlich größere Mittel unter anderem in die Videoüberwachung. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass die Kriminalitätsrate in London rund sieben Mal so hoch ist wie die von New York. Die Kriminalität in London stieg an, während sie in New York zurück ging.

Ein Bericht [6] der britischen Kriminalpräventionsstiftung Nacro führt aus:

Das Ausmaß von Videoüberwachung und die öffentliche Finanzierung neuer Systeme sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen – mit wenig substanziellen Nachweisen für die Wirksamkeit von Videoüberwachung. An möglichen Gründen für entsprechende Finanzierungsentscheidungen werden genannt

  • augenscheinliche Plausibilität („Es muss funktionieren“)
  • augenscheinliche öffentliche Unterstützung
  • die politische Notwendigkeit, Maßnahmen gegen Kriminalität vorweisen zu können
  • sensationalisierte Einzelfälle

Aber sind diese Einstellung und die enormen Finanzierungszuwächse zu Lasten anderer Maßnahmen zur Verminderung von Kriminalität gegangen? Drei Viertel des Budgets des Innenministeriums für Kriminalprävention wurden 1996-1998 für Videoüberwachung ausgegeben, obwohl eine umfassene Auswertung [7] eine Kriminalitätsreduktion durch Videoüberwachung um insgesamt nur 5% ergeben hat [Anm. d. Verf.: Der korrekte Wert beträgt 4%. Es handelt sich um einen Durchschnittswert über alle Straftaten hinweg. Tatsächlich sank die Zahl der Gewalttaten nicht, sondern insbesondere die Zahl von Autodiebstählen]. Eine gleichzeitig vom Innenministerium durchgeführte systematische Auswertung der Verbesserung der Straßenbeleuchtung stellte eine hochsignifikante Kriminalitätssenkung um 20% fest.

Rachel Armitage von Nacro kommentierte [8]: „Die Städte und andere trifft eine große Verantwortung, die Einführung von Videoüberwachung zu durchdenken und sicher zu stellen, dass Videoüberwachung nicht billigeren und effektiveren Mitteln vorgezogen wird wie einer ausreichenden Straßenbeleuchtung.“

Eine neuere Untersuchung [3] kam zu dem Ergebnis, dass Überwachungskameras nur auf geschlossenen Parkplätzen eine signifikante Verringerung der Kriminalität erreichen können.

Eine Untersuchung [9] von Statistiken verschiedener Londoner Stadtteile kam zu dem Ergebnis, dass kein Zusammenhang zwischen der Zahl von Videokameras und der polizeilichen Aufklärungsquote in einem Stadtteil bestand. Mehr Kameras führen also nicht zu einer höheren Aufklärungsquote. Die Londoner Überwachungskameras haben den Steuerzahler in 10 Jahren etwa 200 Mio. Pfund gekostet.

Auch über Einsatz von Videoüberwachung in Einkaufszentren gibt es Studien [10]. Im Hinblick auf Tests, in denen Personen problemlos aus videoüberwachten Geschäften stehlen konnten, erklärte der Betriebssicherheitsberater Jerry Hart: „Videoüberwachung ist nutzlos unter dem Aspekt der Diebstahlsprävention. […] Die einzige Funktion von Videokameras ist die Bereitstellung von Beweismitteln für die Polizei.“ Hart rät Ladeninhabern, sie könnten Warenverluste besser vermeiden, indem sie ihre Angestellten fortbildeten, verdächtiges Verhalten zu bemerken. Alternativ schlägt er vor: „Es würde sich besser bezahlt machen, wenn die Inhaber Suchtrehabilitierungsprogramme [für ihre Angestellten] auflegen würden.“ Professor Joshua Bamfield vom Zentrum für Einzelhandelsforschung wies darauf hin, dass überführte Ladendiebe ohnehin fast nie verurteilt würden.

Siehe auch: